Anzeige
Anzeige
Für Links auf dieser Seite erhält GIGA ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder blauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. M-net kündigen – so geht’s

M-net kündigen – so geht’s

© fizkes / GettyImages
Anzeige

M-net ist als Telekommunikations-Provider in Bayern tätig. Wie ihr euren Vertrag bei dem Anbieter kündigt, wenn ihr diesen nicht mehr benötigt, erklären wir euch hier auf GIGA. 

M-Net stellt Internet-, Telefonie- und Fernsehverträge zur Verfügung. Wie ihr bei dem Anbieter kündigt und worauf ihr dabei achten solltet, verraten wir euch. 

Anzeige

Im Video erfahrt ihr, weshalb ihr euren Handy-Vertrag kündigen solltet: 

Warum du jetzt deinen Handyvertrag kündigen solltest – TECH.tipp Abonniere uns
auf YouTube

M-net kündigen: So beendet ihr den Vertrag 

M-net bietet zum einen Verträge ohne Mindestvertragsdauer und welche, die über 24 Monate laufen. Verträge ohne Mindestlaufzeit haben eine Kündigungsfrist von sechs Wochen, die Verträge mit fester Vertragsdauer haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Anzeige

Wichtig: Die Kündigungsfrist bezieht sich auf die Zeit, in der eure Kündigung bei dem entsprechenden Dienst eingegangen sein muss. Hier zählt nicht, wann ihr die Kündigung losgeschickt habt.

Beide Vertragsvarianten müssen in Schriftform gekündigt werden:

  1. Gebt euren Namen, die Adresse sowie die Kunden- und Auftragsnummer an. 
  2. Fordert die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und verlangt eine Kündigungsbestätigung. 
  3. Unterschreibt die Kündigung. 
  4. Schickt die Kündigung per Einschreiben an M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München.
  5. M-net gestattet es nicht, die Kündigung per E-Mail einzureichen. Ihr könnt diese alternativ jedoch per Fax an 089 452 00 - 45 schicken.
Anzeige

Seid ihr euch bezüglich der Kündigung unsicher, könnt ihr eine Vorlage von Aboalarm nutzen. Viele Anbieter verschicken die Kündigung für einen geringen Aufpreis.

M-net kündigen: Außerordentliches Kündigungsrecht 

Bei Änderungen der AGB, Anpassungen der Vertragskosten oder im Sterbefall kann das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden. Hierfür müsst ihr den Grund für die fristlose Kündigung explizit angeben und gegebenenfalls nachweisen. Informiert euch online über mögliche Begründungen für eine fristlose Kündigung.

In unsicheren Fällen oder bei Fragen erreicht ihr den Kundenservice unter 0800 290 60 90.

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige