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Neue Enkeltrick-Masche: Polizei ruft an und will Kaution

Schockanrufe: "Mama, zahl Kaution - oder ich muss ins Gefängnis!" (© IMAGO / Andreas Gora)
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Das Telefon klingelt. Eine weinende Stimme will die „Mama“ sprechen, dann übernimmt ein Polizist das Gespräch und berichtet von einem tödlichen Unfall… So beginnen derzeit Telefonanrufe, mit denen die „Enkeltrick-Mafia“ versucht, von ihren Opfern eine Kaution zu erpressen.

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Twitter-User und die Polizei berichten in letzter Zeit häufiger von einer neuen Variante des Enkeltricks. Dieses Mal melden sich keine falschen Kinder über WhatsApp, sondern sie rufen direkt an, heulen ins Telefon und dann bauen falsche Polizisten Druck auf.

Wer würde der Polizei nicht glauben?

Worum gehts bei dem Kautions-Enkeltrick?

In der Regel sind ältere Personen das Ziel dieser Betrugsmethode. Laut dem Berliner Landeskriminalamt betreiben vor allem polnische Familien dieses einträgliche Geschäft. Dabei helfen ihnen deutsche Telefonbücher: Sie suchen sich Personen heraus, deren Namen auf ältere Opfer hindeuten, und rufen sie dann an. Das Ganze ist wie ein Rollenspiel angelegt, bei dem mehrere Personen zusammenarbeiten.

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Erst im Januar 2022 wurden im polnischen Lodz mehrere Täter festgenommen, während sie gerade im deutschen Garbsen einen Rentner betrogen. Dadurch wurden Geldübergaben im Gesamtwert von 240.000 Euro verhindert, die durch diese „Schockanrufe“ ergaunert werden sollten.

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So funktioniert der Kautions-Enkeltrick:

  • Das Telefon klingelt und eine Person schluchzt ins Telefon. Es fallen Sätze wie „Mama, du musst mir helfen! Ich hatte einen schweren Unfall und habe eine Frau überfahren. Sie ist jetzt tot…“.
  • Dann übernimmt eine andere Person und meldet sich als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter.
  • Höflich fragt sie erst einmal danach, mit wem sie denn jetzt spricht und will sich auch die Adresse notieren.
  • Dann schildert sie ein Unfallgeschehen, bei dem durch die Schuld der Tochter ein Mensch ums Leben kam. Nun droht eine Untersuchungshaft von bis zu 6 Monaten.
  • Man könne allerdings eine Kaution von 15.000 / 20.000 / 50.000 Euro hinterlegen, um die Haft zu verhindern.
  • Die Forderung, noch einmal mit der Tochter sprechen zu können, wird abgelehnt.
  • Gleichzeitig behaupten die Gauner, dass man über die ganze Sache mit niemandem sprechen darf, um die Ermittlungen nicht zu behindern.
  • Eventuell melden sich noch andere Personen, wie etwa ein vermeintlicher Richter oder ein Staatsanwalt.
  • Dann wird eine Übergabe der Kaution verabredet, nach der das vermeintliche „Kind“ umgehend freikommen soll.

Eine seriös wirkende – meist weibliche – Person erscheint dann zu dem Termin, übernimmt die „Kautionszahlung“ und verschwindet.

Bei der Höhe dieser Beträge – teilweise auch über 50.000 Euro – lohnt sich diese Betrugsmasche, selbst wenn vermutlich viele Angerufene gar keine Kinder haben oder die Geschichte nicht glauben.

Gibt es in Deutschland überhaupt eine Kaution?

In amerikanischen Filmen ist ständig zu sehen, dass sogar Mörder auf Kaution freikommen. Aber wie ist das eigentlich in Deutschland? Gibt es das überhaupt und würde es bei einem Unfall eingesetzt?

Die Antwort lautet „Ja“. Es gibt auch in Deutschland so etwas wie eine Kaution, doch nennt man sie hier „Sicherheitsleistung“. Der Paragraph 116a der Strafprozessordnung regelt das. Die Sicherheitsleistung soll gewissermaßen als „Pfand“ dafür hinterlegt werden, dass ein Tatverdächtiger sich nicht absetzt und zu seinem Prozess erscheint.

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Das findet insbesondere dann Anwendung, wenn eine Untersuchungshaft im Vergleich zur vorgeworfenen Tat gegenüber nicht verhältnismäßig ist und ein Urteil auch keine Haftstrafe nach sich ziehen würde. Wenn also keine wirkliche Fluchtgefahr besteht, aber eine längere Untersuchungshaft zu stark ins Leben eingreifen würde.

Im oben beschriebenen Fall eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge würde eher keine Kaution gefordert. Gleichzeitig sollte sich auch jeder darüber im Klaren sein, dass das gar keine Sache der Polizei ist, sondern aufgrund einer haftrichterlichen Verfügung geschieht.

Vorsichtsmaßnahmen bei Schockanrufen

Wie schon beim WhatsApp-Enkeltrick gelten als wichtigste Regeln:

  • Misstrauisch sein – bei Verdacht sofort auflegen und die Polizei unter 110 anrufen!
  • Nicht unter Druck setzen lassen.
  • Kontrollanrufe beim echten Kind machen.
  • Keine Geldbeträge an der Haustür oder auf offenen Plätzen, sondern nur in den zuständigen Ämtern oder Gerichten übergeben.
  • Telefonnummer und Namen der Person fordern, um selbst zurückrufen zu können.
  • Außerdem rät die Polizei älteren Personen, beispielsweise den Namen ganz aus dem Telefonbuch entfernen zu lassen oder zumindest den Vornamen auf den Anfangsbuchstaben zu reduzieren.

Man sollte sich auch „Ausreden“ einfallen lassen, um die Täter hinzuhalten. Etwa, dass das Bankkonto ein Abhebelimit von 1.000 Euro hat und man es nur im persönlichen Gespräch am nächsten Tag erhöhen lassen kann. In der Zeit kann dann die hinzugerufene Polizei eventuell eine Falle stellen.

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