Egal, ob ihr als Fahranfänger zum allerersten Mal einen Führerschein beantragt oder er euch zuvor entzogen wurde, für den Besuch beim Amt braucht ihr manche wichtige Unterlagen. Wir helfen euch weiter.
Fahrerlaubnis neu beantragen: Das erste Mal bei der Führerscheinstelle
Gratulation zum bestandenen Führerschein! Jetzt halten euch nur noch Formalitäten auf, bevor ihr euch endlich ans Steuer setzen dürft. Denn ein Bestehen der Prüfungen bedeutet nicht, dass ihr auch eine Fahrerlaubnis besitzt. Die erhaltet ihr erst, wenn euch der tatsächliche Führerschein erteilt wurde.
Die folgenden Dokumente müsst ihr alles zum Termin bei der Führerscheinstelle, dem Bürgerbüro oder der Fahrerlaubnisbehörde mitnehmen:
- Das Antragsformular, das ihr bereits von der Fahrschule erhalten habt. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben sein.
- Ein Ausweisdokument, also euer Ausweis oder Reisepass.
- Einen Nachweis für einen Erste-Hilfe-Kurs für Fahrzeugführer.
- Einen Nachweis für einen bestandenen Sehtest.
- Ein Ausweisfoto, beziehungsweise ein Lichtbild, das nicht älter als 6 Monate ist.
Einreichen könnt ihr die Daten bereits vor der praktischen Prüfung, damit ihr baldmöglichst selbst auf die Straße kommt. In manchen Fällen übernimmt sogar die Fahrschule die Beantragung. Befindet ihr euch noch in der Ausbildung, wenn der Führerschein nach knapp 4 Wochen fertig ist, bekommt ihr ihn nach bestandener Praxis-Prüfung direkt vom Prüfer ausgehändigt.
Wenn ihr erst 17 Jahre alt seid, muss bei euch zusätzlich eine Begleitperson mit im Auto sitzen. Auch für diese gelten allerdings Bestimmungen: Die Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf maximal einen Punkt in Flensburg haben und muss den Führerschein selbst seit mindestens 5 Jahren besitzen. Trifft eines oder mehrere Attribute nicht zu, fahrt ihr ohne gültige Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat.
Führerschein wiederbekommen: Diese Unterlagen braucht ihr
Habt ihr beispielsweise wegen zu vielen Punkten in Flensburg euren Führerschein abgeben müssen, die Sperrfrist über- und eventuell kürzlich die MPU bestanden, könnt ihr euren Lappen neu beantragen. Auch hier stellt sich wieder die Frage, was ihr alles dafür braucht, um erneut ans Steuer zu dürfen. Das Bürgeramt braucht für die neue Fahrerlaubnis:
- Euren Personalausweis oder Reisepass.
- Ein Ausweisfoto, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
- Eine Sehtestbescheinigung.
- Eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, also einen Erste-Hilfe-Kurs.
Komplizierter wird es, wenn ihr euren Führerschein wegen einer Straftat im Straßenverkehr abgeben musstet. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ihr stark alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss gefahren seid.
Dann wird euch die Fahrerlaubnis für eine Sperrzeit von mindestens 6 Monaten entzogen und um ihn wiederzubekommen, müsst ihr unter Umständen gewisse Bedingungen erfüllen. Ein Beispiel ist die MPU, im Volksmund gelegentlich auch „Idiotentest“ genannt.
Auch ein Abstinenznachweis, ein Führungszeugnis sowie die Wiederholung der praktischen oder theoretischen Fahrprüfung kann verlangt werden. Musstet ihr euren Führerschein wegen einer Straftat abgeben, kostet euch die Beantragung eines neuen ungefähr 220 Euro.
Wie ihr vorgehen sollt, wenn ihr euren Führerschein lediglich verloren habt, lest ihr in einem eigenen Ratgeber.