Ihr habt den letzten TÜV-Prüfbericht verloren oder könnt ihn nicht finden? Reicht dann der TÜV-Stempel im Fahrzeugschein, um das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden?
Reicht der TÜV-Stempel im Fahrzeugschein bei der Anmeldung?
Grundsätzlich gilt: Der Stempel auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) genügt nicht, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Ihr benötigt dafür den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU). Es sei denn, zum Zeitpunkt der Zulassung ist noch keine Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Wenn ihr also beispielsweise ein Auto innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Erstzulassung oder ein Motorrad innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erstzulassung anmelden wollt, geht das ohne TÜV-Prüfbericht.
Allerdings ist der TÜV-Stempel trotzdem hilfreich: Ihr oder der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde kann bei der entsprechenden Prüforganisation den Prüfbericht mithilfe des Stempels anfordern. Ausländische Prüfberichte werden übrigens auch anerkannt, wenn diese nach der Richtlinie 2009/40/EG durchgeführt wurden und dies aus dem Prüfbericht hervorgeht.
Mit TÜV-Stempel den letzten Prüfbericht anfordern
Wenn euch der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde nicht weiterhelfen kann oder ihr den letzten Prüfbericht selbst beschaffen wollt, gibt es folgende Optionen:
- Schaut in das Scheckheft eures Fahrzeugs. Dort ist unter Umständen eine Kopie des letzten TÜV-Berichts enthalten.
- Schaut den TÜV-Stempel auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) an. Dort sollte die Prüforganisation erkenntlich sein (TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS). Ruft diese an, gebt das aktuelle Kennzeichen (oder das letzte Kennzeichen, mit dem TÜV gemacht wurde) an und bittet um einen Ausdruck des letzten Prüfberichts.
- Lässt sich die Prüforganisation nicht ermitteln oder der TÜV-Stempel ist unleserlich, genügt es auch, wenn ihr die Werkstatt kennt, in der die HU erfolgt ist: Fragt dort einfach nach, welche Prüforganisation bei ihnen die Abnahmen macht.
Falls ihr gar keinen Anhaltspunkt habt, lohnt es unter Umständen, die Prüforganisationen einzeln abzutelefonieren und nachzufragen. Für die Prüforganisation TÜV gibt es beispielsweise 6 Institutionen in Deutschland:
Auto anmelden ohne Prüfbericht: Ausnahmen in denen der TÜV-Stempel genügt
- Eine andere Zulassungsbehörde hat das Vorliegen der HU auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bescheinigt. Dies wird durch einen maschinellen Eintrag auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 deutlich.
- Zum Zeitpunkt der Zulassung ist noch keine HU erforderlich. Dies ist beispielsweise bei Pkws innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Erstzulassung der Fall.