Ist die Karte verloren gegangen oder wurde sie gestohlen, können Karteninhaber ihr Konto bei der Sparkasse sperren lassen. Folgendes solltet ihr dabei beachten.
Wer sein Konto bei der Sparkasse sperrt, kann nicht mehr darüber verfügen. Die Möglichkeit einer Kontosperrung besteht beim Verlust oder Diebstahl der Girocard oder Kreditkarte. Es reicht jedoch oft aus, nur die Karte sperren zu lassen. Überweisungen und Geldeingänge sind dann mit dem Girokonto der Sparkasse weiterhin möglich.
Mit diesen TAN-Verfahren aus dem Video müsst ihr euch weniger Sorgen um die Sicherheit eures Kontos machen.
Konto über den Sperr-Notruf sperren
Am einfachsten funktioniert die Kontosperrung bei der Sparkasse über den zentralen Notruf 116 116, der rund um die Uhr verfügbar ist. Er kann nur für die Sperrung von Kreditkarte oder Girocard, aber auch zur Kontosperrung genutzt werden. Diese Sperr-Notrufnummer ist bundesweit einheitlich und funktioniert bankenübergreifend, also auch für andere Banken.
Wer seine Karte sperren lassen möchte, benötigt die Kartennummer. Es ist daher wichtig, die Kartennummer immer an einer sicheren Stelle zu hinterlegen. Um das Konto zu sperren, ist die Angabe von IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl notwendig.
Konto direkt über die Sparkasse sperren lassen
Die Sperrung von Karte oder Konto ist auch direkt über die Sparkasse möglich. Der Karten- und Konteninhaber kann in der für ihn zuständigen Filiale anrufen oder in die Filiale gehen. Er muss auch dort die Kartennummer beziehungsweise die Kontonummer angeben. Der Nachteil besteht darin, dass der Kontoinhaber an die Öffnungszeiten der Sparkasse gebunden ist. In jedem Fall sollte der Kontoinhaber das Datum der Sperrung notieren, falls er die Polizei über einen Konten- oder Kartenmissbrauch informieren muss.
Wann ist eine Kontosperrung sinnvoll?
Um Missbrauch mit der Kreditkarte oder Girocard zu verhindern, reicht eine Kartensperrung oft aus. Der Karteninhaber kann sein Konto weiterhin für Überweisungen nutzen und Geld darauf empfangen. Wurde bereits Missbrauch mit dem Konto betrieben, sollte der Kontoinhaber zusätzlich sein Konto bei der Sparkasse sperren lassen. Bei Diebstahl der Karte und bei Missbrauch des Kontos muss der Kontoinhaber eine Anzeige bei der Polizei erstatten.