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Kündigung zurücknehmen: Geht das? Was sollte man beachten?

© Getty Images / PeopleImages
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„Ich kündige!“ – falls euch dieser Satz zu einem hitzigen Zeitpunkt zu schnell von den Lippen gerutscht ist oder ihr den „Kündigungs“-Button bei einem Online-Dienst zu voreilig gedrückt habt, stellt sich die Frage, ob man eine Kündigung zurückziehen kann. Nachfolgend erfahrt ihr, unter welchen Umständen der Widerruf einer Kündigung möglich ist und was man dabei beachten sollte.

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Vorab ist zu sagen, dass eine ausdrücklich formulierte Kündigung nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden kann. Eine Beendigung eines Vertrags ist immer endgültig und abschließend. Eine Rücknahme ist daher gar nicht so einfach, wie man denken könnte.

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Kündigung zurückziehen: Was geht, was geht nicht?

Ganz gleich, ob bei der Arbeit, beim Stromvertrag oder anderen Verträgen, wurde eine Kündigung einmal ausgesprochen und vom Gegenüber akzeptiert, könnt ihr nicht einfach einen Rückzieher machen. Ein erfolgreicher Rückzug einer Kündigung geht nur, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen:

  • Es liegen falsche Informationen über den Kündigungsgrund vor. Habt ihr als Vorgesetzter zum Beispiel falsche Informationen über ein angebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers erhalten und ihm daraufhin gekündigt, kann eine Kündigung revidiert werden, falls sich herausstellt, dass dieses Fehlverhalten überhaupt nicht vorlag.
  • Ändern sich Begleitumstände einer Kündigung, ist ein Rückzug ebenfalls möglich. Dies ergibt sich etwa, wenn man aufgrund eines Wohnortwechsels aus dem Fitnessstudio austritt, der Umzug dann allerdings doch nicht durchgeführt wird.
  • Generell sollte man sich mit der anderen Vertragspartei zusammensetzen und über die Gründe der Kündigung sowie eventuelle Maßnahmen zur Rücknahme der Kündigung sprechen.
  • Die „Rücknahme der Kündigung“ wäre demnach ein neuer Vertrag. Der Wunsch der Rücknahme muss allerdings von beiden Vertragsparteien akzeptiert werden.
  • Ein einseitiger Rückzug der Kündigung ist nicht einfach möglich.
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Ein einfaches Zurückziehen ist nicht möglich. Eine erfolgreich ausgesprochene Kündigungserklärung ist genauso gültig wie ein unterschriebener Vertrag. Die Kündigung muss daher widerrufen werden. Die Rücknahme der Kündigung muss der anderen Partei vorgelegt werden, die wiederum selbst darüber entscheiden kann, ob dieses Angebot angenommen wird. Ein gekündigter Arbeitnehmer kann also von sich aus nach einer ausgesprochenen Kündigung „Tschüss“ sagen, auch wenn der Chef ihn doch noch behalten will.

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Wie eine Kündigung sollte auch der Widerruf der Kündigung per Einschreiben auf schriftlichem Wege eingereicht werden. Zudem sollte man den Widerruf möglichst zeitnah zur Kündigung aussprechen. Eine Vereinbarung sollte erwähnen, dass die Kündigung gegenstandlos ist und das Vertragsverhältnis wie gehabt fortgeführt wird. Zusätzlich sollte wie bei allen offiziellen Schreiben ein Ort samt Datum angegeben und das Dokument von beiden Parteien unterschrieben werden.

Bei Online-Abonnements ist es normalerweise kein Problem, eine Kündigung zurückzunehmen. Habt ihr zum Beispiel bei Netflix oder Dazn gekündigt, nutzt ihr den Dienst zunächst bis zum Ende der gebuchten Abo-Laufzeit weiter. Innerhalb dieses Zeitraums findet ihr in eurem Kundenkonto eine Option, die Kündigung abzubrechen.

Kündigung zurückziehen: Vorlage und Muster

Um das lange Kopfzerbrechen zu vermeiden, sollte man sich vor dem Verfassen der Kündigung das Für und Wider überlegen. Welche Vorteile ergeben sich aus der Kündigung, welche Nachteile gibt es im Ergebnis? Wollt ihr ein Abo beenden, habt ihr in der Regel eine mehrwöchige Frist. Vor Ablauf der Frist könnt ihr den jeweiligen Dienst noch einmal auf Herz und Nieren durchtesten und so sicherstellen, ob ihr das Abo tatsächlich noch benötigt. Wollt ihr bei eurem Job kündigen, überlegt euch, was danach kommen mag. Auch wenn ihr Stress habt und der Chef sich mal wieder unausstehlich gibt, gibt es keine Sicherheit, dass ein danach folgender, neuer Job auch wirklich besser sein wird.

Besonders vorsichtig solltet ihr auch bei unbekannten Anrufen sein. Betrüger melden sich oft im Namen eines Energieunternehmens oder einem ähnlichen Anbieter. Sie versprechen euch dann zum Beispiel neue Konditionen oder führen andere Vorwände ein, euren aktuellen Tarif zu beenden. Gebt niemals am Telefon eure Zählernummer und Ähnliches heraus. Fremde können in eurem Namen beim aktuellen Anbieter kündigen und es ist nachträglich nicht so einfach möglich, den Strom-, Gas- oder sonstigen Tarif zu den bisherigen Konditionen zurückzuerhalten.

Ein Musterschreiben für den Rückzug der Kündigung kann wie folgt aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ziehe ich meine Kündigung vom xy.xy.xxxx zum Vertrag mit der Vertragsnummer 12345 zurück.

Ich ziehe die Kündigung aus folgendem Grund zurück und bitte um eine Aufrechterhaltung des ursprünglich vereinbarten Vertrags:

Grund

Bitte bestätigen Sie mir, dass der Vertrag wie gehabt weiterläuft. Vielen Dank für das Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Herr GIGA

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