In verschiedenen Bereichen, bei denen man vorab etwas buchen oder reservieren muss, taucht der Begriff „No Show“ auf. Das kann zum Beispiel bei Hotels, Flügen, Friseuren oder Restaurants der Fall sein. Was bedeutet dieses „No Show“ und welche Folgen hat das?
Wie der Name bereits vermuten lässt, bedeutet „No Show“, dass jemand trotz einer vorherigen Vereinbarung nicht zu einem Termin erschienen ist. Ein Fluggast hat also zum Beispiel seine gebuchte Reise nicht angetreten oder jemand ein Restaurant nicht besucht, obwohl vorher telefonisch oder online reserviert wurde. Je nachdem, in welchem Bereich man sich befindet, kann eine „No Show“ mehr oder weniger unangenehme Folgen haben:
„No Show“-Gebühr bei Flügen
- Tritt man einen gebuchten Flug nicht an, können alle anderen Weiterflüge oder Rückflüge zu der Reise storniert werden.
- Bei Flugreisen ist manchmal eine Kombination mit einem Abflughafen mit einem Zwischenhalt günstiger als ein Flug ohne diesen Stopp. Man sollte jedoch nicht den ersten Flug einfach nicht antreten, um sich direkt zum zweiten Flug zu begeben, da die komplette Weiterreise sonst abgesagt werden könnte.
- Hat man einen Flug verpasst, sollte man die Reise sofort umbuchen oder die Fluglinie beziehungsweise den Reiseveranstalter kontaktieren. Nur so kann man sicherstellen, dass nicht alle Folgeflüge automatisch storniert werden.
- Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis für ungültig erklärt, allerdings müsstet ihr euch dann im schlechten Fall mit der Airline streiten, wenn Flüge gestrichen werden.
- Steuern und Gebühren solltet ihr auch bei einer „No Show“ zurückerhalten.
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So wird es bei Hotels gehandhabt
Bei Hotels können „No Show“-Gebühren anfallen, wenn man nicht zu einem gebuchten Aufenthalt erscheint. Die Höhe der Gebühr hängt von den Buchungsbedingungen und dem Beherbergungsvertrag ab. Sie liegt oft bei 60 bis 80 Prozent vom ursprünglichen Preis pro Nacht. Der Anbieter hält schließlich das Hotelzimmer für euch bereit und kann sich so davor schützen, dass ihm die Übernachtungsgebühr komplett entgeht.
Trotz Reservierung nicht zum Restaurant oder Friseur: Muss man zahlen?
Weniger eindeutig sind die Regeln, wenn vorher kein Vertrag abgeschlossen wurde, etwa bei einer Reservierung im Restaurant oder Friseur. Wurde lediglich ein Termin abgemacht, etwa am Telefon, passiert Gästen in der Regel nichts, wenn sie ihn doch nicht wahrnehmen. Der Betreiber kann aber theoretisch Ansprüche auf einen entgangenen Gewinn haben, etwa weil andere Gäste wegen der Reservierung abgewiesen werden mussten. Besonders bei Online-Reservierungsystemen kann es Nutzungsbedingungen geben, die eine Gebühr bei einem Nichterscheinen vorsehen. Wird die Gebühr jedoch nicht vorher vereinbart und wurde im Restaurant Essen nicht bereits zubereitet, kann ein Gastronom einen Schaden nur schwer nachweisen und zurückfordern (Quelle: Travelbook).
Anders sieht es aus, wenn man einen festen Vertrag geschlossen hat, der zum Beispiel bereits die Zubereitung von Speisen und genaue Anzahl an zu bewirtenden Personen beinhaltet. Der Restaurant-Betreiber verlässt sich in solchen Fällen auf den Vertrag und fertigt das Essen für die vereinbarte Personenzahl an. Ein ausgemachter Preis muss demnach in der Regel bezahlt werden, auch wenn man gar nicht oder nicht mit allen angegebenen Leuten erscheint.
Auch Friseure können ein Nichterscheinen in Rechnung stellen, wenn auf Gebühren bei der Terminvergabe oder in den AGB hingewiesen wurde. Bucht ihr Arzttermine über Doctolib und andere Systeme, solltet ihr dort ebenfalls rechtzeitig absagen. Auch bei Ärzten können sonst Ausfälle in Rechnung gestellt werden.