Ein weit verbreiteter Mythos lautet, dass eine Reklamation und Rücksendung ohne Originalverpackung unmöglich ist. Das stimmt allerdings so nicht. Von einigen Ausnahmen abgesehen, sind die Verbraucherrechte stark. Wir sagen euch, was geht und was nicht.
Hat ein Händler in seinen AGB verankert, dass eine Rücknahme ohne Originalverpackung nicht möglich ist, dann könnt ihr das ignorieren. Bis auf bestimmte Warengruppen könnt ihr trotzdem alles zurücksenden, bei dem ihr die Verpackung bereits entsorgt habt.
Reklamation & Rücksendung ohne Originalverpackung – Verbraucherrechte
Bei jeder Onlinebestellung habt ihr ein Widerrufsrecht. 14 Tage nachdem die Ware bei euch angekommen ist, könnt ihr den Kauf stornieren. Bei einer Reklamation erstreckt sich das Recht auf eine noch längere Zeit: Bis zu 24 Monate könnt ihr einen Mangel reklamieren. So oder so muss die Ware dann irgendwie zurück zum Händler kommen und dann beginnt oft die Suche nach der Originalverpackung – aber das ist gar nicht nötig.
Wenn es anders in den AGB eines Händlers steht, wie hier zum Beispiel in den Rückgabebestimmungen von Galaxus, ist diese Forderung rechtlich unwirksam.
Wie die Verbraucherzentrale berichtet, wurde diese Praxis unter anderem bei Apple bereits erfolgreich abgemahnt.
Auch wenn es also vielleicht nicht besonders weitsichtig ist, eine Handyverpackung direkt wegzuschmeißen, ist es rechtlich zulässig, den Kauf ohne Originalverpackung zu stornieren. Das gilt allerdings für den Onlinehandel. In einem Geschäft bestimmt der Händler die Regeln. Ob ihr dort etwas wegen bloßen Nichtgefallens zurückgeben könnt, liegt am Entgegenkommen des Verkäufers und dann solltet ihr zumindest die Originalverpackung haben.
Bei Schadensreklamationen sind die Gesetze jedoch eindeutig:
- Ihr könnt defekte Artikel innerhalb der Garantiezeit ohne Originalverpackung zurückschicken.
- Ausgenommen sind natürlich Artikel, bei denen der Verkäufer bereits vor dem Kauf auf die Schäden hingewiesen hat.
- Bei bestimmten Warengruppen kann die Entfernung der Originalverpackung aber das Widerrufsrecht aufheben: Das gilt etwa bei Artikeln, die aus Hygienegründen versiegelt wurden. Die Verpackung muss dann aber als Versiegelung erkennbar sein. Die Ware einfach nur in Folie einzuschweißen reicht dazu nicht.
Falls ihr also mit einem Händler Probleme habt, solltet ihr euch unter Umständen an den Verbraucherschutz wenden.
Retoure unverpackt – der Amazon-Spezialservice
Das Angebot „Retoure unverpackt“ gibt es bei Amazon schon einige Zeit, aber es war noch relativ unbekannt. Möglicherweise liegt das daran, dass der Service bislang nur beim Paketdienst UPS zur Verfügung stand.
Inzwischen wurde diese Möglichkeit auch auf den Versand mit DHL ausgeweitet. Allerdings bedeutet „unverpackt“ in diesem Fall nicht „Retoure ohne Originalverpackung“. Das „unverpackt“ bezieht sich in diesem Fall nur auf die Versandumverpackung (Kartons / Briefumschläge).
Wenn ihr nun einen Artikel an Amazon zurückgeben wollt, könnt ihr ihn in seiner Produktverpackung einfach bei DHL oder einem UPS-Servicepoint abgeben. Dort zeigt ihr einen QR-Code auf dem Handy vor, den euch Amazon geschickt hat und das war’s. Ihr müsst kein Etikett drucken und die Retoure nicht extra verpacken – darum kümmern sich die Paketdienstleister.
Wenn das möglich ist, wird euch das als Versandoption angezeigt. Ihr müsst allerdings auch einen Paketshop in der Nähe haben, dessen Betreiber sich damit auskennt. Welcher das ist, könnt ihr euch auf der Rückgabeseite heraussuchen.