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LKA-Drohung und Haftbefehl per E-Mail? Darum ist das gefährlich

© Getty Images / Ton Photograph
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Wir wenden uns mit dieser E-Mail an Sie, um zu erfahren, dass es Anklagen gegen Sie gibt“ – mit einem Satz dieser Art beginnt eine E-Mail, die Nutzer im Namen des LKA erhalten. Im Verlauf der Nachricht wird man unter anderem der Pädophilie, Exhibitionismus und dem Verstoß gegen die „guten Sitten“ beschuldigt. Die Nachricht des LKA soll über laufende Gerichtsverfahren informieren, in die man involviert sein soll. Verfasser soll „Holger Munch“ sein.

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Im Absenderfeld der E-Mail findet man die Bezeichnung „LKA“, im Text ist die Rede von „Holger Munch“, dem „Präsidenten des Bundeskriminalamts“. Um sich zu den Anschuldigungen zu äußern, soll man eine E-Mail mit einer Antwort senden – das solltet ihr aber nicht tun.

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E-Mail vom Landeskriminalamt bekommen? Sofort löschen!

Auf den ersten Blick sieht die E-Mail bedrohlich aus. Der Betreff „Abteilung für den Schutz von Minderjährigen und Sexualverbrechen“ ist in Großbuchstaben verfasst, in der Nachricht gibt es diverse Textfelder in drohender roter Farbe, es sind Logos von Interpol und dem Bundesnachrichtendienst eingefügt, das Amtsgericht München wird erwähnt und die Anschuldigungen klingen allgemein sehr erschütternd. Oft werden diese E-Mails nachts verschickt, sodass viele Empfänger morgens, noch verschlafen, beim ersten Blick auf das Smartphone davon erfahren. Diese E-Mails sind aber nichts weiter, als ein tückischer Betrugsversuch. Man sollte sich von den Nachrichten nicht einschüchtern lassen, nicht reagieren und keinesfalls etwas an die angegebene E-Mail-Adresse senden!

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Das steckt hinter solchen Maschen:

LKA: Fake-Mail von „Holger Munch“

Mag die Fake-LKA-Nachricht anfangs noch Angst hervorrufen, erkennt man nach dem ersten Durchatmen zahlreiche Indizien, die auf eine Spam-Mail schließen lassen:

  • Wie für Betrugs-Mail typisch, gibt es auch hier diverse Rechtschreib- und Grammatikfehler. Statt „Direktor der Operationen von Europol“ steht dort etwa „Direktorder“ – ein gültiger deutscher Begriff, bei dem Rechtschreibkorrekturen nicht anschlagen müssen, der jedoch in diesem Kontext keinen Sinn ergibt.
  • Als sichtbarer Absender ist zunächst das LKA angegeben. Klickt man jedoch auf das Absenderfeld, ist dort eine andere, meist private E-Mail-Adresse angegeben. Dabei kann es sich um E-Mail-Adressen aus gehackten Konten handeln.
  • Das LKA würde solche Anschuldigungen nicht in solch einer lieblosen E-Mail verschicken. Es werden wild irgendwelche Institutionen erwähnt und zusammengewürfelt. Neben dem Landeskriminalamt werden auch das Bundeskriminalamt, Europol, der BND, das Justizministerium und die Polizei genannt. Einen roten Faden für einen eindeutigen Absender gibt es jedoch nicht.
  • Der genannte „Holger Münch“ ist tatsächlich Präsident des Bundeskriminalamts (bei BKA.de ansehen). Die Betrüger haben sich also zumindest etwas Mühe bei der Recherche gegeben. Allerdings ist der echte Name „Münch“, in der E-Mail steht hingegen „Munch“.
  • Googelt man den Namen „Jean-Philippe Lecouffe“, findet man den Namen ebenfalls. Lecouffe gehört zu den stellvertretenden Direktoren im Bereich „Abteilung Operative Tätigkeiten“ und ist also tatsächlich ein Teil von Europol. Diese Information ist aber nicht geheim und kann von jedem in der „Über uns“-Seite von Europol nachgelesen werden (bei Europol ansehen).
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So sieht die Droh-Mail aus:

lka-mail
Viele Anschuldigungen, wenig Wahrheit (© Screenshot GIGA)
  • Der Inhalt der Drohnachricht ist nicht wie bei einer normalen E-Mail als Text eingefügt, sondern als Bild. So eine Nachricht würde niemand mit seriösen Absichten verschicken. Betrüger nutzen diesen Weg aber, damit die automatische Spam-Erkennung von Mail-Programmen nicht anschlägt. Bots können Texte auf Bildern nicht so einfach erkennen wie normal geschriebenen Text.
  • Zur Einschüchterung wurde ein Logo vom Bundesnachrichtendienst eingefügt. Man hat sich aber nicht die Mühe gemacht, das Bild im richtigen Seitenverhältnis hochzuladen, sodass es seltsam gestaucht aussieht.
  • Seine Stellungnahme soll man per E-Mail an die Adresse holgermunch@gmail.com schicken. Eine seriöse Stelle wie das LKA arbeitet aber nicht mit herkömmlichen Gmail-Adressen.
  • Bei einer echten Kontaktaufnahme würde vermutlich ein Aktenzeichen angegeben werden. Zudem gibt es bei solchen ernsten Anschreiben eine offizielle und persönliche Anrede. Die E-Mail verzichtet komplett auf eine Begrüßung und es wird sofort mit dem Drohtext losgelegt.

Wie sollte man bei LKA-Mails reagieren?

Habt ihr die Nachricht bloß geöffnet, seid ihr nicht in Gefahr. Anders als bei anderen Spam-Mails wird man nicht sofort zu einer Zahlung aufgefordert, sondern soll sich zunächst per E-Mail melden. Reagiert man, verliert man zwar nicht sofort Geld, dennoch sollte man vorsichtig sein.

  • Mit einer Antwort bestätigt man, dass die E-Mail-Adresse gültig ist. Betrüger können das Postfach so vermehrt für weitere Fake-Mails nutzen.
  • Angaben können auch für weitere Online-Betrugsmaschen genutzt werden. So können zum Beispiel in Folge-Mails weitere Daten abgefragt werden, mit denen sich Kriminelle in fremden Namen bei Online-Diensten oder Ähnlichem anmelden können.
  • Manchmal verschicken die Betrüger Geldforderungen auch nach der ersten Kontaktaufnahme.
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Bekommt ihr solch eine E-Mail im Namen des LKA, löscht sie sofort und reagiert nicht. Habt ihr bereits zurückgeschrieben, brecht sofort den Kontakt ab und gebt keine weiteren Daten heraus oder geht nicht auf Zahlungsaufforderungen ein. Sollten tatsächlich Anschuldigungen gegen jemanden vorliegen, wird das nicht durch eine plumpe E-Mail mitgeteilt.

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