Wenn sich zwei Fahrspuren zu einer verengen, gilt in der Regel das Reißverschlussverfahren. Aber darf ich einfach „rüberziehen“ und müssen mich die anderen „reinlassen“ oder nicht? Wie genau das Reißverschlussprinzip funktioniert, erklären wir hier.
So funktioniert das Reißverschlussverfahren
Beim Reißverschlusssystem fädeln sich die Autos abwechselnd von zwei Spuren auf einer Spur ein, genauso wie die Zähne eines Reißverschlusses ineinandergreifen.
Wenn beispielsweise auf der Autobahn aus zwei Fahrspuren nur noch eine wird, sollen Verkehrsteilnehmer sich gegenseitig abwechselnd einfädeln (lassen). Das bedeutet: Erst kommt ein Fahrzeug der rechten Spur, dann eines der linken Spur, dann eines der rechten Spur, und so weiter. Ob nun mit der rechten oder linken Spur begonnen wird, ist gleichgültig.
- Autofahrer auf der weiterführenden Spur müssen die anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.
- Allerdings dürfen Fahrer, die sich einordnen wollen, den Spurwechsel nicht erzwingen und/oder davon ausgehen, „dass sie ja sowieso reingelassen werden“.
- Falls ein Unfall während des Reißverschlussverfahrens geschieht, haftet in der Regel der Spurwechsler zum großen Teil.
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier also wichtig.
Das Reißverschlussverfahren gilt auch dann, wenn die Verengung von zwei auf eine Spur nicht durch Schilder gekennzeichnet ist. Im Video wird das Reißverschlussverfahren erklärt:
Reißverschlussverfahren: Nicht zu früh die Spur wechseln!
Falls ersichtlich ist, dass die eigene Fahrspur in die andere übergeht, sollte man sich nicht zu früh in die andere Spur einfädeln, sondern bis zum Ende durchfahren, da ansonsten Staus entstehen können. Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, drängeln sich also nicht vor, sondern agieren richtig und verantwortungsbewusst.
An Autobahnauffahrten gilt das Reißverschlussverfahren nicht
Wenn ihr auf eine Autobahn fahren wollt, befindet ihr euch auf dem sogenannten Beschleunigungsstreifen/Einfädelungsstreifen. Hier gilt das Reißverschlussverfahren nicht. Falls euch die Autos auf der Autobahn Platz machen, ist das schön, aber ihr könnt das weder erwarten noch erzwingen. Ihr müsst also die Fahrzeuge auf der Autobahn im Zweifelsfall vorbeifahren lassen und eure Geschwindigkeit anpassen. Seht ihr eine Lücke, könnt ihr die Spur wechseln. Ergibt sich keine Lücke, müsst ihr im letzten Drittel des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben. Dann habt ihr später noch genug Platz, um zu beschleunigen, wenn sich eine Lücke im Verkehr ergibt.
Das Reißverschlussverfahren in der StVO
Der § 7 Abs. 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) erklärt das Reißverschlussverfahren etwas unverständlicher: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“