Für Links auf dieser Seite erhält GIGA ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder blauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. GIGA
  2. Tutorials
  3. Onlineshop
  4. Onlineshop Gewerbe anmelden: Alles was du dazu wissen musst!

Onlineshop Gewerbe anmelden: Alles was du dazu wissen musst!

So meldet ihr ein Gewerbe in 2024 an.
So meldet ihr ein Gewerbe in 2024 an. (© IMAGO / Steinach)

Der Traum vom eigenen Onlineshop ist erfüllt, doch dabei gibt es einiges zu beachten, was das Rechtliche angeht. Unter anderem die Gewerbeanmeldung.

Wer sich selbstständig machen möchte, kann das mit einem eigenen Onlineshop ganz leicht tun. Dieser lässt sich innerhalb von nur wenigen Stunden ganz einfach aufsetzen. Mit Shopsystemen wie ShopifySquarespaceJimdoWebador und Wix kann das ganz einfach sein. Gerade wer sich im Dropshipping selbstständig machen möchte, benötigt noch nicht mal ein eigenes Lager, sondern nur einen guten Lieferanten. Wenn all die organisatorischen Sachen rund um das Unternehmen geklärt sind, geht es um das Rechtliche. Das klingt erstmal kompliziert, ist aber nach einigem Befassen mit der Thematik gar nicht mehr so schlimm. Wir haben für euch eine umfassende Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, wie ihr ein Gewerbe für euren Onlineshop anmeldet und geben euch noch Tipps für alles andere.

Anzeige

 Wenn ihr gerade mal nicht als Onlineshop-Besitzer im Internet unterwegs seid, sondern selbst im Internet shoppt, kann es nicht schaden ein paar Tipps zu beachten, um Geld zu sparen. Wir verraten euch in unserem Video Tricks, wie ihr ganz leicht euren Geldbeutel schont:

Geld sparen beim Online-Shoppen

Was ist ein Gewerbe und gibt es eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung?

Grundsätzlich ist ein Gewerbe eine selbstständige und immer wiederkehrende Tätigkeit, die unternommen wird, um Gewinn zu erzielen. Es handelt sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Die Tätigkeit muss nachhaltig sein, also sie wird nicht nur einmal ausgeführt. Dabei wird sie nach außen erkennbar angeboten. Als Gewerbe sind beispielsweise Einzelhandelsgeschäfte, Handwerksbetriebe, gastronomische Betriebe oder gewerbliche Dienstleistungen einzustufen.

Anzeige

In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Eine Person, die ein Gewerbe betrieben möchte, muss dieses bei einer zuständigen Behörde anmelden. Meist ist dies das Ordnungs- oder Gewerbeamt, an dem Ort, an dem das Gewerbe eröffnet werden soll. Wer kein Gewerbe anmeldet, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Es können Bußgelder gefordert werden oder andere rechtliche Konsequenzen erfolgen. Zusätzlich können steuerliche Nachteile entstehen, wenn ein Gewerbe ohne Anmeldung bereits Gewinn erzielt hat. In der Regel handelt es sich dabei um Steuerhinterziehung.

Was bedeutet ein Gewerbe für meine Steuern und Finanzen?

Es ist ratsam seine privaten und geschäftlichen Finanzen getrennt voneinander zu halten und zu behandeln. So kommt es nicht zu Verwechslungen und ihr behaltet alles immer im Überblick. Des Weiteren solltet ihr den Rat einer Steuerberaterin immer hinzuziehen, um alles richtig zu machen. Mit einem Gewerbe kommen weitere Steuern hinzu, die gezahlt werden müssen. Diese können folgende sein:

  • Einkommenssteuer: Der Gewinn eures Gewerbes muss versteuert werden.
  • Gewerbesteuer: Ab einem Umsatz von 24.500 Euro in einem Kalenderjahr müsst ihr Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe variiert je nach Gemeinde, in der das Gewerbe angemeldet ist.
  • Umsatzsteuer: Auf den Umsatz eures Gewerbes müsst ihr auch Umsatzsteuer zahlen. Das heißt konkret, dass ihr auf eure Leistungen und Produkte Umsatzsteuer erheben müsst und diese an das Finanzamt zahlt.
  • Lohnsteuer: Falls ihr in eurem Gewerbe Mitarbeiter beschäftigt, so müsst ihr deren Lohnsteuer an das Finanzamt überweisen.
Anzeige

Zudem müsst ihr über eure Finanzen immer den Überblick behalten. Dafür eignet sich beispielsweise ein eigenes Geschäftskonto für euer Gewerbe, über welches alle geschäftlichen Ein- und Ausgaben laufen. Mit eurem Gewerbe solltet ihr diese finanziellen Hindernisse im Auge behalten:

  • Buchführung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen genau dokumentiert werden. Bei kleineren Gewerben kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung diesen Prozess vereinfachen. Größere Betriebe sind verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen.
  • Investitionen/Betriebsausgaben: Betriebliche Investitionen, wie beispielsweise der Kauf eines neuen Geräts, kann von der Steuer abgeschrieben werden.
  • Finanzplanung: Es ist ratsam einen Plan für die aktuellen und zukünftigen Finanzen des Gewerbes zu erstellen. Was sind die finanziellen Ziele?
  • Versicherungen: Versicherungen können eine gute Absicherung für euren Betrieb sein. Gerade, wenn ihr in einem Bereich arbeitet, in dem beispielsweise Unfälle passieren können, die schnell teuer werden. Für den Notfall solltet ihr gegebenenfalls auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Anzeige

Was ist ein Gewerbeschein?

Bei einem Gewerbeschein handelt es sich um ein behördliches Dokument, welche die Gewerbeanmeldung bestätigt. Zweck eines Gewerbescheins ist zu kontrollieren, den Verbraucher zu schützen und Statistiken zu erheben. Ein Gewerbeschein enthält alle wichtigen und nötigen Informationen über das Gewerbe und dient als Nachweis, dass der Inhaber berechtigt ist, die selbstständige Tätigkeit auszuführen. Der Schein enthält dabei unter anderem folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Gewerbetreibenden
  • Betriebsanschrift
  • Art des Gewerbes/Beschreibung der Tätigkeit
  • Datum der Gewerbeanmeldung

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe hat alle Merkmale eines Gewerbes, nur in einem kleineren Rahmen. Genau wie ein Gewerbe, muss auch ein Kleingewerbe angemeldet werden. Dabei hat ein Kleingewerbe eine Umsatzgrenze und dadurch steuerliche und rechtliche Erleichterungen. So darf ein Kleingewerbe den jährlichen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten und im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz nicht 22.000 Euro überschritten haben. Anders als große Unternehmen sind Kleingewerbe nicht dazu verpflichtet eine doppelte Buchführung zu haben oder Bilanzen zu erstellen. Es reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Anzeige

Außerdem sind Kleingewerbe von der Gewerbesteuer befreit, solange der jährliche Gewinn unter 24.500 Euro liegt. Ein Kleingewerbe bietet somit die Vorteile von geringeren bürokratischen Hürden sowie steuerlichen Erleichterungen und kann mehr Flexibilität bedeuten. Zusätzlich kann ein Kleingewerbe auch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Bei der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer erhoben und es wird somit auch auf den Vorsteuerabzug verzichtet. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kleingewerbe einen Gesamtumsatz von 22.000 Euro im Jahr nicht überschreitet.

Was ist eine Rechtsform?

Als eine Rechtsform wird die gesetzliche Struktur beschrieben, die ein Unternehmen annimmt. Dabei werden unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerliche Behandlung und Haftung des Unternehmens definiert. Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsführung, die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie auf die finanzielle und rechtliche Verantwortung des Unternehmens. Sie sollte also gut überlegt sein. Gängige Rechtsformen sind beispielsweise:

  • Einzelunternehmen: Eine Einzelperson betreibt das Unternehmen und haftet mit ihrem Vermögen.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Ein Zusammenschluss von Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine Kapitalgesellschaft, welche mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
  • Aktiengesellschaft (AG): Eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist.

Was gilt für Freiberufler?

Als Freiberufler gelten Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, mit dem Unterschied, dass diese Tätigkeiten wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch sind. Freiberufler können dabei unter anderem in folgenden Berufsgruppen vorkommen:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare
  • Journalisten, Übersetzer, Schriftsteller oder Künstler
  • Lehrer oder Erzieher

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und benötigen somit auch keinen Gewerbeschein. Stattdessen müssen sie ihre freiberufliche Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt melden. Sie sind somit auch von der Gewerbesteuer befreit und haben eine einfache Buchführung (Einkommen-Überschuss-Rechnung). Auch Freiberufler können sich die Kleinunternehmerregelung zu Nutze machen. Sie zahlen ihre Sozialversicherungen selbst und haften im Notfall mit ihrem Privatvermögen.

Was muss ich vor der Gewerbeanmeldung eines Onlineshops beachten?

Warum muss ich ein Gewerbe für meinen Onlineshop anmelden?

Wer eine selbstständige, wiederkehrende Tätigkeit ausführt, mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ist automatisch in Deutschland dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Geschieht dies nicht, macht man sich unter Umständen strafbar. Einen Onlineshop zu betreiben, fällt genau unter diese Definition.

Vollerwerb vs. Nebenerwerb – was steckt dahinter?

Bei einem Vollerwerb handelt es sich um eine Tätigkeit, die die meiste Zeit eures Lebens einnimmt. Es handelt sich dabei um die hauptberufliche Tätigkeit und eine Vollzeitstelle, also ungefähr 40 Stunden die Woche, ist dabei miteinbegriffen. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit ist die primäre Einkommensquelle. Bei einem Nebenerwerb ist der zeitliche Aufwand der Tätigkeit sehr viel geringer, sodass sie nebenbei erledigt werden kann. Es handelt sich um wenige Stunden Arbeitszeit in der Woche und das Einkommen aus dieser Tätigkeit macht nur einen kleinen Teil der gesamten Einnahmen aus. Es ist egal, ob es sich bei eurem Onlineshop um einen Voll- oder Nebenerwerb handelt, ein Gewerbe für euren Onlineshop müsst ihr in jedem Fall anmelden

Gewerbe beantragen: Wo, wann und wie?

Euer Gewerbe könnt ihr bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Viele Ämter bieten die Anmeldung auch online an. Euren Onlineshop solltet ihr so früh wie möglich als Gewerbe anmelden, noch vor der Aufnahme der Tätigkeit. Bei zu später Anmeldung muss mit Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Es müssen alle erforderlichen Unterlagen dafür zusammengebracht und eingereicht werden, die Gebühr bezahlt werden und anschließend muss die Anmeldung bestätigt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung: Wie hoch sind sie?

In der Regel liegen die Kosten für die Anmeldung des Gewerbes zwischen zehn und 65 Euro. Die Höhe kommt auf die Stadt oder Gemeinde an, in der ihr euer Gewerbe anmeldet. Es können zusätzliche Kosten entstehen, wenn ihr beispielsweise einen Eintrag ins Handelsregister benötigt. Der Beitrag hier liegt typischerweise zwischen 15 und 400 Euro. Des Weiteren können IHK- oder HWK-Beiträge anstehen, welche ihr jährlich zahlen müsst. Für Kleinunternehmer können diese Beiträge jedoch relativ gering sein. Es bietet sich an, die genauen Kosten und Verpflichtungen mit einem Steuerberater zu besprechen.

Onlineshop Gewerbe anmelden – so geht’s! 

#1 Dokumente vorbereiten

Als erstes geht es daran, alle nötigen Unterlagen zusammen zu suchen. Folgende Unterlagen solltet ihr bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • Erlaubnisse oder Nachweise (in einigen Branchen nötig)

#2 Antrag zur Gewerbeanmeldung stellen

Das Anmeldeformular könnt ihr euch entweder von der Website eures zuständigen Gewerbeamts herunterladen oder es direkt vor Ort abholen. Dieses müsst ihr dann wahrheitsgemäß ausfüllen. Es werden unter anderem folgende Informationen benötigt:

  • Persönliche Daten des Inhabers (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Gewerbliche Daten (Art des Gewerbes, Beschreibung der Tätigkeit, Adresse, Name des Gewerbes)
  • Beginn der Tätigkeit

Danach müsst ihr die Anmeldegebühr bezahlen und auf die Bestätigung der Anmeldung warten. Anschließend, wenn alles abgewickelt wurde, erhaltet ihr euren Gewerbeschein.

#3 Fragebogen des Finanzamts ausfüllen

Nachdem das Gewerbeamt über eure Tätigkeit informiert wurde, geht es daran auch noch das Finanzamt in Kenntnis zu setzen. Das macht das Gewerbeamt in der Regel automatisch. Es schadet aber nicht, zu überprüfen, ob auch wirklich alle Daten korrekt und schnell übermittelt wurden. Vom Finanzamt erhaltet ihr dann eine Steuernummer, über die ihr in Zukunft alle eure Einnahmen und Ausgaben laufen lasst. So seid ihr steuerlich auf der sicheren Seite.

#4 Meldung bei der IHK oder HWK 

Je nach Art des Gewerbes, müsst ihr euch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Falls ja, müsst ihr jährliche Beiträge zahlen. Es ist auch hier zu empfehlen, sich selbstständig darüber zu informieren, ob ihr euch mit eurem Onlineshop bei der IHK oder HWK melden müsst.

#5 Berufsgenossenschaft kontaktieren

Wenn ihr Mitarbeiter beschäftigt, seid ihr verpflichtet, diese bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Berufsgenossenschaft sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Arbeitsschutz. Sie steht euch mit Rat zur Seite und beantworten euch alle Fragen zu diesen Themen. Auch wenn ihr zu Anfang keine Mitarbeiter habt, solltet ihr euch bei der Berufsgenossenschaft melden, da es schnell passieren kann, dass ihr doch Mitarbeiter einstellt und der Prozess dann schneller von statten gehen kann.

#6 Weitere Amtswege prüfen

Zusätzlich solltet ihr überprüfen, ob ihr mit eurem Onlineshop noch unter weitere Pflichten fallt. Beispielsweise könnten noch folgende Sachen wichtig sein:

  • Datenschutzbeauftragte: Falls ihr Daten von Personen in einem größerem Umfang verarbeitet, ist es vielleicht besser einen Datenschutzbeauftragten zu engagieren.
  • Gewerbeaufsichtsamt: Im Zweifelsfall solltet ihr prüfen, ob ihr bestimmte Genehmigungen für den Verkauf eurer Ware benötigt.
  • GEMA: Falls ihr Musik auf eurer Website verwendet, so müsst ihr dafür eine Lizenzierung bei der GEMA erwerben.
  • Lebensmittelüberwachung: Wenn ihr unter anderem mit Lebensmitteln handelt, so müsst ihr auch hier spezielle Auflagen erfüllen.
  • Allgemeine Arbeitgeberpflichten: Stellt ihr Mitarbeiter ein, so werdet ihr automatisch zum Arbeitgeber und habt auch hier Pflichten, Auflagen und Rechte, die ihr einhalten müsst.
  • Urheber- und Nutzungsrechte: Bei der Verwendung von Bildern und Texten auf eurer Website, die nicht euch gehören, solltet ihr unbedingt überprüfen, ob ihr diese verwenden dürft. Im Zweifelsfall müsst ihr den Rechteinhaber kontaktieren und Lizenzen dafür erwerben.

Recherchiert selbst, was für eure spezifische Branche wichtig ist und sucht gegebenenfalls ein beratendes Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Zusatz: Ohne Rechtstexte geht es nicht

Rechtstexte für den Onlineshop

Auch eure Rechtstexte solltet ihr nicht aus den Augen verlieren. Sie müssen ein wichtiger Bestandteil eures Onlineshops werden. Unter Rechtstexte fallen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung. Außerdem ist es eine Datenschutzerklärung ebenfalls empfehlenswert, die eure Kunden und die Besucher eurer Website darüber informiert, wie mit ihren Daten umgegangen wird. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen bei eurem Onlineshop nicht fehlen. Sie regeln die Rahmenbedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen euch und den Kunden. Außerdem enthalten sie wichtige Informationen über die Rechte und Pflichten von sowohl euch und eurem Onlineshop, als auch den Kunden. Wenn ihr eure eigenen AGB erstellt, ist es wichtig darauf zu achten, dass diese so verständlich wie möglich formuliert sind und euch gleichzeitig rechtlich absichern. Sie sollten unter anderem Informationen zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen, dem Datenschutz und dem Vertragsschluss haben.

Impressum für den Onlineshop

Ein Impressum ist ebenfalls verpflichtend für euren Onlineshop. In Deutschland gilt die Impressumspflicht. Das bedeutet konkret, wenn beispielsweise ein Onlineshop Gewinn mit seinen Verkäufen erzielt, so muss erkennbar sein, wo der Inhaber dieses Onlineshops zu erreichen ist. In eurem Impressum müsst ihr also euren vollständigen Namen, eine Anschrift und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse hinterlegen, unter der ihr zu erreichen seid. Alternativ könnt ihr auch vertretungsberechtigte Personen angeben. Zudem müsst ihr auch eure Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, falls vorhanden. Zusätzlich, je nach Branche, müssen noch weitere berufsrechtliche Angaben gemacht werden.

Widerrufsbelehrung

Für die Widerrufsbelehrung gibt es ebenfalls eine Pflicht in Deutschland. Diese Pflicht tritt ein, wenn ein Vertrag – im Falle eines Onlineshops handelt es sich um einen Kaufvertrag – zwischen zwei Parteien geschlossen wird. Eure Kunden müsst ihr mithilfe einer Widerrufsbelehrung darauf aufmerksam machen, dass sie das Recht haben, ihren Kauf, und damit automatisch den Kaufvertrag, zu widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung schützt somit den Verbraucher und aber auch den Verkäufer vor rechtlichen Konsequenzen und Abmahnungen. In eurer Widerrufsbelehrung solltet ihr darüber aufklären, wie lange eure Kunden dem Vertrag widersprechen können, was die Folgen sind und wie genau sie widersprechen können. 

Fazit

Noch bevor ihr euren Onlineshop eröffnet und euren ersten Kunden habt, müsst ihr ein Gewerbe für diesen anmelden. Dabei ist es egal, ob der Onlineshop eure haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit darstellt. Außerdem ist es ratsam, sich einen genauen Finanzplan zu erstellen, um schon vorher einen Überblick darüber zu haben, was für eventuelle Kosten auf einen zukommen.

Für die Gewerbeanmeldung solltet ihr zunächst alle nötigen Unterlagen zusammen suchen, dazu gehören euer Personalausweis oder Reisepass, eventuelle Erlaubnisse und Nachweise und ein Handelsregistereintrag falls vorhanden. Außerdem müsst ihr das Anmeldeformular mit den nötigen Informationen ausfüllen. Dieses könnt ihr euch online herunterladen und dann ausfüllen oder es vor Ort bei dem Gewerbeamt machen. Hier tragt ihr dann die Informationen über euer Gewerbe ein, wie zum Beispiel den Namen, die Art des Vertriebs und die Art der Ware, die ihr verkaufen möchtet. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung hängen dabei davon ab, in welcher Gemeinde oder Stadt ihr euer Gewerbe anmeldet.

Habt ihr alles erledigt, erhaltet ihr euren Gewerbeschein. Dieser befugt euch dazu, euer Gewerbe zu betreiben. Dann geht es an die Anmeldung beim Finanzamt. In der Regel gibt das Gewerbeamt eure Informationen automatisch an das Finanzamt weiter. Von ihm bekommt ihr dann eure Steuernummer, mit der ihr all eure Ein- und Verkäufe tätigen könnt.

Gegebenenfalls müsst ihr euch bei einer IHK melden und jährliche Beiträge zahlen. Das hängt davon ab, in welcher Branche ihr mit eurem Onlineshop tätig seid. Wenn ihr Mitarbeiter beschäftigt so müsst ihr diese bei der Berufsgenossenschaft melden. Sie stehen euch bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz und Unfallversicherung zur Seite. Zur Sicherheit solltet ihr überprüfen, ob ihr noch weitere Anmeldungen oder Nachweise für euren Betrieb benötigt. Das hängt davon ab, in welcher Branche ihr mit eurem Onlineshop tätig seid.

Die Finanzen eures Onlineshops und eure privaten Finanzen solltet ihr getrennt voneinander halten. Richtet am besten ein eigenes Geschäftskonto ein, um so den Überblick zu behalten. Wenn ihr ein Gewerbe eröffnet, müsst ihr Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Falls ihr Mitarbeiter beschäftigt, kommt noch die Lohnsteuer dazu. Haltet eure Investitionen und Betriebsausgaben immer im Auge und dokumentiert alles sorgfältig mit einer Buchführung. Überlegt euch, welche Rechtsform ihr mit eurem Onlineshop sein wollt.

Falls ihr nur ein kleines Unternehmen seid und nur unter 50.000 Euro Umsatz im Jahr einfahrt, so geltet ihr als ein Kleingewerbe und erhaltet steuerliche Vorteile, da ihr von der Gewerbesteuer befreit seid, sofern euer jährlicher Gewinn unter 24.500 Euro im Jahr liegt. Zudem müsst ihr keine doppelte Buchführung haben; es reicht eine Einkommen-Überschuss-Rechnung. Zusätzlich könnt ihr eventuell von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn ihr einen Gesamtumsatz von 22.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Ihr müsst dann keine Umsatzsteuer zahlen.

Falls ihr noch Fragen habt oder Dinge euch noch unklar sind, solltet ihr euch absichern und den Rat eines Experten, wie zum Beispiel eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters suchen. Zudem schadet es nie bei Unklarheiten einfach bei den zuständigen Behörden nachzufragen. Im Notfall ist es besser über alles Bescheid zu wissen und nichts falsch zu machen.

FAQ

Was für ein Gewerbe müsst ihr für einen Onlineshop anmelden?

Für einen Onlineshop müsst ihr ein Handelsgewerbe anmelden. Diese Informationen und auch noch genauere Informationen darüber, was ihr beispielsweise in eurem Onlineshop anbietet, müsst ihr in dem Anmeldeformular für das Gewerbe angeben. Wenn ihr euch beim Gewerbeamt meldet, werden euch die Infos darüber, was für ein Gewerbe ihr anmelden müsst, auch im Zweifelsfall gegeben.

Ist ein Onlineshop ein Gewerbe?

Ja, in der Regel wird ein Onlineshop als ein Gewerbe angesehen. Bei einem Onlineshop handelt es sich nämlich um eine selbstständige Tätigkeit, die immer wieder ausgeführt wird, mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Mit dieser Definition fällt das Betreiben eines Onlineshops unter die Pflicht als ein Gewerbe angemeldet zu werden. Es ist dabei außerdem egal, ob ihr euren Onlineshop als einen Voll- oder Nebenerwerb betreibt.

Kann ich einfach so einen Onlineshop eröffnen?

Jein. In der heutigen Zeit ist es einfacher denn je, einen eigenen Onlineshop zu erstellen und zu betreiben. Dropshipping, eine relativ neue Art des Verkaufens in der E-Commerce-Branche, macht es möglich. Zudem unterstützen verschiedenste Shopsysteme den schnellen Aufbau mit ihren einfachen Designs. Allerdings gibt es, neben all diesen Unterstützungen, immer noch Dinge, die beachtet werden müssen und nicht zu leichtfertig gehandhabt werden sollten. Gerade wenn es um Rechtliches geht, ist es wichtig, sich mit dem Thema gründlich auseinanderzusetzen und sich die Zeit zu nehmen alles richtig zu machen. Im schlimmsten Fall überseht ihr etwas und müsst mit eurem Privatvermögen haften.

Was muss ich vor der Eröffnung eines Gewerbes beachten?

Wichtig ist es, sich vorher darüber im Klaren zu sein, was genau ihr mit eurem Onlineshop erreichen wollt. Wird es eine Voll- oder Nebentätigkeit? Wie viel Umsatz wollt ihr machen? Welche Produkte möchtet ihr verkaufen? Recherchiert so viel wie möglich, um alle Eventualitäten mit einzubeziehen. Erstellt einen ungefähren Finanzplan, um zu wissen, wie viele Kosten ungefähr auf euch zukommen. Redet gegebenenfalls mit Leuten, die bereits einen eigenen Onlineshop besitzen und fragt sie nach ihren Erfahrungen.

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige