Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, stellt sich möglicherweise die Frage, ob man während der Fahrt mit Kopfhörern Musik hören darf. Bei einer langweiligen Fahrt kann man sich so vom normalen Verkehrslärm ablenken, allerdings bekommt man vielleicht nicht alles mit, was um einen herum passiert.
Laute Motorengeräusche, Hupen und Straßenbahnlärm – im Verkehr gibt es viele störende Geräusche. Mit dem Lieblings-Podcast oder der Hit-Playlist im Ohr fährt es sich gleich viel angenehmer. Aber ist das erlaubt? Oder kann man von der Polizei angehalten werden, wenn man mit Kopfhörern auf dem Rad erwischt wird?
Fahrradfahren mit Kopfhörern: Das ist erlaubt
Rechtlich gesehen ist es nicht verboten, mit Kopfhörern im Ohr Fahrrad zu fahren. Das gilt sowohl für Over-Ear-Hörer als auch für In-Ear-Stöpsel. Dennoch solltet ihr eure „Banger“-Playlist zu eurer eigenen Sicherheit nicht gleich bei der nächsten Radfahrt voll aufdrehen:
- Zunächst ist es erlaubt, mit Kopfhörern beim Fahrradfahren Musik zu hören.
- Allerdings muss die Lautstärke der Umgebung angepasst sein (Quelle: ACV).
- Nach § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeugführer, wozu auch Radfahrer im Straßenverkehr gehören, dafür sorgen, dass die Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt sind.
- Ihr müsst also die Lautstärke so herunterdrehen, dass ihr die Verkehrslage um euch herum noch mitbekommt. Sirenen- und Warngeräusche müsst ihr hören können, schließlich wollt ihr keinem Krankenwagen den Weg blockieren, weil ihr nicht mitbekommt, dass ein Rettungswagen mit Martinshorn angefahren kommt.
- Zu eurer eigenen Sicherheit solltet ihr auch sicherstellen, dass ihr mögliche Gefahren, etwa ein von links anfahrendes Auto an einer Kreuzung, rechtzeitig erkennen könnt.
- In vielbefahrenen Städten solltet ihr euer Ohr zudem dem Geschehen hinter euch leihen, schließlich könnte es schnellere Radfahrer geben, die per Klingel auf sich aufmerksam machen und an euch vorbeiziehen wollen.
- Auch Warnrufe anderer Verkehrsteilnehmer müsst ihr wahrnehmen können.
- Bereits 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln, dass Verkehrsgeräusche auf dem Fahrrad hörbar bleiben müssen.
Hinweis: Auch wenn ihr sehr leise Musik auf dem Fahrrad hört, dürft ihr das Smartphone als Radfahrer genauso wenig wie als Autofahrer in die Hand nehmen. Während der Fahrt ist es also nach § 23 Abs.1 nicht erlaubt, am Gerät herumzudrücken, um einen neuen Song einzustellen oder die Lautstärke zu regulieren. Für die Handy-Nutzung am Steuer droht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn das Smartphone in einer Fahrradhalterung liegt. Telefonieren dürft ihr beim Radfahren nur über eine Freisprecheinrichtung.
Kopfhörer auf dem Fahrrad: Dann ist es verboten
Zwar passiert euch also erst einmal nichts, wenn ihr mit Kopfhörern im Ohr Fahrrad fahrt, allerdings dürft ihr es nicht übertreiben. Eine aktivierte Noise-Cancelling-Funktion ist tabu. Wird festgestellt, dass ihr nichts mehr hört und zum Beispiel auf Rufe eines Verkehrspolizisten nicht reagiert, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro.
Seid ihr in einen Unfall verwickelt, dürfte es sogar noch teurer werden. Als Unfallopfer könnte euch schon bei einer gemäßigten Lautstärke drohen, dass ihr Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verliert, auch wenn ihr nicht Schuld seid. Verursacht ihr mit Kopfhörern im Ohr einen Unfall, könnten die Folgen für euch teurer werden, weil zum Beispiel eure Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht mehr zahlen will. Zur Sicherheit solltet ihr die Lautstärke beim Radfahren also eher niedrig halten und ein Ohr freihalten.