Biker haben es in der Großstadt leicht: Wenn Autofahrer auf der Suche nach einer Parklücke mehrmals verzweifelt um den Block fahren müssen, findet sich für ein Zweirad deutlich leichter Platz. Was Motorradfahrer beim Parken alles beachten müssen, das erfahrt ihr hier.
Über die Parkmöglichkeiten für Motorradfahrer herrscht in bestimmten Punkten Unklarheit. Dürfen sie auf dem Gehweg parken? Braucht es einen Parkschein? Dürfen sie in Parkhäusern abgestellt werden? All diese Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.
Motorrad richtig parken: Dort dürft ihr halten
Im Prinzip dürft ihr überall dort parken, wo auch Pkw abgestellt werden dürfen. Dazu gehören normale Parkplätze, Parkstreifen sowie Gehwege, sofern ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist. Das blaue, rechteckige Schild mit der Kennnummer 315 erlaubt entweder das „halbe“ oder vollständiges Parken auf dem Gehweg (Quelle: fuehrerscheine.de).
Ansonsten ist das Abstellen auf dem Gehweg verboten und kann geahndet werden. Das hat einen interessanten Grund: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird nicht unter einspurigen und zweispurigen Fahrzeugen unterschieden.
In manchen Großstädten – besonders in Gegenden mit Parkplatzmangel – wird das Parken auf dem Gehweg jedoch geduldet. Wichtig ist dabei, dass Fußgänger nicht behindert werden und Rollstuhlfahrer sowie Kinderwägen problemlos passieren können. Es muss also mindestens ein Meter Platz bleiben.
Weiterhin gibt es in manchen Gegenden spezielle Motorradstellplätze, die entsprechend gekennzeichnet sind. Ihr erkennt diese anhand des blauen Parkschilds mit Motorrad darunter sowie an der geringen Größe.
Braucht man für das Motorrad einen Parkschein?
Ja, auch für das Motorrad braucht ihr einen Parkschein. Schließlich belegt ihr damit eine Parkfläche, die ein später kommender Pkw nicht mehr nutzen kann. Der Clou ist dabei jedoch, dass ihr pro Motorrad einen Parkschein braucht – selbst wenn mehrere zusammen auf einem Parkplatz stehen.
Einen Motorrad-Bonus gibt es also im Parkhaus leider nicht. Gelegentlich gibt es dort jedoch gesonderte Motorradstellplätze und sogar Schließfächer, in denen ihr Helm und Ausrüstung verstauen könnt. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Parkhäuser, in denen Zweiräder gar nicht erlaubt sind.
Das Befestigen des Parkscheins gestaltet sich so ganz ohne Windschutzscheibe und Scheibenwischer gar nicht so einfach, muss aber sein. Bewahrt auf jeden Fall den Kontrollabschnitt auf, falls sich der Parkschein von der Verkleidung lösen sollte.
Interessanterweise braucht ihr nicht nur einen Parkschein, auch eine Parkscheibe ist für das Motorrad notwendig. Eine Sonderregelung gibt es auch hier nicht.
Falschparken mit dem Motorrad: Strafen und Bußgeld
Falls ihr euer Motorrad auf dem Bürgersteig abgestellt habt, ist das zwar nicht erlaubt, allerdings drücken Ordnungshüter vielerorts ein Auge zu. Das ist allerdings nicht garantiert und kommt ganz auf die Beamten sowie deren Priorisierung an. Wenn dringendere Aufgaben auf der Tagesordnung stehen, lassen euch Behörden gewähren – müssen Quoten eingehalten werden, sind die Strafen hart.
Seit Frühjahr 2020 drohen härtere Sanktionen: Bekommt ihr eine Verwarnung, beläuft sich die Summe auf 20 bis 55 Euro. Besteht in den Augen der Kontrolleure eine Behinderung von Fußgängern oder anderer Verkehrsteilnehmer, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf euch zu. Außerdem erhaltet ihr einen Punkt in Flensburg. Steht ihr länger als eine Stunde falsch, kommen weitere 10 Euro hinzu. Am teuersten wird es, wenn ihr aufgrund eures falsch geparkten Motorrades einen Unfall herbeiführt. Dabei ist egal, ob bei einem Versuch, dem Motorrad auszuweichen, etwas passiert oder ob das Bike umfällt und so etwas beschädigt. In dem Fall erhöht sich die Strafe auf satte 100 Euro.