Die Inflation sorgt für große Sorgen in der Bevölkerung, doch man ist nicht auf sich allein gestellt: Von Ämtern und Regierung werden verschiedene Hilfen angeboten. Wir geben euch einen Überblick.
2022 hat viel von uns abverlangt: Konnte man langsam Hoffnung schöpfen, dass trotz Corona-Pandemie wieder etwas mehr Normalität einzieht, wurde diese durch den russischen Angriffskrieg diesen Februar zunichte gemacht. Die Folgen: Steigende Lebensmittelpreise sowie wachsende Strom- und Gaskosten. So beängstigend die Situation auch sein kann, es gibt Hilfen. Wir zeigen euch verschiedene Möglichkeiten, die euch weiterhelfen können.
Disclaimer: Finanzielle Einschränkungen können belastend sein – und das nicht nur für den Geldbeutel. Falls ihr in dieser herausfordernden Zeit Hilfe benötigt, könnt ihr euch an diese Anlaufstellen wenden:
- Telefonseelsorge (deutschlandweit): 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenloser Anruf, 24/7 erreichbar)
- Info-Telefon der Deutschen Depressionshilfe: 0800 33 44 533 (kostenloser Anruf, werktags erreichbar).
- Psychenet.de für regionale Hilfe (ambulante und stationäre Behandlungen, Selbsthilfe etc.)
Finanzielle Unterstützung von Staat und Ämtern
Hilfen für Arbeitnehmende
Arbeitnehmende haben bereits im September auf ihrem Lohnzettel eine Energiepauschale über 300 Euro brutto entdeckt, die den steigenden Energiekosten zu Gute kommen sollen. Hinzu kommt, dass nun im Dezember die Abschlagszahlungen für Gas vom Staat übernommen werden. Zusätzlich erwartet uns ab Frühjahr 2023 eine Gaspreisbremse, die den Gas-Preis pro kWh ab 12 Cent stoppt. Das Gute: Die Gaspreisbreme gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
Außerdem ist es seit Ende Oktober 2022 Arbeitgebenden möglich, dass sie ihren Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro auszahlen (Quelle: Bundesregierung). Diese Leistung kann bis Ende 2024 an die Arbeitnehmenden überwiesen werden. Wichtig: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Auszahlung.
Auf der Suche nach dem richtigen Strom- und Gastarif? Wir zeigen euch passende Anbieter:
Hilfen für Studierende
Befindet ihr euch mitten im Studium oder einer Ausbildung in einer Berufsfachschule wird euch auf Antrag eine einmalige nicht zu versteuernde Energiepauschale über 200 Euro ausgezahlt (Quelle: Bundesregierung). Die Beantragung kann ab dem 21. Dezember 2022 online abgewickelt und der Betrag Anfang nächsten Jahres ausgezahlt werden. Studierende die einen Nebenjob haben, erhielten – wie alle anderen einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige – die Energiepreispauschale über 300 Euro.
Ebenso wird derzeit ein Heizkostenzuschuss für BAföG-Geförderte über 230 Euro ausgezahlt, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zusätzlich ist ein zweiter Zuschuss in Höhe von 345 Euro für Anfang 2023 geplant.
Apropos BAföG: Seit Herbst 2022 gibt es eine Nothilfeförderung, die für Schülerinnen und Schüler sowie Studierend ein Krisensituationen in Kraft tritt, die sonst unter normalen Umständen kein BAföG empfangen würden (Quelle: Bundesregierung).
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk, um Strom zu sparen? In unserem Video erfahrt ihr es:
Hilfen für Menschen im Ruhestand
Auch Rentnerinnen und Rentnern wird bis Mitte Dezember eine Energiepreispauschale über 300 Euro brutto zugesprochen. Da der Betrag über die jeweilige Rentenstelle überwiesen wird, müssen die Empfängerinnen und Empfänger keinen Antrag dafür ausfüllen. Wichtig ist hierbei, dass der Wohnsitz im Inland ist und man zum 1. Dezember Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente bezieht (Quelle: Bundesregierung).
Ihr wollt ohne Stress euren Strom- oder Gasanbieter wechseln? Dann solltet ihr den Onlinedienst remind.me kennen. Hier beobachten Experten den Markt, vergleichen Preise und übernehmen Jahr für Jahr ganz automatisch den Wechsel zu einem seriösen Anbieter für euch.
Hilfen für HartzIV
Hartz-IV-Beziehende haben ebenfalls bereits einen Zuschuss über 200 Euro erhalten. Aber wie bei allen anderen Förderungen deckt das aber nur einen Bruchteil der tatsächlichen Inflations-Kosten. Die steigenden Energiekosten werden nicht in allen Fällen vom Jobcenter übernommen, sondern Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV müssen diese unter Umständen selbst tragen (Quelle: Stuttgarter Nachrichten).
Dennoch ist es möglich, sich bei Zahlungs-Problemen ans Jobcenter oder Sozialamt zu wenden. Je nachdem werden die Kosten entweder vollständig übernommen oder beispielsweise als Kredit angerechnet.
Gut zu wissen: Generell bieten das Sozialamt und Jobcenter Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung auch denjenigen, die keine staatlichen Hilfen (Hartz IV, Kindergeld, Wohngeld, BAföG etc.) beziehen. Sollte man mit dem eigenen Gehalt die Strom- oder Gasrechnung nicht begleichen können, kann man sich an die jeweiligen Stellen wenden. Allerdings gilt das nur für Nachzahlungen oder Schulden (weil man beispielsweise beim Strom oder Gasanbieter um eine Stundung gebeten hat). Die normalen monatlichen Abschläge übernehmen die Ämter dagegen nicht (Quelle: MDR).
So einfach könnt ihr auch im Alltag Geld sparen
Doch auch im Alltag könnt ihr sparen. Die Stiftung Warentest (Ausgabe 11/2022) gibt dahingehend einige Tipps, die man leicht umsetzen kann. Schaut beim Einkaufen genau auf die Preise und vergleicht auch die Kilogramm-Beträge um eventuell in der Masse zu sparen. Ebenso könnt ihr beim Kauf von No-Name-Produkten sparen.
Habt ihr die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten oder müsst ihr regelmäßig pendeln? Dann könnt ihr vielleicht vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder Fahrgemeinschaften bilden. So spart ihr die hohen Benzinkosten ein.
Ebenso lohnt es sich die Fixkosten durchzugehen und zu schauen, ob man da was machen kann. Sprich: Solltet ihr vielleicht euer Konto wechseln, weil die derzeitigen Kontoführungsgebühren zu hoch sind? Wie sieht es mit euren Versicherungen aus? Könnt ihr absurde Verträge (beispielsweise für Fensterglas) kündigen oder euch von unnötigen Zusatzversicherungen trennen? Es macht zwar nicht immer Spaß, sich mit derartigen Erwachsenen-Themen zu beschäftigen, aber es hilft, um seine Finanzen besser im Blick zu behalten.