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Impressum für den Onlineshop: Die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick

© Unsplash / Fabian Irsara

Du betreibst einen Onlineshop? Wir zeigen dir, was du bei einem Impressum für deinen Shop beachten musst!

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Ein Impressum im Onlineshop stellt eine rechtliche Absicherung dar und fördert gleichzeitig auch das Vertrauen eurer potenziellen Kunden. Die sogenannte Anbieterkennzeichnung ist also unerlässlich, wenn ihr Produkte über eine Webseite verkaufen möchtet. Die Erstellung ist zwar grundsätzlich relativ einfach, dennoch kommt es immer wieder zu Abmahnungen oder teuren Bußgeldern. Wir haben euch daher einen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen erstellt.

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Wieso ist ein Impressum für Onlineshops notwendig?

In Deutschland muss jede Webseite mit einem Impressum ausgestattet sein. Von dieser Pflicht sind natürlich auch Onlineshops nicht befreit. Grundlage dafür ist § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Dieses Gesetz besagt, dass kommerziell betriebene Websites bestimmte Informationen zur Identifikation bereitstellen müssen. Wenn ihr einen Onlineshop erstellen möchtet, führt also kein Weg am Impressum vorbei. 

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Der Hintergrund dabei ist, dass wichtige Daten und Kontaktmöglichkeiten mit wenigen Klicks aufgerufen werden können. Denn grundsätzlich wissen eure potenziellen Kunden vor der Bestellung ja nicht, wer hinter dem Onlineshop steckt. Über die Daten im Impressum kann geprüft werden, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. 

Wenn ihr Shopsysteme nutzt, muss die Anbieterkennzeichnung eigenständig eingebunden werden. Wenn die Website von einer Agentur erstellt wird, könnt ihr auch die damit beauftragen, das Impressum im Onlineshop einzubinden. Wichtig ist, dass die Angaben bereits beim Launch der Seite vorhanden sind. Sobald euer Webshop im Live-Betrieb ist, braucht es also das Impressum. Ansonsten kann es unter Umständen sehr teuer werden.

Übrigens: Es gibt zahlreiche Anbieter, die einen bei der Erstellung eines eigenen Online-Shops unter die Arme greifen können. Services wie WixJimdoSquarespaceSite123WebadorShopifyStrato und Ionos können dabei helfen. Ionos bietet auch Lösungen für Shops auf Wordpress-Basis an.

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Was muss in einem Onlineshop-Impressum stehen? 

Natürlich könnt ihr euch nicht aussuchen, welche Informationen beim Impressum im Onlineshop veröffentlicht werden müssen. Es gibt die sogenannten Pflichtangaben, die auf keinen Fall fehlen dürfen. Hier solltet ihr euch aber nicht einfach an anderen Websites bedienen. Denn abhängig von der Unternehmens- und Rechtsform kann es durchaus verschiedene Regeln geben. Daher muss das Impressum im Onlineshop auf euer Business zugeschnitten sein. Die folgenden Inhalte müssen verpflichtend im Impressum für den Onlineshop stehen:

  • Name: Hier muss mindestens ein ausgeschriebener Vor- und Nachname vorhanden sein. Dabei übernehmt ihr am besten den offiziellen Namen von einem Ausweisdokument. Wenn euer Unternehmen eine eigene Bezeichnung hat, muss diese ebenfalls erwähnt werden.
  • Anschrift: Um auf der sicheren Seite zu sein, solltet ihr in jedem Fall die Firmenadresse beim Impressum im Onlineshop angeben. Die Privatadresse muss veröffentlicht werden, wenn der Unternehmenssitz gleichzeitig auch euer Wohnsitz ist.
  • Rechtsform: Wird der Onlineshop von einer juristischen Person betrieben, muss auch die Rechtsform verpflichtend im Onlineshop erwähnt werden. Auch Einzelunternehmer können zur Sicherheit die Rechtsform erwähnen.
  • E-Mail-Adresse: Eine E-Mail-Adresse darf im Impressum nicht fehlen. Dabei muss eine direkte Verbindung zu einer realen Person möglich sein. Automatisch generierte Antworten dürfen über die E-Mail-Adresse im Impressum nicht gesendet werden.
  • Telefonnummer: Wir empfehlen euch, eine Telefonnummer im Impressum zu hinterlegen. Das ist offiziell zwar nicht unbedingt notwendig, wirkt aber auf jeden Fall seriöser. Zudem müsst ihr auf schriftliche Anfragen in maximal 60 Minuten reagieren, wenn keine Telefonnummer hinterlegt wurde.
  • Weitere Angaben: Wenn euer Unternehmen im Handelsregister erwähnt wird, muss das im Impressum für die Website angegeben werden. Das gilt auch, wenn eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer vorhanden ist. Die Steuernummer hingegen muss nicht ins Impressum im Onlineshop.

Zusätzliche Rechtstexte haben im Impressum nichts verloren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung müssen jeweils extra auf einer eigenen Unterseite dargestellt werden.

Impressum erstellen: Tipps für die Praxis

Das Impressum im Onlineshop kann auf verschiedene Wege erstellt werden. Ein Muster aus dem Internet ist in der Regel kostenlos. Ihr könnt die Vorlage downloaden und dann die Daten an der richtigen Stelle einfügen. Das birgt aber gleich zwei Risiken. Erstens kann es passieren, dass die Mustertexte aus Unachtsamkeit nicht überschrieben werden. Dann stehen falsche Daten im Impressum. Zweitens ist eine Vorlage nie an euer Unternehmen angepasst. Unter Umständen fehlen also wichtige Bestandteile, die nur bei bestimmten Rechtsformen angegeben werden müssen.

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Alternativ könnt ihr euch für einen Impressumsgenerator entscheiden. Hier gibt es kostenlose und kostenpflichtige Modelle im Internet. Dabei gebt ihr eure Daten in eine Maske ein und werdet Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. Am Ende wird dann ein gültiges Impressum für euren Onlineshop erstellt.

Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, kann für die Erstellung auch ein Impressums-Anwalt kontaktiert werden. Die Kosten sind zwar deutlich höher, dafür ist eure Anbieterkennzeichnung aber garantiert rechtssicher. Über Abmahnungen müsst ihr euch garantiert keine Gedanken machen. Wenn ihr unsicher seid, kann der Impressums-Anwalt durchaus die richtige Entscheidung sein, denn im Zweifelsfall warten hohe Bußgelder.

Wenn euer Webshop über eine Agentur erstellt wurde, bietet es sich an, dass die Experten auch gleich das Impressum im Onlineshop erstellen. Hierfür übermittelst du einfach nur deine Daten. Der Service kostet natürlich extra, macht aber im Vergleich nur noch eine kleine Summe aus. Zudem seid ihr als Betreiber nicht haftbar, wenn die Webseite von einem Freelancer oder einer Agentur erstellt wurde. Denn laut § 633 Abs. 3 BGB muss der Onlineshop so übergeben werden, dass keine Rechte von Dritten geltend machen können. Kommt es nun also zu einer Abmahnung, müssen die Kosten in der Regel von der Agentur getragen werden.

In keinem Fall solltet ihr das Impressum einfach ganz ohne Vorlage schreiben. Das Fehlerrisiko ist hoch und die einheitliche Gestaltung geht meist verloren. Selbst, wenn alle Inhalte korrekt angegeben sind, kann das auf potenzielle Kunden unseriös wirken.

Sobald der Onlineshop in den Live-Betrieb geht, steht noch ein Praxistest an. Besucht die Website und versucht das Impressum aufzurufen. Kommt es zu einem Error, muss schnellstmöglich gehandelt werden.

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Haftung für ein fehlerhaftes Impressum im Onlineshop 

Laut § 16 Abs. 1 Nr. 1 TMG ist ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu ahnen. Dieses hohe potenzielle Strafmaß soll Onlineshop-Betreiber dazu drängen, von Beginn an ein gültiges Impressum aufzusetzen. Das bedeutet wiederum auch mehr Sicherheit für Konsumenten im Internet. Eine Straftat stellt das nicht vorhandene oder falsche Impressum nicht dar. Es handelt sich „lediglich“ um eine Ordnungswidrigkeit.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland jetzt aber keine Internetpolizei, die Rechtstexte im Onlineshop prüft und bei Bedarf Bußgelder ausstellt. Auch Kunden können keine Abmahnung an euch senden. Privatpersonen können lediglich eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale einreichen.

Die potenzielle Gefahr geht vor allem von anderen Unternehmen aus. Denn der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass ein fehlendes oder mangelhaftes Impressum eine wettbewerbswidrige Geschäftspraktik darstellt. Mittlerweile haben sich viele Anwälte auf die Abmahnung von Onlineshops und Websites spezialisiert. Bei einem Fehler kann es daher durchaus passieren, dass euch gleich mehrere Abmahnungen ins Haus flattern. Die Kosten können sich dann schnell einmal summieren. Grundsätzlich gilt: Bevor ihr eine Unterlassungserklärung unterschreibt, sollte Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen werden. Dieser kann die Vorwürfe gegen euch prüfen.

Sind die Ansprüche gerechtfertigt, kann sich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung als wahrer Segen erweisen. Denn die Bußgelder werden in der Regel von der Versicherung übernommen, wenn ihr nicht vorsätzlich gehandelt habt.

Fehlendes Impressum

Ein fehlendes Impressum im Onlineshop setzt euch einem großen Risiko aus. Denn grundsätzlich kann jederzeit eine Abmahnung in euren Briefkasten flattern. Mit der Abmahnung kann gleichzeitig auch noch ein Bußgeld einhergehen. Da es sich bei einem fehlenden Impressum um einen Wettbewerbsverstoß handelt, sind die finanziellen Folgen oft groß. Wird euch Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Summe, die für kleine Onlineshop-Betreiber schnell die Insolvenz bedeuten kann. Gleichzeitig habt ihr als Webshop-Betreiber übrigens auch das Recht, andere Betreiber zu melden oder abzumahnen. Denn ihr müsst für den Onlineshop ein Gewerbe anmelden. Als Wettbewerbsteilnehmer können andere Webshops so zum Handeln gezwungen werden.

Unvollständiges Impressum 

Fehlerhafte Angaben: Wenn sich ein Impressum im Onlineshop befindet, schützt euch das noch nicht zwingend vor einer Abmahnung. Wichtig ist auch, dass die Angaben korrekt und vollständig sind. Fehlen verpflichtende Inhalte, droht euch ein Bußgeld. Das gilt übrigens auch, wenn ihr unwissentlich auf Bestandteile im Impressum verzichtet habt. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Fehlender Name und fehlende Anschrift: Wenn euer Impressum im Onlineshop nicht mit Namen und Adresse ausgestattet ist, handelt es sich um einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß. Denn für Besucher auf der Webseite sind Name und Adresse wichtig, um mit dem Besitzer in Kontakt treten zu können. Nur so ist ersichtlich, wer bei einer Bestellung der Vertragspartner ist. Abmahnfähig sind übrigens auch falsche Angaben. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn statt der Geschäftsadresse eine Privatadresse angegeben wird. Abgekürzte Namen sind ebenfalls abmahnfähig.

Fehlende Kontaktmöglichkeiten: Die Angabe einer Telefonnummer ist zwar nicht zwingend möglich, kann euch aber dennoch eine Abmahnung einbringen. Denn die Oberlandesgerichte innerhalb Deutschlands haben in der Vergangenheit durchaus unterschiedlich entschieden. In jedem Fall muss aber eine E-Mail-Adresse vorhanden sein. Fehlt diese Kontaktmöglichkeit, ist eine Abmahnung stets gerechtfertigt. Wenn ihr keine Telefonnummer im Impressum zur Verfügung stellen wollt, sollte zumindest ein Live-Chat zur Verfügung stellen. So kann belegt werden, dass Kunden innerhalb von maximal 60 Minuten eine Antwort vom Betreiber des Onlineshops erhalten.

Fehlende weitere Informationen: Wenn vorhanden, müsst ihr auch Angaben rund um die zuständige Aufsichtsbehörde und die Umsatzsteueridentifikationsnummer veröffentlichen. Fehlen diese Angaben, kann es grundsätzlich ebenfalls zu einer Abmahnung kommen. Laut Rechtsprechung stellt das aber nur einen Bagatellverstoß dar. Denn gravierende Wettbewerbsverstöße ergeben sich dadurch nicht. Hohe Bußgelder müsst ihr in einem solchen Fall also nicht befürchten.

Platzierung des Impressums im Onlineshop

Es ist nicht nur klar vorgegeben, welche Informationen das Impressum im Onlineshop bereitstellen muss. Auch die Platzierung ist gesetzlich geregelt. Wo die Anbieterkennzeichnung zu stehen hat, regelt § 5 Abs. 1 TMG. Doch keine Sorge – in eurem Onlineshop habt ihr dennoch Gestaltungsspielraum. Grundsätzlich gilt: Das Impressum im Onlineshop muss leicht erkennbar, einfach zugänglich und ständig verfügbar sein.

Im Idealfall sind das Impressum und die AGB im Onlineshop von jeder Seite eures Onlineshops aus erreichbar. Es besteht keine Pflicht, dass das Impressum direkt auf der Startseite eingebunden werden muss. Laut Bundesgerichtshof reicht es aus, wenn Website-Besucher das Impressum mit zwei Klicks erreichen können.

Ein üblicher Bereich für das Impressum ist der Footer auf der Website. Der Footer wird auf jeder Seite angezeigt und bietet Platz für Kontaktinformationen, FAQs und eben auch das Impressum. So stellt ihr sicher, dass eure Anbieterkennzeichnung mit nur einem Klick erreicht werden kann. Damit schafft ihr auch eine gewisse Sicherheit gegenüber einer Abmahnung.

Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, das Impressum direkt ins Menü einzubinden. Einzige Voraussetzung hierbei: Das Menü muss von jeder Seite im Onlineshop aufgerufen werden können. Denn ansonsten braucht es mehr als zwei Klicks, um das Impressum zu öffnen. Das wiederum würde einen berechtigten Grund für eine Abmahnung darstellen.

Wichtig ist zusätzlich zur Platzierung auch der Name. Es mag zwar cool klingen, das Impressum mit anderen Worten zu ersetzen. Das ist aber nicht empfehlenswert und kann euch eine Abmahnung einbringen. Das Impressum im Onlineshop sollte daher schlicht und einfach Impressum bleiben.

Fazit

Das Impressum im Onlineshop ist nicht nur verpflichtend, sondern verleiht eurem Internetauftritt auch eine seriöse Außenwirkung. Viele potenzielle Kunden werfen vor der ersten Bestellung nämlich einen Blick in die Anbieterkennzeichnung. Ein deutscher Geschäftsstandort kann hier durchaus als Qualitätsmerkmal empfunden werden. Bei der Erstellung lohnt es sich, einen genauen Blick auf alle Daten zu werfen. Denn bei fehlerhaften Informationen kann eine Abmahnung drohen.

FAQ

Ist ein Impressum Pflicht? 

In Deutschland gilt für alle gewerblich betriebenen Websites eine gesetzliche Anbieterkennzeichnung. Ein Impressum im Onlineshop ist daher zwingend notwendig. Zusätzlich gilt, dass das Impressum mit maximal zwei Klicks geöffnet werden kann. Auch namenstechnisch solltet ihr immer bei der Bezeichnung Impressum bleiben.

Wie sieht ein richtiges Impressum für einen Onlineshop aus? 

In eurem Impressum für den Onlineshop müssen bestimmte Pflichtangaben stehen. Welche Informationen notwendig sind, hängt unter anderem von der Unternehmens- und Rechtsform ab. Daher ist es wichtig, dass das Impressum individuell auf euren Webshop angepasst wird.

Wer braucht kein Impressum? 

Von der Impressumspflicht befreit sind Websites, die ausschließlich privat betrieben werden. Onlineshop sind daher schon einmal kategorisch ausgeschlossen. Ohne Impressum dürfen nur Websites zu persönlichen oder familiären Zwecken betrieben werden. Doch auch bereits bei einem Blog können die Grenzen schnell einmal verschwimmen.

Welche Konsequenzen hat ein fehlerhaftes Impressum?

Fehlen verpflichtende Angeben im Impressum, kann das zu einer Abmahnung führen. Darin werdet ihr in der Regel aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das Impressum muss dann umgehend korrigiert werden. Durch ein fehlendes Impressum kann es aber auch zu Schadensersatzforderungen von euren Kunden und Anwaltskosten kommen. Zudem drohen Bußgelder in Höhe von maximal 50.000 Euro.

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