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Ist das 49-Euro-Ticket personalisiert oder übertragbar?

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Der Vorverkauf für das Deutschland-Ticket läuft bereits. Ab dem 1. Mai 2023 ist der Fahrausweis für Fahrten im gesamten Bundesgebiet gültig. Ist das 49-Euro-Ticket personalisiert oder kann man es anderen weitergeben?

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Einige Fahrtkarten kann man an andere Personen geben, damit diese damit fahren können, wenn man es selbst nicht braucht. Andere Fahrausweise sind personengebunden, also nur für die Person vorgesehen, deren Name auf dem Fahrschein abgedruckt ist. Wie sieht es mit dem 49-Euro-Ticket aus?

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Das 49-Euro-Ticket ist personengebunden

Das Deutschland-Ticket wird personalisiert sein. Das heißt, man muss bei der Bestellung seinen Vor- und Nachnamen angeben. Nur die Person, die auf dem Fahrausweis angegeben ist, darf auch damit fahren. Es ist nicht übertragbar und man kann das 49-Euro-Ticket nicht an andere weitergeben. Es gibt auch keine Möglichkeit, andere Personen mit dem Ticket mitzunehmen. Das gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für Hunde und Fahrräder. Weiterhin gibt es das Ticket für Studenten, Schüler oder Azubis nicht günstiger.

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49-Euro-Ticket: Keine Weitergabe möglich

Anders als beim 9-Euro-Ticket werden bestehende Abos bei Nahverkehrsverbünden nicht automatisch auf das Deutschland-Ticket erweitert. Man muss sich also entscheiden, ob man den deutschlandweit gültigen, meist teureren Fahrausweis haben will oder das bestehende Nahverkehrsabo weiter nutzen möchte.

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Fahrkarten in einem Monats- und Jahres-Abos bei der BVG in Berlin sind etwa nicht personengebunden. Hat man also eine Umweltkarte für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin, kann man diesen Fahrausweis an andere weitergeben. Zudem lassen sich mit der Fahrkarte andere Personen zu späten Abendstunden sowie am Wochenende mitnehmen. Wer vom regional gültigen auf das Deutschland-Ticket wechselt, muss also gegebenenfalls auf diese Vorteile verzichten.

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