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Impressum für die Website: Alles Wichtige auf einen Blick

Website-Impressum: Pflicht für die meisten Betreiber
Website-Impressum: Pflicht für die meisten Betreiber (© IMAGO / Pond5 Images)

Ihr betreibt eine Website oder plant es? Wir zeigen euch, was ihr bei einem Impressum für eure Website beachten und welche Vorgaben ihr einhalten müsst!

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Ob ihr eine Website erstellt, einen Blog schreibt oder einen Onlineshop betreibt – früher oder später kommt das Thema Impressumspflicht auf euch zu. Was zunächst bürokratisch und sperrig klingt, ist aber auch kein Hexenwerk. Wenn ihr ein paar Dinge beachtet und euch an die allgemeinen Vorgaben haltet, seid ihr mit deinem Internet-Auftritt rechtssicher unterwegs. Wie ihr ein Website-Impressum ordnungsgemäß gestaltet, verrät euch unser Ratgeber für 2024. Ihr findet hier alle wichtigen Informationen sowie verschiedene Beispiele und am Ende werden die wichtigsten Fragen nochmal übersichtlich in einem kleinen FAQ beantwortet.

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Was ist ein Impressum?

Das Website-Impressum ist die Visitenkarte eures virtuellen Auftritts. Eurer Kundschaft soll damit schnell und unkompliziert ersichtlich sein, wer für die angebotenen Inhalte verantwortlich ist. Darunter fallen Texte, Filme, Grafiken, Fotos und Links. All diese Angaben dienen letztendlich der Transparenz – und schaffen damit auch Vertrauen bei Usern und Kunden. Ihr kennt es sicherlich auch aus eigener Erfahrung: Wenn ein Dienstanbieter keine transparenten Angaben macht, wirkt das wenig seriös. Und wie soll man als Kunde einem Unternehmen vertrauen, dass sich schon bei solchen Informationen eher bedeckt hält?

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Übrigens: Es gibt zahlreiche Anbieter, die einen bei der Erstellung einer eigenen Website unter die Arme greifen können. Services wie WixJimdoSquarespaceSite123WebadorShopifyStrato und Ionos können dabei behilflich sein. Ionos bietet auch Lösungen für Webseiten auf Wordpress-Basis an.

Ursprünglich stammt das Impressum noch aus den Zeiten des Buchdrucks. Verleger, Veröffentlichungsdatum und Erscheinungsort sollten darin festgehalten werden und für die Öffentlichkeit einsehbar sein. In der heutigen Zeit wurde die Impressumspflicht aber auch auf Zeitungen, Magazine und digitale Medien ausgeweitet. Unter die sogenannten Telemedien, nach denen das entsprechende Gesetz benannt ist, fallen alle möglichen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Letztlich ist ein Impressum also eine Herkunftsangabe, die gesetzlich verpflichtend ist. Übrigens gilt nicht nur in Deutschland die Impressumspflicht. Auch in anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Spanien ist diese Vorgabe gesetzlich verankert.

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Impressumspflicht: Was steckt dahinter?

Laut § 5 TMG (Telemediengesetz) unterliegen zunächst alle Webseiten einer Impressumspflicht oder Anbieterkennzeichnungspflicht, die kommerziell betrieben werden. Juristisch ist im TMG von „geschäftsmäßigen Online-Diensten“ die Rede. In der Regel sind also Firmen, Selbstständige und Freelancer an die entsprechenden Vorgaben gebunden. Wer einen Blog betreibt, ein Unternehmen im Netz präsentiert, einen Onlineshop erstellen will oder Newsletter verschickt, muss seine Website mit Impressum ausstatten.

Aber bitte beachten: Die Grenzen von der privaten zur geschäftsmäßigen Nutzung können fließend sein. Es ist durchaus möglich, dass schon ein Werbe-Banner auf einer Familien-Website ausreichen kann, dass ein Internet-Auftritt als kommerziell eingestuft wird – selbst wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist. Es reicht durchaus schon aus, wenn ihr mit eurer Präsenz im Internet theoretisch Geld verdienen könntet.

Auch bei Social-Media-Accounts ist Vorsicht geboten. Während rein private Konten kein Impressum benötigen, fällt die Abgrenzung bei Freiberuflern schon schwerer. Solltet ihr eine Karriere als Influencer anstreben, seid ihr schon gewerblich unterwegs. Erfüllt ihr die Kriterien des TMG, dann müsst ihr auch eure Kanäle in den sozialen Medien (YouTube, Facebook, Instagram, TikTok) ebenfalls mit einem Impressum ausstatten.

Entscheidend ist also nicht, dass eure Website ein ausgesprochenes Verkaufsportal oder ein Onlineshop ist, sondern ob ihr mit der Präsentation eurer Tätigkeit oder eures Unternehmens ein wirtschaftliches Interesse verfolgt. Dazu zählt bereits die Außendarstellung eures Unternehmens.

An eine Impressumspflicht seid ihr auch gebunden, wenn ihr journalistisch-redaktionelle Inhalte teilt. Dazu zählen nicht nur Online-Magazine, sondern auch Blogs, wenn ihr beispielsweise Pressemitteilungen publiziert. Entscheidend ist hier, dass ihr mit euren redaktionell aufbereiteten Beiträgen die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst.

Nicht nur das Telemediengesetz regelt die Informationspflicht. Auch im § 4 des Medienstaatsvertrags (MStV) ist die Pflicht bestimmter Angaben festgelegt. Dieser löste den vorher geltenden Rundfunkstaatsvertrag ab, richtet sich jedoch vornehmlich an Medien wie Rundfunkanstalten oder Streamingdienste. Das Telemediengesetz wird somit für euch wahrscheinlich relevanter sein. Ihr müsst euch jetzt natürlich nicht den Gesetzestext anschauen – wir wollen euch übersichtlich zeigen, was alles Teil eures Impressums sein sollte.

Ein Website-Impressum ist meist dann Pflicht, wenn ihr Geld im Netz verdienen wollt. Ein paar Anregungen, wie das funktionieren kann, findet ihr im Video:

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Pflichtangaben eines Impressums

Allgemeine Pflichtangaben

Wenn eure Website ein Impressum haben muss, fallen verschiedene Informationen unter die allgemeinen Pflichtangaben. Je nach Berufsfeld, Unternehmensform und Rechtsform fallen diese Angaben unter Umständen unterschiedlich aus. Ob man als Freelancer tätig oder Kleingewerbetreibender ist, entscheidet über die Pflichtangaben genauso wie die jeweilige Rechtsform wie GmbH, UG und dergleichen. Zu den Pflichtangaben im Website-Impressum gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift des Betreibers sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname und der Nachname sind bei natürlichen Personen Pflicht.
  • Handelt es sich um juristische Personen oder Personengesellschaften (GmbH, AG, GbR, OHG) sind ebenso mindestens ein ausgeschriebener Vorname und der Nachname verpflichtend.
  • Postalisch reicht eine simple Postadresse nicht aus. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sollte die Firmenadresse genannt werden.
  • Sind juristische Personen für die Website-Inhalte verantwortlich, muss im Impressum auch die jeweilige Rechtsform wie GmbH oder AG erwähnt werden.
  • Aktuell sind auch Anstalten, Körperschaften, Stiftungen öffentlichen Rechts und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verpflichtet, ihre Rechtsform im Impressum zu nennen.
  • Da die Nutzer eines Internet-Angebots laut Telemediengesetz mit dem Betreiber schnell in Kontakt treten können müssen, gehört auch eine E-Mail-Adresse ins Website-Impressum. Dabei darf aber keine automatisch generierte Antwort erfolgen, sondern der direkte Kontakt zu einem Mitarbeiter.
  • Eine Telefonnummer ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2008 nicht zwingend notwendig. Laut Gerichtshof „reicht auch eine im Rahmen des Internetauftritts angebotene elektronische Abfragemaske aus, sofern auf Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30 bis 60 Minuten geantwortet wird“. Ein Live-Chat oder Kontaktformular ist bei flotter Reaktionszeit also ausreichend. Seriöser wirkt eine Telefonnummer aber dennoch. Eine „kostenpflichtige Mehrwertdienstnummer“ anzubieten und der Kundschaft unter Umständen hohe Kosten aufzubürden, genügt laut BGH-Urteil vom 25. Februar 206 nicht.
  • Firmen, die beispielsweise im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister eingetragen sind, müssen dies auch im Website-Impressum angeben.
  • Wurde euch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer zugewiesen, gehört auch diese ins Impressum. Eure Steuernummer zählt aber nicht zu den Pflichtangaben.
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Berufsspezifische Angaben

Das Telemediengesetz schreibt im § 5 Abs. 1 Nr. 5 vor, dass für spezielle Berufsgruppen gesonderte Pflichtangaben gelten. Da diverse freiberufliche Tätigkeiten besonderen Regelungen unterliegen, sind beispielsweise für Ärzte, Juristen oder Steuerberater noch andere Impressums-Angaben Pflicht – je nach Kammerzugehörigkeit:

  • die gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Informationen zur jeweiligen Kammer
  • der Staat, in der die Verleihung der Berufsbezeichnung stattgefunden hat
  • die Bezeichnungen der berufsrechtlichen Regelungen wie zum Beispiel die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) oder die Fachanwaltsordnung.
  • der Zugang zu berufsrechtlichen Regelungen
  • die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde ist beispielsweise für Wach- und Schließgesellschaften, Makler oder Spielhallen-Betreiber Pflicht. Hier ist zu beachten, dass sich die zuständige Aufsichtsbehörde ändern kann, wenn der Firmensitz verlegt wird.

Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) sind zu einer besonderen Angabe im Impressum angehalten, falls sie gerade abgewickelt oder aufgelöst werden. Befindet sich eine GmbH in der Auflösung, muss auch das entsprechend mit einem Zusatz vermerkt werden. In diesem Fall wäre das Firmenname und „GmbH i.L.“, wobei der abgekürzte Vermerk für „in Liquidation“ steht.

Website Impressum: Beispiele

Damit ihr euch ein Bild davon machen könnt, wie ein Website-Impressum in der Praxis aussehen sollte, haben wir hier ein paar Beispiele für euch. Für Solo-Selbstständige, GmbHs und Kleinunternehmen gelten unterschiedliche Anforderungen, wie es aus den Beispielen ersichtlich ist.

Beispiel für Einzelunternehmer

Falls ihr selbstständige Freelancer und nicht bei einer Kammer registriert oder Solo-Selbstständige seid, gelten für euch das Impressum für Einzelunternehmer, das folgendermaßen aussehen sollte:

  • Max Mustermann
  • Mustermannweg 1
  • 66666 Musterberg
  • Deutschland
  • Telefon: +49 66 123456
  • Fax: +49 66 123456
  • E-Mail: m.mustermann@max-mustermann.de
  • Web: www.max-mustermann.de
  • Falls zugewiesen: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergsetz: DE XXXXXXXXXX

Beispiel für GmbH

  • Max Mustermann GmbH
  • Mustermannstraße 1
  • 66666 Musterhaven
  • Deutschland
  • Telefon: +49 66 123456
  • Fax: +49 66 123456
  • E-Mail: m.mustermann@max-mustermann.de
  • Web: www.max-mustermann.de
  • Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Max Mustermann
  • Registernummer: HRB 0000
  • Registergericht: AG Musterhaven
  • Falls zugewiesen: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergsetz: DE XXXXXXXXXX

Beispiel für Kleinunternehmer

  • Max Mustermann
  • Mustermannweg 1
  • 66666 Musterberg
  • Deutschland
  • Telefon: +49 66 123456
  • Fax: +49 66 123456
  • E-Mail: m.mustermann@max-mustermann.de

Impressum für die Website erstellen: Viele Wege führen zum Ziel

Muster-Impressum

Am schnellsten und einfachsten gelangt ihr an ein Website-Impressum, wenn ihr eine Vorlage benutzt. Die Handwerkskammer Lübeck bietet beispielsweise ein kostenloses Muster-Impressum an, das ihr im Nachhinein natürlich noch entsprechend editieren könnt. Auf der Seite der IHK Darmstadt könnt ihr ebenfalls ein Musterimpressum mitsamt Musterbriefbogen runterladen. Kostenpflichtige Anbieter gibt es aber auch. Auf vorlagen.de findet ihr zum Beispiel ein Muster-Impressum für Freiberufler.

Impressumsgenerator nutzen

Eine weitere Möglichkeit, ein Website-Impressum zu erstellen, sind Impressumsgeneratoren. Einen solchen Generator könnt ihr direkt mit den für euch relevanten Angaben füttern und bekommt so ein auf euch zugeschnittenes Impressum. Auf eRecht24.de oder impressum-generator.de findet ihr die Möglichkeit, euch in wenigen Schritten ein passendes Impressum anzufertigen.

Anwalt beauftragen

Die beste Option, um an ein einwandfreies Impressum zu gelangen, ist sicherlich der Gang zum Anwalt. So bekommt ihr ein individuelles und vor allem rechtssicheres Impressum, das euch im Idealfall vor Abmahnungen und anderen juristischen Hürden bewahrt. Auch für Kleinunternehmer ist es empfehlenswert, sich über seinen Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Haftpflichtversicherung, Inventarversicherung und Gewerberechtsschutz sind hier die wichtigsten Punkte. Mit Letzterer solltet ihr problemlos einen Anwalt mit dem Aufsetzen eines Website-Impressums beauftragen können.

Ob euer Impressum tatsächlich rechtssicher ist, prüfen Anwälte schon ab ungefähr 250 Euro. Bei der Gelegenheit könnt ihr auch gleich noch eure Datenschutzerklärung auf Rechtssicherheit prüfen lassen. Ihr könnt außerdem abklären, ob in euer privaten Rechts- und Haftpflichtversicherung ein Schutz für Kleingewerbetreibende bereits enthalten ist. Im Zweifelsfall wendet ihr euch zwecks Bedarfsanalyse am besten an einen Versicherungsexperten.

Wo muss das Impressum auf der Website eingebunden werden?

Laut Telemediengesetz muss das Impressum jederzeit mit nur einem Klick einsehbar sein. Eine Platzierung bietet sich beispielsweise im Footer eurer Website oder direkt in der Navigation an. Da sich viele User aber daran gewöhnt haben, das Website-Impressum unter dem „Kontakt“-Reiter zu finden, darf es mittlerweile auch dort angegeben werden. In jedem Fall erwartet der Gesetzgeber, dass drei Vorgaben eingehalten werden: leichte Erkennbarkeit, unmittelbare Erreichbarkeit und ständige Verfügbarkeit.

Als unmittelbar erreichbar gilt das Website-Impressum, wenn es ohne wesentliche Zwischenschritte eingesehen werden kann. Laut BGH ist diese einfache Erreichbarkeit auch gegeben, wenn der Nutzer mit zwei Klicks an das Impressum gelangt. Diese „Zwei-Klick-Lösung“ geht auf das Urteil vom 20. Juli 2006 zurück: I ZR 228/03. Das Impressum als Pop-up bereitzustellen, mag auf den ersten Blick verlockend sein, weil es so für den Besucher eurer Website sofort ersichtlich ist und auf diese Weise nicht mal Klicks nötig sind. Bedenkt aber, dass viele User Pop-ups per Browser-Einstellung unterdrücken oder direkt Werbeblocker-Erweiterungen nutzen. Im ungünstigsten Fall bekommen diejenigen euer Website-Impressum also gar nicht zu sehen.

Beachtet diese Vorgaben auch, wenn ihr mehrere Seiten führt. Besitzt ihr beispielsweise einen Onlineshop, den ihr zusätzlich über verschiedene Social-Media-Kanäle bewerbt, muss über jedes relevante Profil auf Instagram und Co das Impressum mit zwei Klicks einsehbar sein.

Risiken eines fehlenden Website-Impressums

Wer auf seiner Website kein Impressum angibt, hat unter Umständen seine guten Gründe. Macht ihr euch Mühe mit eurem Internet-Auftritt, vertreibt hochwertige Produkte und bietet eurer Kundschaft mit eurem ausgeprägten Fachwissen einen Mehrwert an, können eure User auf einen reichhaltigen Service zurückgreifen. Tretet ihr mit eurem Unternehmen über einen Blog mit euren Usern in Verbindung, kann es natürlich auch anstrengende Situationen geben. Vielleicht diskutieren eure Kunden zu intensiv über eure Produkte oder Dienste, sodass es euch zu viel Zeit und Nerven kostet. Oder ihr habt auf eurer Seite absichtlich keine Kontaktmöglichkeit hinterlegt, um nicht unter einer Flut von Anfragen unterzugehen. Doch diese Angaben zu unterschlagen, kann für euch rechtliche Unannehmlichkeiten bedeuten.

Habt ihr als Website-Betreiber kein Impressum auf eurer Homepage eingebaut, obwohl für euch die gesetzliche Pflicht besteht, kann das Folgen haben. Davon abgesehen, dass mit einem fehlenden Impressum ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, kann es zu Geldbußen bis zu 50.000 Euro kommen. Die Folgen können kostenpflichtige Abmahnungen sein, die auf Unterlassungsansprüche pochen. Die Konkurrenz, Wettbewerbsvereine oder Verbraucherschutzverbände können für Abmahnungen sorgen. Gemeldet werden solche Verstöße zum Beispiel bei der Wettbewerbszentrale. Im juristischen Jargon ist hier von einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ die Rede.

Auch ein fehlerhaftes Impressum kann Folgen haben. Laut § 16 Absatz 1 Nummer 1 im Telemediengesetz ist ein lückenhaftes oder inkorrektes Impressum eine Ordnungswidrigkeit. Im § 6 Absatz 2 Satz 1 TMG steht, dass „weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden“ darf. Falls ihr durch euren Internet-Auftritt also gewerbliche Zwecke verfolgt und Geschäfte abschließen wollt, ist die Angabe des Firmensitzes und der Geschäftsform zwingend notwendig.

Fazit

Falls ihr mit einer Online-Präsenz für euer Gewerbe oder eure Tätigkeit im Netz vertreten sein wollt, ist ein Impressum für eure Website Pflicht. Auch für vermeintlich rein private Zwecke kann ein Impressum nicht schaden. Die Grenzen zur Einordnung als kommerzielles Projekt können fließend sein. Spätestens wenn ihr mit eurem Internet-Auftritt ausgesprochen gewerbliche Zwecke verfolgt, hinter der auch eine Gewinnerzielungsabsicht steht, kommt ihr um ein Website-Impressum nicht herum.

Aber mit einfachen Mitteln kommt ihr schon an ein adäquates Impressum heran – und könnt damit ohne großen Aufwand eventuelle finanzielle und juristische Unannehmlichkeiten vermeiden. Es ist also mehr als empfehlenswert, der Anbieterkennzeichnungspflicht nachzukommen. Denkt aber auch daran, euer Website-Impressum immer aktuell zu halten. Auch Fehler und inkorrekte Infos können geahndet werden. Dank zahlreicher Vorlagen und sogar Impressums-Generatoren könnt ihr euch jedoch unkompliziert passende Formulierungen erstellen. Im Notfall und bei Zweifeln kontaktiert ihr einen Rechtsanwalt. Zum Schluss findet ihr hier noch ein kleines FAQ, wo alle wichtigen Fragen übersichtlich beantwortet werden.

FAQ

Ist ein Impressum Pflicht?

Ja, ein Impressum ist Pflicht, wenn ihr mit eurer Online-Präsenz gewerbliche Absichten verfolgt oder Inhalte zur Meinungsbildung verbreitet. Auch wenn ihr mit dieser Präsenz aktuell kein Geld verdient, diese Möglichkeit jedoch theoretisch besteht, müsst ihr das Telemediengesetz beachten und ein Impressum anführen. Das Bundesministerium für Umwelt, Natur, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz formuliert es so: „Paragraf 5 TMG spricht außerdem von 'in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien'. Es genügt also, wenn mit der angebotenen Leistung auf dem Markt Geld verdient werden kann. Der Anbieter muss dies nicht zwingend tun.“

Rein privat genutzte Seiten unterliegen dieser Pflicht nicht. Keine Sorge: Teilt ihr beispielsweise hin und wieder Ebay-Anzeigen, weil ihr etwas über die Seite verkauft wollt, braucht ihr kein Impressum. Habt ihr jedoch Einnahmen über die Schaltung von Werbung auf einer privat genutzten Seite, sichert ihr euch besser mit einem Impressum ab.

Wie sieht ein richtiges Impressum aus?

Ein Impressum listet alle notwendigen Informationen auf, einschließlich Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten. Zwar sollten keine Angaben fehlen, dennoch sollte es schlicht und übersichtlich gestaltet sein. In unserem Artikel haben wir euch mögliche Beispiele aufgezeigt. Es kann auch praktisch sein, wenn ihr die Impressen von Seiten aufruft, die ihr häufiger nutzt.

Wo muss das Impressum verlinkt sein?

Es muss dort verlinkt sein, wo es beim Aufruf eurer Seite mit maximal zwei Klicks erreicht werden kann. Auf Webseiten ist der Link häufig im Footer zu finden oder ihr gebt es direkt in der Navigation an. Es muss von allen Seiten aus erreichbar sein, die ihr entsprechend (gewerblich) nutzt. Dazu gehören also auch Social Media Profile, wo ihr eurer Impressum beispielsweise in der Bio verlinken könnt. Das klappt auch, wenn ihr zusätzliche Landingpages (wie über Linktree) nutzt, um weitere Links aufzuführen.

Wie bekomme ich ein Impressum?

Ihr könnt euch ein Impressum natürlich komplett selbst schreiben. Praktischerweise findet ihr im Internet zahlreiche Vorlagen. Etwas mehr Unterstützung bieten Generatoren, wo ihr eure Daten eingebt und das Impressum erstellt wird. Der sicherste Weg führt sicherlich über einen Anwalt. So könnt ihr alle Angaben überprüfen und eventuelle Fragen und Unsicherheiten direkt klären.

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