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ICE: Gibt es einen Raucherbereich?

© Getty Imags / Pawel Kajak
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Eine Zugfahrt dauert oft mehrere Stunden. Raucher werden möglicherweise während der langen Reise ungeduldig und stellen sich die Frage, ob es im ICE der Deutschen Bahn einen Raucherbereich gibt und ob man im Zug rauchen kann oder darf.

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Tatsächlich gab es früher ganze Abteile, in denen man pausenlos qualmen durfte. Diese gibt es aber inzwischen nicht mehr.

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Gibt es noch Raucherabteile im ICE?

Zum 1. September 2007 wurde das Nichtraucherschutzgesetz aktiv. Seit diesem Zeitpunkt ist unter anderem in Zügen das Rauchen nicht mehr erlaubt. Zu diesem Zeitpunkt wurden jegliche Raucherabteile in den ICE-Zügen und anderen Bahnen abgeschafft. Rauchen ist in allen Zügen also nicht erlaubt. Das Rauchverbot gilt auch, wenn es mitreisenden Nichtrauchern nichts ausmachen würde, dass im Abteil gequalmt wird.

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Bahn, Auto oder Flugzeug: Was ist am sichersten?

Man darf auch nicht im Bordbistro zur Zigarette greifen. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten. Raucher müssen also Geduld mitbringen und das Ende der Fahrt abwarten. In einigen Bahnhöfen gibt es manchmal einen längeren Aufenthalt, den man möglicherweise zum Schmauchen ausnutzen könnte. Hier sollte man sich allerdings zu den ausgeschilderten Raucherbereichen am Gleis begeben und natürlich darauf achten, dass man es rechtzeitig wieder in den Zug schafft.

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Darum sollte man im ICE nicht rauchen

Heimlich, etwa auf der Toilette, sollte man in der Bahn nicht rauchen. Zum einen werden anderen Fahrgäste möglicherweise durch das unerwünschte Qualmen belästigt. Zum anderen herrscht in den Zügen ein striktes Rauchverbot. Die Züge sind mit Rauchmeldern ausgestattet.

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Wird man beim Rauchen in der Bahn erwischt, droht eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit für einen Verstoß gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Dann kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe fällig und die Weiterfahrt verweigert werden. Wird ein Rauchmelder ausgelöst, wird zudem eine Schnellbremsung ausgelöst, die zu einem technischen Defekt am Zug führen kann.

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Hierdurch können weitere finanzielle Ansprüche der Bahn entstehen. Zudem verzögert sich dadurch die Weiterfahrt. Immer wieder kommt es zu Verspätungen durch Raucher, die auf Ansagen der Zugbegleiter nicht reagieren und erst durch die Bundespolizei aus dem Zug entfernt werden müssen.

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