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Rotlichtverstoß: bei rot über die Ampel – Strafen & Bußgelder

Grünpfeil grüner Pfeil Rechtsabbiegemöglichkeit Straßenverkehrsordnung VwV-StVO Fahrradfahrer Rote Ampel
Solange die Ampel rot ist, solltet ihr das nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn das kann teuer werden. (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Hattet ihr es eilig und dachtet, ihr könntet an der dunkelgelben Ampel noch schnell drüber huschen, doch dann wechselt das Licht in letzter Sekunde auf rot? Blöd gelaufen, denn bei einem Rotlichtverstoß versteht die StVO keinen Spaß. Welche Bußgelder und andere Strafen jetzt auf euch zukommen, verraten wir euch hier.

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Rote Ampel knapp überfahren? Kleinere Vergehen

An einer Ampel nicht frühzeitig zu halten, gehört zu den Todsünden im Straßenverkehr. Belangt werden aber nicht nur Autos und Motorradfahrer, auch für Fahrradfahrer und sogar Fußgänger kann das teuer werden. Wie hoch die Strafe ausfällt, kommt aber auf verschiedene Faktoren an.

Schon bei einer gelben Ampel müsst ihr aufpassen und bestenfalls zum Stehen kommen. Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich immer dann erst, wenn trotz roter Ampel los- beziehungsweise weitergefahren wird. Worauf es dabei ankommt? Die Haltelinie darf nicht überfahren werden. Seid ihr mit den Vorderreifen schon darüber, habt sie aber noch nicht überquert, gilt das noch als Haltelinienverstoß – das ist zwar auch nicht erlaubt, wird aber nur mit einem Verwarnungsgeld bestraft. 10 Euro müsst ihr dafür zahlen.

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Rote Ampel: Strafen und Bußgelder für Autofahrer

Seid ihr tatsächlich nicht mehr zum Stehen gekommen und habt den Haltestreifen der roten Ampel überfahren, kommt es darauf an, wie lange die Ampel schon rot ist. Daran und ob es zu einer Gefährdung kam, bemisst sich das Bußgeld. Unterschieden wird hier zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

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Ein einfacher Rotlichtverstoß besteht, wenn die Ampel vor weniger als einer Sekunde auf rot geschalten hat. Rot ist allerdings rot. Das bedeutet für euch, dass euch ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg droht.

Diese Strafe trifft bereits empfindlich, steht aber in keinem Vergleich zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß. In diesem Fall kommen eine Geldstrafe von 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg auf euch zu. Gefährdet ihr bei dem Rotlichtverstoß zusätzlich jemanden, steigt die Höhe des Bußgeldes maximal auf satte 320 Euro. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß erwartet euch – egal ob eine Gefährdung bestand oder nicht – ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahrradfahrer und Fußgänger: Auch hier gilt die rote Ampel

Auch Fußgänger haften bei einem Rotlichtverstoß – doch die Strafen fallen deutlich milder aus. Geht ihr bei rot über die Straße, zahlt ihr 5 Euro. Kommt es dabei zu einem Unfall, beträgt das Verwarngeld 10 Euro. Solltet ihr allerdings häufiger erwischt werden und aktenkundig werden, kann euch auch als Fußgänger die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Radfahrer sollten jedoch vorsichtiger sein, denn schon bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden 60 Euro fällig. Bringt ihr jemanden in Gefahr, steigt das Bußgeld auf 100 Euro, bei Unfall oder Sachbeschädigung sogar auf 120 Euro. In den beiden letzten Fällen kommt zusätzlich ein Punkt in Flensburg hinzu.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist auch für Radfahrer nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es wartet ein Bußgeld von 100 Euro, bei Gefährdung 160 Euro und bei einem Unfall beziehungsweise einer Sachbeschädigung sogar 180 Euro auf euch. Abgerundet wird die Strafe mit einem Punkt in Flensburg.

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