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Kleingewerbe anmelden 2024: Alles was du dazu wissen musst!

Alles, was ihr zum Thema Kleingewerbe wissen müsst, haben hier für euch.
Alles, was ihr zum Thema Kleingewerbe wissen müsst, haben hier für euch. (© Photo Mix / Pixabay)

Wir zeigen dir alles rund um das Thema Kleingewerbe anmelden. ✓ Definition ✓ Abgrenzung ✓ Vor- und Nachteile ✓ Anmeldung ✓ Tipps.

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Viele Menschen träumen von der Selbstständigkeit und einem eigenen Onlineshop. Dann kann man sein eigener Chef sein und sein eigenes Unternehmen so aufbauen, wie man es möchte. Doch mit diesem Traum kommt auch viel Arbeit auf einen zu. Vor allem am Anfang. Hier gibt es einige Dinge, die vor den ersten Tätigkeiten als Selbstständiger erfüllt werden müssen. Wer ein Kleingewerbe führen und beispielsweise einen Onlineshop erstellen möchte, muss dieses anmelden und dabei auch Rechtliches klären. Wir haben für euch die nötige Recherche betrieben und fassen euch alles in unserem Artikel zusammen.

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Was ist ein Kleingewerbe?

Als ein Gewerbe allgemein wird eine selbstständige berufliche Tätigkeit bezeichnet, ausgeführt mit der Absicht regelmäßig Gewinn zu erwirtschaften. Ein Kleingewerbe ist sozusagen das kleine Geschwisterchen davon: hier muss sich noch nicht an Bestimmungen des Handelsgesetzbuch gehalten werden und ein Eintrag in das Handelsregister ist ebenfalls nicht notwendig. Wer beispielsweise seinen eigenen Onlineshop erstellt, muss dabei auch gleichzeitig ein Gewerbe anmelden. Kleingewerbetreibende sind nicht verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen und müssen auch keine Bilanz erstellen. Wer Freiberufler ist, muss allerdings kein Gewerbe anmelden, da eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Zu Freiberuflern zählen unter anderem Ärzte, Anwälte, Journalisten oder auch Künstler.

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Abgrenzung: Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer

Kleingewerbe werden häufig mit einem Kleinunternehmen verwechselt. Diese beiden Begriffe beschreiben allerdings zwei unterschiedliche Dinge. Bei einem Kleingewerbe wurde ein Gewerbe angemeldet, aber Kleingewerbetreibende sind aber aufgrund ihres eingeschränkten Geschäftsumfangs keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Als Kleinunternehmer kann man sowohl Gewerbetreibender, als auch Freiberufler sein und kann der Kleinunternehmerregelung unterliegen. Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass ein Jahresgesamtumsatz von 22.000 Euro nicht überschritten werden darf, gleichzeitig aber auch keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Freiberufler können sich auch der Kleinunternehmerregelung unterziehen, wenn sie den Jahresumsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten. Im Prinzip ist jeder Kleingewerbetreibende, dessen Jahresumsatz nicht die 22.000 Euro übersteigt, auch gleichzeitig Kleinunternehmer.

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Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Natürlich bringt ein Kleingewerbe sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich, die vor der Gewerbeanmeldung bedacht werden sollten. Wir haben diese kurz und knapp für euch zusammengefasst:

Vorteile:

  • Geringe Gründungskosten und bürokratischer Aufwand: Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss nicht viel Startkapital und Gründungskosten, sowie Bürokratie aufgewandt werden.
  • Eventuelle Befreiung der Umsatzsteuer: Wer als Kleingewerbe seinen Jahresumsatz unter 22.000 Euro hält, kann die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen und muss keine Umsatzsteuer zahlen.
  • Flexibilität: Ein Kleingewerbe kann sowohl neben-, als auch hauptberuflich ausgeführt werden. Zudem können die dazugehörigen Arbeitszeiten selbst eingeteilt werden.
  • Einfache Buchhaltung: Kleingewerbetreibende müssen keine doppelte Buchführung betreiben und auch keine Bilanz erstellen.

Nachteile:

  • Volle persönliche Haftung: Wenn Kleingewerbetreibende grob fahrlässig handeln, haften sie mit ihrem Privatvermögen.
  • Kein Vorsteuerabzug: Wenn Kleingewerbetreibende bei ihren Ausgaben für das Unternehmen die Umsatzsteuer zahlen, so können sie sich diese nicht vom Finanzamt zurückholen.
  • Weniger soziale Absicherung: Kleingewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung (zum Beispiel: Kranken- oder Rentenversicherung)
  • Hohe Verantwortung und Risiko: Das Ausüben einer selbstständigen Tätigkeit, sowie das Führen eines eigenen Unternehmens erfordert viel Zeit, Aufwand, Verantwortung und ist mit einem Risiko verbunden.
  • Erschwertes Finden von Investoren: Als Kleingewerbe ist es schwieriger Investoren zu finden, da diese ihr Geld lieber bei großen Unternehmen anlegen.

Kleingewerbe anmelden: Voraussetzungen

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zuallererst solltet ihr volljährig und damit geschäftsfähig sein, ansonsten könnt ihr beispielsweise keine Verträge abschließen. Außerdem müsst ihr einen Wohnsitz in Deutschland oder der EU haben und dürft in verschiedenen Bereichen wie der Steuerhinterziehung oder einem Insolvenzverfahren keine Vorstrafen haben. Für euer Kleingewerbe benötigt ihr natürlich eine konkrete und realistische Geschäftsidee, die ihr umsetzen könnt. Eure Tätigkeit muss selbstständig, regelmäßig und in einem wirtschaftlichen Ausmaß erfolgen.

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Die genauen Voraussetzungen können von Bundesland zu Bundesland variieren und es ist dementsprechend wichtig, eigenständige Recherche für sein jeweiliges Bundesland zu betreiben. Hierfür könnt ihr euch auf den Websites der entsprechenden Behörden informieren oder sogar einen Beratungstermin vereinbaren. Euer Kleingewerbe darf die Umsatzgrenze von 800.000 Euro und die Gewinngrenze von 80.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Für die Anmeldung des Gewerbes benötigt ihr außerdem entsprechende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis
  • bei speziellen Tätigkeiten: Genehmigungen und Erlaubnisscheine
  • falls mit speziellen Produkten gehandelt wird: behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisscheine

Kleingewerbe anmelden: Schritt für Schritt zum eigenen Business

#1 Gewerbeanmeldung ausfüllen und beim Gewerbeamt einreichen

Bei eurem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt könnt ihr eine Gewerbeanmeldung beantragen. Den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung könnt ihr vor Ort abholen oder aber auch online ausfüllen. Habt ihr diesen ausgefüllt, so ist euer Gewerbeschein beantragt. Wenn ihr dies online gemacht habt, so kann es einige Tage dauern bis euch dieser zugeschickt wird. Hattet ihr einen Termin vor Ort, können alle Fragen direkt geklärt werden und in den meisten Fällen könnt ihr den Gewerbeschein direkt mitnehmen. Dabei fällt noch eine Gebühr an. Diese liegt in der Regel bei ungefähr 60 Euro, aber auch hier kann der Preis allerdings variieren. Es ist von Vorteil sich über die genauen Begebenheiten bei seinem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt zu informieren, um alles richtig zu machen.

#2 Anmeldung beim Finanzamt

Sobald ihr einen Gewerbeschein habt, müsst ihr euch mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Das Finanzamt schickt euch nach erfolgreicher Anmeldung eures Gewerbes eine Steuernummer und einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung, welchen ihr wahrheitsgemäß ausfüllen müsst. Hier könnt ihr auch angeben, ob ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtet oder nicht.

#3 Kleingewerbe bei der IHK bzw. HWK

Danach müsst ihr Mitglied in einer Kammer werden, beispielsweise der IHK oder HWK. Dazu seid ihr mit eurem Kleingewerbe verpflichtet. Ihr müsst euch selbst erkundigen, wer für euch zuständig ist. Das hängt davon ab, wo ihr euer Gewerbe gründet. Es ist ratsam, sich hier nochmal zu erkundigen, ob ihr Genehmigungen für eure Tätigkeiten benötigt, beispielsweise, wenn ihr in der handwerklichen Branche tätig seid.

#4 Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Außerdem seid ihr auch dazu verpflichtet euch bei der für eure Branche zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies solltet ihr so schnell wie möglich machen, denn die Frist beträgt nach Gründung eures Kleingewerbes eine Woche. Die Berufsgenossenschaft steht euch in allen Fragen rund um Arbeitsschutz, Entschädigungsleistungen und Unfallopfer bei der Rehabilitation zur Seite.

#5 Weitere Anmeldepflichten prüfen

Falls ihr euer Gewerbe in einem bestimmten Bereich aufbaut, so müsst ihr unbedingt weitere Anmeldepflichten prüfen. Wenn euer Gewerbe Auswirkungen auf die Umwelt hat, müsst ihr dies bei dem Umweltamt melden. Das kann beispielsweise bei der Lagerung von Gefahrstoffen der Fall sein. Falls euer Gewerbe mit Lebensmitteln zu tun hat, sie herstellt, verarbeitet oder vertreibt, so müsst ihr euch mit dem Lebensmittelüberwachungsamt in Verbindung setzen. Im Bereich der Baubranche ist eine Anmeldung beim Bauaufsichtsamt erforderlich. Es gibt noch viele weitere Ämter und deren Anmeldepflichten. Ihr solltet euch im jeden Fall informieren und euch so absichern. Tut ihr dies nicht und überseht etwas, so müsst ihr im schlimmsten Fall Strafen zahlen.

Wissenswertes rund um das Kleingewerbe

#1 Steuern: Worauf du beim Kleingewerbe achten solltest

Habt ihr ein Kleingewerbe, so müsst ihr Einkommenssteuer zahlen. Somit seid ihr auch verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Hier müsst ihr eure Einkünfte aus dem Gewerbe und gegebenenfalls euer Einkommen aus anderen Gebieten zusammen versteuern. Nach einem Jahr müsst ihr dann in Zukunft Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten. Die Höhe dieser wird an eurer ersten Einkommenssteuer festgemacht, kann sich aber auch wieder verringern, wenn ihr mit eurem Unternehmen seitdem kontinuierlich weniger Umsatz und Gewinn erwirtschaftet. Grundsätzlich solltet ihr, um nicht mit den Vorauszahlungen finanziell ins Schwanken zu geraten, ungefähr die Hälfte eurer Einnahmen immer zur Seite legen. Aus diesem Polster könnt ihr die Voraus-, aber auch die Nachzahlungen ans Finanzamt bezahlen.

Ihr habt aber einen Grundfreibetrag, den ihr nicht versteuern müsst. Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei 11.604 Euro, bei Verheirateten bei 23.208 Euro. Des Weiteren müsst ihr, wenn ihr nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmt und euer Jahresumsatz nicht die 22.000 Euro übersteigt, keine Umsatzsteuer bezahlen. Nehmt ihr die Regelung nicht in Anspruch, so müsst ihr Umsatzsteuer zahlen. Und es gibt auch noch eine Grenze: wenn ihr mit eurem Gewerbe mehr als 24.500 Euro im Jahr verdient, so müsst ihr Gewerbesteuer zahlen. Je nach dem, in welcher Branche ihr arbeitet, so kann es sein, dass ihr noch weitere Steuern zahlen müsst. Auch hier lohnt sich eine Recherche, um sich abzusichern. Ansonsten können die Steuernachzahlungen ganz schnell teuer werden.

#2 Buchführung für Kleingewerbetreibende

Allgemein ist die Buchführung für ein Kleingewerbe sehr viel einfacher, als die Buchführung für ein normales Gewerbe. Bei der einfachen Buchführung für ein Kleingewerbe müsst ihr selbstverständlich den Überblick über eure Einnahmen und Ausgaben behalten. In einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die ihr auch an das Finanzamt abgebt, ermittelt ihr den Gewinn. Wichtig ist, dass ihr alle Belege aufbewahrt, um die Übersicht zu behalten. Erst, wenn ihr mit einem größeren Gewerbe den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unterliegt, müsst ihr eine doppelte Buchführung und eine Bilanz abgeben. Als Kleingewerbetreibende seid ihr von dieser Pflicht befreit.

#3 Versicherungen für das Kleingewerbe

Habt ihr euer Kleingewerbe als eure Haupttätigkeit, so müsst ihr euch selbst kranken- und rentenversichern. Auch um die Altersvorsorge müsst ihr euch allein kümmern. Für euer Gewerbe solltet ihr eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt alle Personen- und Sachschäden ab. Als Händler, Gastronom oder Handwerker solltet ihr eine Gewerbeversicherung abschließen. Für ganz schlimme Fälle empfiehlt es sich auch auf Nummer sicher zu gehen und eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die schützt euch beispielsweise bei einem Rechtsstreit. Bewegt ihr euch mit eurem Unternehmen hauptsächlich im Internet, zum Beispiel mit einem Onlineshop, so solltet ihr über eine Cyberversicherung nachdenken. 

#4 Kleingewerbe anmelden: Diese Kosten kommen auf dich zu

Wie hoch die Kosten für die Anmeldung eures Kleingewerbes sein werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise in welcher Branche ihr euer Kleingewerbe eröffnet. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass die Kosten zur Anmeldung eines Kleingewerbes zwischen zehn und 60 Euro liegen. In einigen Gemeinden ist die Anmeldung sogar kostenlos. Falls ihr euch ins Handelsregister eintragen lassen möchtet, wozu ihr als Kleingewerbe allerdings nicht verpflichtet seid, so starten die Kosten bei ungefähr 150 Euro, sind aber je nach Größe des Unternehmens unterschiedlich hoch. In speziellen Branchen, wenn ihr beispielsweise im Finanzsektor mit eurem Kleingewerbe tätig seid, ist es notwendig eine Erlaubnispflicht zu haben. Diese Kosten sind stark variabel. Es empfiehlt sich einen finanziellen Puffer zu haben, auf den ihr im Notfall zurückgreifen könnt.

#5 Weitere rechtliche Faktoren 

Mit der Anmeldung eines Gewerbes, den Versicherungen und Vorgaben ist aber noch nicht alles Rechtliche für euer Kleingewerbe abgedeckt. Innerhalb eures Unternehmens gilt es nämlich noch die entsprechenden Rechtstexte aufzusetzen. Rechtstexte sind unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Jede geschäftsmäßige Website unterliegt in Deutschland der Impressumspflicht. Das bedeutet, dass auf der Website ein vollständiger Name, eine Adresse, eine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls eine Telefonnummer stehen muss, unter der die Betreiber der Website zu erreichen sind. Außerdem müsst ihr noch AGB für euer Unternehmen festsetzen. Diese müssen für eure Kunden zu jederzeit einsehbar sein. Betreibt ihr eine Website, müssen diese dort ebenfalls sichtbar hinterlegt sein. Zudem benötigt ihr noch eine Datenschutzerklärung, in welcher ihr erklärt, wie ihr mit den Daten eurer Kunden umgeht, an wen ihr sie weitergebt und wie lange sie gespeichert werden. Zuletzt solltet ihr eure Kunden ebenfalls schriftlich über ihr Widerrufsrecht aufklären. Deckt ihr all diese Rechtstexte ab, solltet ihr rechtlich gesehen auf dem richtigen Weg sein. Lasst diese Texte allerdings unbedingt noch einmal von einem Anwalt überprüfen. 

Fazit

Ein eigenes Kleingewerbe zu besitzen, kann ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit sein. Wollt ihr mit eurem Kleingewerbe in das Geschäftsleben einsteigen, so müsst ihr erstmal einen Gewerbeschein bei eurem Gewerbe- oder Ordnungsamt beantragen. Die Kosten schwanken hier, je nach Bundesland, zwischen zehn und 60 Euro. Danach solltet ihr euch beim Finanzamt melden, wenn dieses das nicht von sich aus tut. Von dem Finanzamt bekommt ihr eure Steuernummer, die ihr bei euren zukünftigen Rechnungen angeben müsst, und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen müsst ihr wahrheitsgemäß ausfüllen und zurück ans Finanzamt schicken. Des Weiteren müsst ihr euch bei der Berufsgenossenschaft melden. Diese helfen euch in allen Sachen rund um den Arbeitsschutz. Überprüft selbst noch einmal, ob ihr euch mit eurem Gewerbe bei weiteren Ämtern melden müsst.

Es ist empfehlenswert bestimmte Versicherungen wie eine Gewerbe- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch müsst ihr euch natürlich, sofern euer Kleingewerbe eure Haupttätigkeit darstellt, selbst kranken- und rentenversichern. Weitere rechtliche Faktoren stellen verschiedene Rechtstexte, wie zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum dar.

Knappes FAQ zum Thema Kleingewerbe

Für wen lohnt sich ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe lohnt sich für Menschen, die gerade erst in die Selbstständigkeit einsteigen und erst einmal schauen möchten, ob diese etwas für sie ist. Auch Menschen, die sich neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ein zweites Standbein aufbauen möchten, können von einem Kleingewerbe profitieren. Allgemein ist ein Kleingewerbe für alle Menschen attraktiv, die sich den Wunsch eines eigenen kleinen Unternehmens erfüllen möchte, aber kein zu großes Risiko mit zu hohem (bürokratischem) Aufwand eingehen möchten.

Was sind die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe?

Kurz und knapp zusammengefasst sind das die Voraussetzungen, um ein Kleingewerbe erfolgreich zu führen:

  • als Gründer sollte man volljährig, geschäfts- und vertragsfähig sein, mit Wohnsitz in Deutschland oder der EU
  • Geschäftsidee mit Zukunftsvision
  • ein Gewerbeschein wird benötigt
  • Anmeldung beim Finanzamt, bei der Kammer, bei der Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls weiteren Ämtern
  • Versicherungen für das Kleingewerbe

Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Euer Kleingewerbe müsst ihr spätestens zum Zeitpunkt anmelden, zu welchem ihr die Tätigkeit mit der Absicht Geld zu verdienen – beispielsweise einen Onlineshop, aufnehmt. Also im Prinzip direkt ab dem ersten Tag, sobald ihr bereit seid in das Geschäftsleben einzusteigen. 

Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?

Macht ihr mit eurem Kleingewerbe unter 22.000 Euro im Jahr an Umsatz, so könnt ihr euch der Kleinunternehmerregelung unterziehen und müsst keine Umsatzsteuer zahlen. Als Kleingewerbe dürfen eure Jahresumsätze einen Wert von 800.000 Euro und einen Jahresgewinn von 80.000 Euro nicht überschreiten.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei? Welche Steuern muss ich bei einem Kleingewerbe zahlen?

Nein, ein Kleingewerbe ist nicht steuerfrei. Ihr müsst mit eurem Kleingewerbe allerdings nicht so viele und hohe Steuern zahlen, wie bei einem richtigen Gewerbe. Folgende Steuern müsst ihr zahlen:

  • Einkommenssteuer (Höhe wird bei der Steuererklärung ermittelt, nach einem Jahr kommen Vorauszahlungen hinzu)
  • Gewerbesteuer (wenn der Gewinn über 24.500 Euro im Jahr liegt)
  • Umsatzsteuer (nur, wenn ihr nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmt)
  • zusätzliche Steuern (bei speziellen Produkten oder Dienstleistungen)

Kann ich Vollzeit arbeiten und ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland gibt es keine Regelung, die eine Selbstständigkeit neben einer Vollzeitbeschäftigung verbietet. Somit könnt ihr ganz einfach, auch wenn ihr in Vollzeit arbeitet, ein Gewerbe anmeldet. Allerdings müsst ihr hier natürlich über ein hohes Maß an Zeitmanagement verfügen. Übernehmt euch nicht mit eurem Vorhaben und gebt notfalls Aufgaben an eventuelle Mitarbeiter ab.

Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?

Es ist schwierig zu evaluieren, wie viel ein Kleingewerbe, beispielsweise für einen Onlineshop, allgemein im Monat kostet. Ein paar gleiche Kosten treten jedoch bei einem Kleingewerbe auf. Die Kosten zum Anmelden eures Gewerbes kostet beispielsweise zwischen zehn und 60 Euro. In einigen Branchen müsst ihr gegebenenfalls einen Beitrag an die IHK oder HWK zahlen. Mit der Hilfe eines Businessplans könnt ihr einfach die Übersicht über eure Einnahmen und Ausgaben behalten. Ihr solltet auch versuchen mit eurem Geld richtig zu haushalten, um eure Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Weitere Kosten, die wahrscheinlich bei eurem Gewerbe auf die eine oder andere Art anfallen, sind folgende Kosten:

  • Miete von Geschäftsräumen oder eines Lagers für Produkte
  • Marketing und Werbung
  • Versicherungen

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