Wollt ihr euch ein Mofa zulegen oder habt ein altes Modell im Schuppen des Großvaters gefunden, so stellt ihr euch sicher die Frage, ob ihr für das Zweirad einen Führerschein braucht. Ob ihr ohne Führerschein Mofa fahren dürft und welche Strafen drohen, wenn ihr gegen die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verstoßt, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Mofa-Führerschein: Das steht in Paragraph 5 der FeV
Einen echten Führerschein gibt es gemäß Paragraph 4 FeV für das Mofa nicht. Stattdessen braucht ihr lediglich eine Prüfbescheinigung. Immerhin führt ihr ein motorisiertes Gefährt auf öffentlichen Straßen und ihr solltet unter Beweis gestellt haben, dass ihr das Fahrzeug auch kontrollieren könnt. Beachtet, dass diese Regelung ausschließlich für Deutschland gilt. Im Ausland ist keine Fahrerlaubnis für Mofas erforderlich.
Wie aber kommt man nun an die Prüfbescheinigung heran? Macht euch keine Sorgen, besonders viel Aufwand ist es nicht. Das Mindestalter für das Ablegen der Prüfung beträgt 15 Jahre.
Habt ihr euch bei der Fahrschule eures Vertrauens angemeldet, müsst ihr nur sechs 90-minütige theoretische Unterrichtsstunden mitmachen und eine Doppelstunde in der Praxis mit einer Dauer von ebenfalls 90 Minuten absolvieren. Abschließend ist nur ein Theorietest zu bestehen.
Soweit die grobe Zusammenfassung des § 5 FeV. Welche Strafen drohen, wenn ihr gegen die Richtlinien verstoßt, lest ihr im nächsten Absatz.
Alternativ könnt ihr auch einen E-Roller fahren. Was ihr dahingehend beachten solltet, lest ihr hier:
Ohne Führerschein Mofa gefahren: Diese Strafen drohen
Verstoßt ihr gegen Paragraph 5 der Fahreignungsverordnung, zahlt ihr nicht viel: Die Bußgelder belaufen sich je nach Ordnungswidrigkeit auf 10 bis 25 Euro. Sonderlich schmerzlich sind die Bußgelder also nicht für den Geldbeutel.
Wenn ihr ohne Prüfbescheinigung ein Mofa führt, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Führt ihr eure Bescheinigung bei einem Ausflug einfach nicht mit, kostet euch das 10 Euro. Das gleiche Verwarngeld trifft euch, wenn ihr euch weigert, das Dokument auszuhändigen.
Wenn sich jemand als qualifizierter Ausbilder ausgibt und euch eine Bescheinigung ausstellt, so muss auch diese Person 25 Euro Bußgeld zahlen (Quelle: bussgeldkatalog.net).