Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Radarwarner wie Ooono: Legal oder verboten – was kann passieren?

Radarwarner wie Ooono: Legal oder verboten – was kann passieren?

Die Verwendung solcher Radarwarner kann teuer werden! (© IMAGO / Reporters)
Anzeige

Wer bereits mehrmals geblitzt wurde, denkt irgendwann auch über eine Möglichkeit nach, sich vor Radarfallen zu schützen. Aber sind solche Radarwarner legal? Und was kann einem passieren, wenn man erwischt wird? Wir klären die aktuelle Situation für euch.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.
Anzeige

Radarwarner und Blitzer-Apps sind einfach zu besorgen und teilweise sehr effektiv, aber eins ist ganz klar: Sie sind verboten und wird man erwischt, kann das teuer werden. Das gilt auch im Ausland. Es gibt allerdings technische Hilfsmittel, die Radarwarner überflüssig machen.

Verkehrssicherheit: Tipps für den Urlaub

Radarwarner & Blitzer-Apps – wie ist die rechtliche Lage?

Paragraph 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung ist ganz eindeutig:

Jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen (fest oder mobil) ist verboten. Das betrifft sowohl Radarwarner in Form kleiner Geräte als auch Radarwarner-Apps oder Navigationsapps mit eingebauten Warnmechanismen.
Anzeige

Werdet ihr bei einer Verkehrskontrolle damit erwischt, so droht euch ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Anzeige

Sieht die Polizei bei einer solchen Kontrolle ein funktionsfähiges Radarwarner-Gerät, darf sie dieses sicherstellen und sogar seine Vernichtung veranlassen, wie der ADAC schreibt. Dabei ist unerheblich, ob ihr es zu diesem Zeitpunkt benutzt habt. Allerdings darf sie euer Fahrzeug ohne „begründeten Verdacht“ nicht nach versteckten Geräten durchsuchen.

Sie kann euch auch zwingen, entsprechende Apps zu löschen. Allerdings ist das deutlich schwieriger, denn ihr müsstet schon mit dem geöffneten App-Bildschirm erwischt werden oder während der Kontrolle ertönt plötzlich im Hintergrund eine gesprochene Warnung. Ansonsten ist die Polizei ohne richterlichen Beschluss nicht einfach berechtigt euer Handy nach Apps zu durchsuchen oder von euch das Passwort zu verlangen.

Mit diesen Methoden entkommt man einer Kontrolle

Methode Nummer 1 ist jedem klar oder sollte jedem klar sein: Fahrt anständig und haltet euch an Geschwindigkeitsbegrenzungen, dann braucht ihr keine Radarwarner, werdet nicht geblitzt und müsst keine Strafen zahlen.

Methode Nummer 2 ist legal und unterstützt Methode Nummer 1: Tempo-Apps oder Navigations-Apps mit Tempowarnungen warnen euch nicht vor Radarfallen, sondern weisen euch darauf hin, wenn ihr zu schnell fahrt, ohne es gemerkt zu haben. Dabei könnt ihr einstellen, ab welcher Überschreitung ihr darauf hingewiesen werden wollt. Die kostenlose App Here WeGo enthält diese Funktion.

Methode Nummer 3 bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone: Der Fahrer darf sich nicht vor Blitzern warnen lassen, auf den Beifahrer trifft das nicht zu. Zwar darf er euch nicht mit „Achtung, da kommt ein Blitzer“ warnen, aber er dürfte euch bitten, doch mal etwas langsamer zu fahren. Abgesehen davon sitzt die Polizei während der Fahrt ja auch nicht neben euch.

Mit einer guten Navi-App kommt ihr ohne Strafen durch den Verkehr:

Was droht euch und wie solltet ihr euch verhalten?

© IMAGO / Christian Grube

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: Geräte und Apps, die vor Radarfallen warnen, sind verboten und euch drohen eine Geldstrafe und ein Punkt im „Fahreignungsregister“.

In vielen anderen europäischen Ländern sind sie ebenfalls verboten, allerdings sind da die Strafen bisweilen deutlich höher. In Griechenland fängt das Bußgeld beispielsweise erst bei 2.000 Euro an und ihr bekommt einen Monat Fahrverbot. Bei fest verbauten Radarwarnern kann in Frankreich das Auto beschlagnahmt werden. (Quelle: ADAC)

Wie beim ARAG nachzulesen ist, seid ihr grundsätzlich als Beschuldigter nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei auszusagen, wenn sie euch nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft befragt. Und als Zeuge seid ihr nicht verpflichtet, euch selbst zu belasten. Fragen nach entsprechenden Apps oder Geräten müsst ihr der Polizei gegenüber nicht beantworten und Vorwürfe nicht zugeben. Nehmt auf jeden Fall die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch und macht ohne ihn keine Aussagen.

Anzeige

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige