Viele Dienstleistungen beim Amt lassen sich inzwischen auch online durchführen. Wie sieht es mit dem Kirchenaustritt aus? Kann man seinen Antrag hierfür über das Internet übermitteln?
Tatsächlich gibt es im Internet Anbieter, die euch den Online-Kirchenaustritt versprechen. Allerdings könnt ihr dort eure Religionszugehörigkeit nicht einfach online beenden.
Kirchenaustritt ist online nicht möglich
So liest man zum Beispiel auf der Seite „kirchenaustritt24.de“ das Versprechen „In nur zwei Minuten zum Kirchenaustrittstantrag“. Dieser Service kostet auf der Seite 29,90 Euro. Kann man damit wirklich so schnell und ohne Gang zum Amt aus der Kirche austreten? Nein, das ist weder bei „kirchenaustritt24.de“ noch bei anderen Online-Diensten möglich. In Suchergebnissen bei Google taucht die Seite auf entsprechende Suchanfragen ganz oben auf. Es handelt sich dabei um eine „Anzeige“, also um eine bezahlte Platzierung. Auf der Webseite erhaltet ihr lediglich einen in der Beschreibung angekündigten „Antrag“. Mit diesem Brief müsst ihr dann zum Amtsgericht gehen.
Alternativ könnt ihr das Schreiben notariell beglaubigen lassen und schriftlich einreichen. Hierfür fallen je nach Notar aber zusätzliche Gebühren an. Tatsächlich benötigt ihr aber ein entsprechendes Schreiben für den Austritt gar nicht.
Online aus der Kirche austreten geht nicht
2022 ist eine Online-Abmeldung aus der Kirche also nicht möglich. Grund hierfür ist § 3 des Kirchenaustrittsgesetzes. Damit ein Austritt aus der Kirche online möglich ist, müsste dieses Gesetz erst geändert werden. Ihr müsst persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen oder ein notariell beglaubigtes Dokument per Post schicken, um den Abschied von der katholischen, evangelischen oder einer anderen Kirche zu verkünden. Den oben angesprochenen, kostenpflichtigen Antrag benötigt ihr hingegen nicht. Man kann den Antrag für den Fall des schriftlichen Austritts auch selbst ausformulieren.
An welches Amt man sich wenden soll, hängt vom Bundesland ab, in dem man angemeldet sind. Meistens müsst ihr dafür zum Standesamt, Amtsgericht oder der Gemeindeverwaltung. Für die Abmeldung benötigt ihr euren Personalausweis. Auch der Reisepass reicht, dann benötigt ihr aber zusätzlich eine Meldebescheinigung. Zudem muss eine Verwaltungsgebühr vor Ort bezahlt werden. Auch diese hängt vom Bundesland ab und liegt meistens zwischen 20 und 50 Euro.
Für den Kirchenaustritt sollte telefonisch ein Termin gemacht werden. Eine Begründung ist für den Austritt nicht nötig. Online ist eine Termin-Buchung nur in einigen Bundesländern möglich.
Gegebenenfalls könnt ihr auch spontan und ohne Termin beim jeweiligen Amt vorbeischauen, allerdings solltet ihr eine längere Wartezeit einplanen oder damit rechnen, aufgrund zu vieler Termine wieder abgewiesen zu werden.