Habt ihr euch im Straßenverkehr daneben benommen und seid dabei auch noch erwischt worden, müsst ihr unter Umständen nicht nur ein Bußgeld zahlen – ihr bekommt zudem einen oder mehrere Punkte in Flensburg. Wie ihr euren Punktestand abfragt, Punkte aktiv abbauen könnt und wann sie verfallen, das erfahrt ihr in diesem Ratgeber.
Verkehrssünder-Register einsehen: Punkte in Flensburg online abfragen
Habt ihr eine rote Ampel überfahren oder euch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten und dafür einen Punkt kassiert, könnt ihr selbst überprüfen, wie viele Punkte ihr habt. Jeder darf Einsicht in das Fahreignungsregister nehmen. Mit einem neuen Personalausweis mit Online-Funktion könnt ihr mittlerweile sogar einen Online-Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt stellen (das geht hier).
Solltet ihr keinen solchen besitzen, könnt ihr den Antrag auch schriftlich – also per Post – stellen. Dafür ist entweder eine beglaubigte Unterschrift notwendig oder aber eine gut lesbare Kopie der Vor- und Rückseite eures Personalausweises. Erstere Option ist allerdings nicht kostenlos, denn dafür müsst ihr zum Amt. Weder per Fax noch über Telefon lassen sich die Informationen einholen, da ihr euch so nicht eindeutig ausweisen könnt. Vor Ort könnt ihr ebenfalls eure Punkte abfragen.
Der ADAC bietet ein Muster für die Anfrage per Post:
Fahreignungsregister: Wie viele Punkte darf man haben?
Um euren Führerschein zu behalten, müsst ihr unter 8 Punkten bleiben. Bis dahin gibt es aber noch zwei weitere Abstufungen. Zuerst folgt eine Ermahnung, also ein Aufruf, seine Fahrweise zu ändern. Außerdem wird man auf eine freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum aktiven Punkteabbau hingewiesen. Ab einer Verwarnung, die ihr mit 6 Punkten bekommt, dürft ihr dieses nicht mehr in Anspruch nehmen.
Ab 8 Punkten ist es vorbei mit der Fahrerei: Euch wird der Führerschein entzogen und damit die Berechtigung, euch hinter das Steuer zu setzen. Den Lappen bekommt ihr dann frühestens nach 6 Monaten wieder. Dafür müsst ihr aber mit dem Bestehen der MPU gezeigt haben, dass ihr dafür geeignet seid, ein Fahrzeug zu führen.
Punkte | Maßnahme |
4-5 | Ermahnung |
6-7 | Verwarnung |
ab 8 | Entziehung |
Wie viele Punkte ihr für das Rasen und andere Vergehen bekommt, haben wir in den folgenden Ratgebern aufgeschlüsselt:
Punkte abbauen & verfallen lassen – wie geht das?
Solange man noch nicht verwarnt worden ist, kann man aktiv Punkte abbauen – das ist allerdings nur begrenzt möglich. Wenn ihr noch keine fünf Punkte habt, könnt ihr an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Danach bekommt ihr einen Punkt erlassen. Es gibt allerdings einen Haken: Durch so ein Seminar könnt ihr nur alle 5 Jahre einen Punkt abbauen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ihr auf ewig auf den Punkten sitzen bleibt. Stattdessen verfallen die Punkte mit den Jahren. Die Dauer kommt auf die Schwere des Vergehens an. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Habt ihr einen oder zwei Punkte kassiert? Je nachdem dauert es zwischen 2,5 und 10 Jahren, bis eure Verkehrssünde aus dem Register gestrichen wird.
Ein kleiner Trost: Immerhin gelten seit 2014 starre Tilgungsfristen, das bedeutet, dass sich die Wartezeit bei einem weiteren Punkt nicht verlängert. Jeder einzelne Eintrag steht für sich und wird mit Ablauf der Frist automatisch gelöscht. Die genaue Tilgungsfristen haben wir euch hier aufgelistet (Quelle: ADAC):
Vergehen | Tilgungsfrist |
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2,5 Jahre |
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten | 5 Jahre |
Straftat mit 2 Punkten | 5 Jahre |
Straftat mit 3 Punkten | 10 Jahre |