Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. LightInTheBox: Wieviel Zoll & Steuern fallen an?

LightInTheBox: Wieviel Zoll & Steuern fallen an?

Für jede Bestellung bei LightInTheBox müsst ihr zumindest Steuern zahlen – und vielleicht auch Zoll. (© IMAGO / Pond5)
Anzeige

Wer in einem der günstigen China-Webshops bestellt, freut sich über die niedrigen Preise. Aber die Überraschung der Käufer ist groß, wenn die Artikel in Deutschland ankommen. Nach dem Wegfall der Freigrenze fallen bei LightInTheBox reichlich Zollgebühren und Steuern an. Wir sagen euch, wieviel.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.
Anzeige

Bis Mitte 2021 gab es für Bestellungen aus China eine Freigrenze bei Einfuhrsteuern und Zoll. Dadurch blieben kleine Bestellungen in Shops wie LightInTheBox oder Temu steuerfrei. Durch die Änderung müssen Kunden nun für jede Lieferung von LightInTheBox mindestens Einfuhrumsatzsteuern zahlen und unter bestimmen Umständen kommen auch noch Zoll und Verbrauchssteuern hinzu. Das kann euer Schnäppchen schnell um über 30 Prozent verteuern.

Wann werden für Waren von LightInTheBox Steuern und Zoll fällig?

Die Gebühren für eure Lieferung aus China lassen sich in 3 Regeln aufteilen:

  1. Einfuhrumsatzsteuern müssen immer bezahlt werden. Dabei wird der deutsche Mehrwertsteuersatz zugrunde gelegt, der für normale Waren 19 Prozent des Sendungswertes beträgt und für Artikel wie Bücher auf 7 Prozent reduziert ist.
  2. Zoll muss erst ab einem Sendungswert von 150 Euro gezahlt werden. Dabei gibt es verschiedene Zollsätze: Bekleidung wird zwischen 8 und 12 Prozent verzollt, Handtaschen zwischen 3 und 9,7 Prozent. Im Einzelnen richtet sich das nach der Ausführung der Waren. Mobiltelefone, Tablets und Notebooks sind zollfrei.
  3. Dann gibt es noch die Verbrauchssteuern, die nur auf einige Waren zu zahlen sind. Das sind etwa die Tabaksteuer, Alkohol- oder Kaffeesteuer.
Anzeige

Bei der Berechnung der Gebühren kommt es auf den „Sachwert“ der Bestellung an: Wenn in der Rechnung die Beförderungskosten gesondert ausgewiesen wurden, zählen sie nicht zum Sachwert. Kosten die Artikel zusammen also 145 Euro und es werden extra 10 Euro Transportkosten berechnet, bleibt ihr unter der Zollgrenze. Habt ihr hingegen nur eine Gesamtrechnung über 155 Euro, müsst ihr auch Zoll zahlen.

Was auch immer ihr bestellt, verteuert in der Regel den Preis eurer Waren um 19 Prozent. Artikel zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (Lebensmittel, Bücher) werden in den Chinashops kaum angeboten.

Anzeige

Diese Tatsache sollte euch dazu bringen, vor dem Kauf eine kurze Überschlagsrechnung durchzuführen: Bestellt so, dass der Gesamtwert (inklusive Porto) unter 150 Euro bleibt und teilt eine Bestellung nötigenfalls auf. Macht das allerdings nur, wenn die zu erwartenden Zollgebühren höher sind, als das Porto für mehrere Sendungen. Beim deutschen Zoll könnt ihr die Zollsätze nachlesen.

Wie zahlt ihr Zoll & Steuern für Waren von LightInTheBox?

In der Regel kassiert der Paketzusteller Zoll und Steuern, wenn er euch die Bestellung übergibt. Die werden dann an den Zoll weitergeleitet.

In unklaren Fällen, bei denen die Berechnung der Gebühren nicht so einfach möglich ist – oder der Versender „gemogelt“ hat – bekommt ihr Post vom Zoll und müsst die Artikel beim Zollamt abholen. Dann müsst ihr nachweisen, wie hoch der Warenwert ist und welche Transportkosten anfallen. Dabei solltet ihr möglich viele „Beweise“ mitbringen, wie etwa Screenshots der Artikelseiten, ausgedruckte Rechnungen und eventuell auch ausgedruckten E-Mail-Verkehr.

Zoll-Falle Warenrückgabe

Ihr bestellt ein T-Shirt, bezahlt, es wird geliefert und in Deutschland müsst ihr noch Steuern dafür zahlen. Dann erweist sich das T-Shirt als defekt oder passt nicht und ihr wollt es zurückgeben. Nach der erfolgreichen Rücksendung der Retoure erstattet euch LightInTheBox den Kaufpreis – aber was ist mit der Einfuhrsteuer?

Grundsätzlich habt ihr das Recht, Steuern und Zollgebühren zurückzuverlangen, wenn die Ware zurückgegeben wurde. Allerdings müsst ihr das natürlich nachweisen. Auf der Rückerstattungsseite des Zollamts könnt ihr die nötigen Formulare downloaden.

Doch solltet ihr überlegen, ob sich der Aufwand lohnt, wenn es um geringe Beträge geht. Ihr werdet erfahrungsgemäß einiges an Arbeit und Zeit investieren müssen, um an euer Geld zu kommen. Die Rückerstattung könnt ihr innerhalb eines Jahres verlangen und sucht dazu alle Nachweise zusammen, damit ihr Erfolg habt.

Anzeige

Das sollte euch aber auch klarmachen, dass es sich nicht lohnt, in China mehrere Kleidungsstücke zu bestellen, von denen ihr nur einige behaltet. Denn zumindest Steuern müsst ihr auf jedes einzelne Teil bezahlen.

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige