Der Microlino der Schweizer Firma Micro Mobility ging 2021 in Serie. Optisch erinnert die Knutschkugel an die BMW Isetta, die von 1955 bis 1962 produziert wurde. Da die Neuauflage voll elektrisch fährt, stellt sich die Frage, ob Käufer des kleinen Stadtflitzers von der staatlichen Förderung profitieren können.
Viele Fahrzeuge werden ab Ende des Jahres 2022 nicht mehr unterstützt. Besonders hart trifft es hierbei Hybride und Plug-In-Hybride – für diese fällt die Subventionierung komplett weg. Es müssen für eine BAFA-Förderung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ob sich der Microlino für die staatliche Unterstützung qualifiziert, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.
Microlino: Umweltprämie für den Stadtflitzer?
Ab 2023 wird es für alle Käufer von E-Autos weniger Geld geben. Der Umweltbonus wurde in den letzten Jahren viel genutzt, jetzt sinkt die Subventionierung: Kostet ein Elektroauto 40.000 Euro Listenpreis, so bekommt ihr keine 6.000 Euro mehr, sondern nur noch 4.500 Euro. Beträgt der Listenpreis eines elektrischen Kfz bis zu 65.000 Euro, erhaltet ihr sogar nur noch 3.000.
Auch der Herstellerzuschuss sinkt pro Preisklasse auf die Hälfte – es ergibt also Sinn, wenn ihr euch nach einer allgemein günstigeren Alternative umsehen wollt. Der Microlino soll ab 18.500 Euro in Deutschland erhältlich sein. Probefahrten könnt in Stores vereinbaren, die ihr auf der Website des Unternehmens findet.
Wenn euer Pkw sich für ein E-Kennzeichen eignet, konntet ihr euch den Zuschuss holen. Bisher gehörten folgende Autos zu der Liste an Fahrzeugen, die sich für die BAFA-Förderung qualifizierten:
- Vollelektrische Kfz.
- Plug-In-Hybride. Diese werden allerdings ab Ende Dezember 2022 nicht mehr unterstützt.
- Fahrzeuge, die von Brennstoffzellen angetrieben werden.
- Alle weiteren Kfz, die maximal 50 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. Zudem müssen sie mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren können. 2025 wird diese Grenze auf 80 Kilometer angehoben.
Anhand der Voraussetzungen sollte man meinen, dass auch der Microlino subventioniert wird. Bei vollelektrischem Antrieb und einer Reichweite von 177 Kilometer liegt der Gedanke nahe. Dem ist allerdings nicht so. Das liegt daran, dass der Microlino nicht als E-Auto gewertet wird, sondern als Leichtfahrzeug (L7e-Fahrzeug). Unter diese Definition fallen alle 4-rädrigen Fahrzeuge bis 450 Kilogramm Leergewicht und einer Leistung bis zu 15 kW. Zudem müssen sie mit einem Pkw-Führerschein (Klasse B) fahrbar sein.
Diese werden auf Bundesebene ebenso wie die Klassen L5e, L6 leider nicht mitberücksichtigt. Noch 2021 waren die Hoffnungen auf staatliche Förderung groß. Bis zu 4.000 Euro hatten sich die Chefs von Micro Mobility erhofft (Quelle: next-mobility.de).
Förderung von L7e-Fahrzeugen: Kommt da noch was?
Auf Bundesebene sind zwar keine Gelder für L7e-Fahrzeuge eingeplant, doch auf regionaler und kommunaler Ebene ist eine Förderung nicht ganz ausgeschlossen. Fragt im Zweifelsfall bei dem zuständigen Amt eurer Heimatstadt nach. In folgenden Bundesländern und Städten könnt ihr euch um einen Zuschuss bewerben – die entsprechende Website haben wir euch verlinkt (Quelle: derpickman.de; Stand: 01.04.2021).
Bundesland/Stadt | Förderung |
bis zu 1000 Euro | |
40 Prozent (Kummunal & gewerblich) | |
bis zu 40 Prozent | |
bis zu 30 Prozent; maximal 5.000 Euro | |
25 Prozent der Nettokosten; maximal 3.000 Euro (gewerblich) | |
25 Prozent der Nettokosten; maximal 3.500 Euro (gewerblich) | |
200 bis 800 Euro + Ökobonus & Abwrackbonus (privat & gewerblich) |
Während die letzte Bundesregierung vorhatte, auch Leichtfahrzeuge von der Umweltprämie profitieren zu lassen, so hat die jetzige Regierung die Handbremse gezogen. Während ein neues Förderungskonzept ausgearbeitet wird, soll die bisherige Regelung beibehalten werden (Quelle: mobility-talk.com).
Noch 2016 wurde die Nichtförderung seitens des Bundestages damit begründet, dass sich „in dieser Fahrzeugklasse aufgrund ihres Preisgefüges ein wettbewerblicher Markt etabliert“ hat. Da sich kein „Marktversagen“ erkennen lässt, bräuchte es den staatlichen Zuschuss nicht (Quelle: bmwk.de). In Italien beispielsweise ist man hingegen schon etwas weiter: Hier können Halter von L7e-Kfz mit einer Steuergutschrift rechnen (Quelle: microlino-car.com).