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„Polizei: Bitte folgen“: Wie verhaltet ihr euch richtig?

Polizeifahrzeug im Einsatz.
Polizeifahrzeug im Einsatz. (© IMAGO / Chempic)
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Was passiert, wenn ihr auf der Straße überholt werdet und „Polizei: Bitte folgen“ aufleuchtet? Wir erklären, wie ihr in dieser Situation alles richtig macht.

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„Polizei: Bitte folgen“: So solltet ihr euch verhalten

Ihr ahnt nichts Böses und plötzlich taucht ein Polizeifahrzeug im Windschatten auf, schert vor euch ein und es blinkt die Anzeige „Polizei! Bitte folgen!“ auf. Eine brenzlige Situation, ihr überlegt, ob ihr einen Fehler gemacht habt und Nervosität macht sich breit. Übersprunghandlungen sind jetzt fehl am Platze. Ihr solltet die geltenden Vorschriften kennen und danach handeln.

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In der Straßenverkehrsordnung, § 36, Absatz 5 ist der Vorgang geregelt und seitens der Beamten gerechtfertigt. Dort könnt ihr zum Beispiel lesen, dass Kraftfahrer angehalten und kontrolliert werden dürfen. Egal, ob die Leuchtschrift aufblinkt oder euch ein Polizist mit der Winkerkelle zum Anhalten auffordert, Verkehrsteilnehmer müssen diesen Anweisungen nachkommen.

Die Aufforderung „Bitte folgen“ ist damit wörtlich zu nehmen und ihr müsst dem Streifenwagen hinterherfahren, bis dieser auf einem Parkplatz oder an einer anderen geeigneten Stelle zum Stehen kommt.

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Diese Fahrzeuge würden wohl keiner Verkehrskontrolle ausweichen können:

„Bitte folgen“ – und dann: Was passiert nach dem Anhalten?

Stoppt das Einsatzfahrzeug an geeigneter Stelle, haltet auch ihr an. Fahrt nicht zu dicht auf. Anschließend bleibt ihr im Wagen sitzen und schaltet den Motor aus. Das Fenster kurbelt ihr herunter. Die Beamten werden nun auf euch zukommen und eine Verkehrskontrolle durchführen, euch nach euren Papieren fragen oder gegebenenfalls auch einen Alkohol- oder Drogentest vornehmen.

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Was geschieht, wenn ihr die Aufforderung ignoriert?

Wenn ihr nicht wie beschrieben handelt, sondern der Anweisung nicht nachkommt und buchstäblich die Flucht ergreift, kann es teuer werden. Damit verstoßt ihr gegen die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür entsprechende Konsequenzen vor. Diese können sich unterscheiden und werden vom jeweiligen Tatbestand abhängig gemacht.

Habt ihr zwar angehalten, kommt aber im Anschluss den Anweisungen der Beamten nicht nach, wird ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig. Reagiert ihr nicht auf das „Bitte Folgen“-Schild und missachtet das Haltegebot, sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor und euer Punktekonto in Flensburg wächst um einen Punkt an.

Noch härter trifft es Fahranfänger, die sich dem Aufruf „Polizei! Bitte folgen“ widersetzen. Dann liegt ein sogenannter A-Verstoß vor. Die Probezeit verlängert sich und der Fahranfänger wird zu einem Aufbauseminar geschickt.

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