Klarna ist ein schwedischer Zahlungsdienstleister, mit dem auch gespart werden kann. Wer das Klarna Festgeld kündigen will, wird überrascht sein, wie einfach das geht.
Klarna Festgeld kündigen: Lohnt sich das?
Klarna wickelt nicht nur Zahlungen in Onlineshops ab, über den Zahlungsanbieter legen Verbraucher auch Geld zur Seite. Das Festgeld-Konto eignet sich zum Zinssparen und lässt sich – kombiniert mit anderen Anlageformen – auch in eine Anlagestrategie einbinden.
Aber was passiert, wenn Sparer mit den Zinserträgen nicht zufrieden sind? Lässt sich das Klarna Festgeld einfach kündigen? Grundsätzlich müsst ihr euch eine Frage stellen: Wollt ihr das Klarna Festgeld einfach auslaufen lassen oder braucht ihr das Geld vorher?
Klarna Festgeld zum Laufzeitende kündigen
Klarna bietet das Festgeld mit verschiedenen Laufzeiten zwischen drei Monaten und 48 Monaten an. Achtung: Über die Website findet ihr zwei Angebote: Festgeld und Festgeld+. Letzteres ist das aktuelle Sparangebot, für das „einfache“ Festgeld-Konto werden keine Neuverträge mehr abgeschlossen.
Wenn sich das Ende der vertraglichen Laufzeit nähert, muss eigentlich nichts weiter unternommen werden. Da sich ein Festgeld-Konto nicht automatisch verlängert, kann der Sparbetrag plus Zinsen auf das Referenzkonto aus- oder in einen neuen Festgeld+-Vertrag eingezahlt werden.
Ihr wollt wissen, wie Klarna funktioniert? Dann schaut euch das Video an!
Klarna-Festgeld-Kündigung vor Ende der Laufzeit: Darauf solltet ihr achten
Beim Festgeld bindet ihr das eingezahlte Kapital für die vereinbarte Laufzeit an. Klarna zahlt im Gegenzug den versprochenen Zinssatz. Verfügungen in das angelegte Guthaben sind laut den AGB von Klarna für das Festgeld eigentlich nicht vorgesehen.
Es besteht aber die Möglichkeit, schriftlich bei Klarna eine Ausnahme zu beantragen. Für die „Kündigung aus wichtigem Grund“ wendet ihr euch an den Kundendienst. Aber: In diesem Fall geht der Anspruch auf die erwirtschafteten Zinsen verloren. Es empfiehlt sich daher, diesen Schritt sehr genau zu überdenken.
Solltet ihr darüber nachdenken, das Festgeld während der Laufzeit zu übertragen, um so vielleicht den finanziellen Spielraum zu erweitern, ist an dieser Stelle ein Hinweis auf Ziff. 3.3 der AGB angebracht: Die Ansprüche aus dem Festgeld sind nicht übertragbar.