Wer bei Kleinanzeigen oder eBay auf Fahrzeugsuche ist, der stolpert früher oder später über das Stichwort „scheckheftgepflegt“. Was will der Verkäufer damit ausdrücken und woher kommt das Wort? In diesem Ratgeber helfen wir euch auf die Sprünge.
„Scheckheftgepflegt“: Was soll das sein?
Schreibt ein Verkäufer zu einem Fahrzeug „scheckheftgepflegt“, so will er damit folgendes ausdrücken: Sämtliche Wartungen wurden nicht nur gewissenhaft von einer Fachwerkstatt ausgeführt, sondern auch im Serviceheft, dem Serviceplan oder dem Wartungsheft vermerkt.
Ihr könnt euch also als potentieller Käufer sicher sein, dass das Auto regelmäßig geprüft wurde und so davon ausgehen, dass ihr nicht allzu bald wegen eines Motorschadens oder ähnlichem in die Werkstatt müsst. Im Gegenzug steigert sich natürlich auch der Wert des Fahrzeugs – immerhin kauft ihr nicht die Katze im Sack.
Das ist allerdings kein Grund, alle Vorsicht in den Wind zu schlagen. Es gibt einige Betrüger auf Facebook Marketplace, eBay, Kleinanzeigen und Co., die euch die Suche nach einem neuen Gebrauchtwagen zur Hölle machen können.
In diesem Ratgeber nennen wir euch die beliebtesten Maschen von Trickbetrügern, damit ihr sicher an euren Traumwagen kommt.
Welche Autos ihr online keinen Blickes würdigen solltet, das lest ihr hier:
Scheckheft: Woher kommt die Bezeichnung?
Mit dem Zettel bei der Bank hat die Wort-Herkunft nicht allzu viel zu tun. Viel eher gab es früher im Serviceheft eines Fahrzeuges sogenannte „Schecks“, also Gutscheine, mit denen ihr zur Autowerkstatt eures Vertrauens gehen konntet.
Für diesen Gutschein wurden dann kostenlos eine oder sogar mehrere Inspektionen vorgenommen. Anschließend konnten Werkstätten diesen Scheck beim Hersteller eures Autos einreichen und wurden so bezahlt.
Im Scheckheft findet ihr die wichtigsten Informationen zu Fahrzeug, Serviceangeboten, Gewährleistung und den Wartungsintervallen. Sämtliche Inspektionen sollten vom Kfz-Meister mit Datum, Kilometerstand, den Umfang der Wartungen und Unterschrift versehen werden.
Falls ihr euch nicht sicher seid, ob der Gebrauchtwagen eurer Träume schon einmal in einem Unfall war, lohnt sich ein Gebrauchtwagen-Check. Damit könnt ihr die Fahrzeughistorie prüfen und herausfinden, warum das Fahrzeug so günstig angeboten wird.
Obacht bei der Verwendung von „scheckheftgepflegt“!
Solltet ihr selbst inserieren, müsst ihr mit der Verwendung des Wortes aufpassen. Diese Bezeichnung ist nämlich rechtlich bindend, es handelt sich hierbei um eine Beschaffenheitsvereinbarung (Quelle: KG Berlin, Urteil vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10).
Fälle, bei denen ein Fahrzeug als „scheckheftgepflegt“ gekauft wurde, das Attribut allerdings nicht zutreffend war, landen reihenweise vor Gericht. Damit euch das nicht passiert, müssen für die korrekte Verwendung von „scheckheftgepflegt“ zwei Tatsachen gegeben sein:
- Für alle vom Hersteller empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten wurde eine Vertragswerkstatt herangezogen.
- Alle davon müssen lückenlos im Serviceheft protokolliert sein.
Habt ihr ein Fahrzeug in dem Glauben gekauft, es sei „scheckheftgepflegt“, obwohl dem nicht so war, so liegt tatsächlich ein Sachmangel vor. Selbst Privatverkäufer müssen 2 Jahre Gewährleistung einräumen, ein Gewährleistungsausschuss schützt nicht davor (Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 96/12). Ist ein Gegenstand dennoch mangelhaft, beispielsweise wenn die Beschaffenheitsvereinbarung verletzt wurde, so kann der Käufer folgendes fordern:
- Beschaffung von Ersatz oder die Behebung etwaiger Mängel: Die Forderung nach Nacherfüllung der Vereinbarung ist zwar selten, dazu gehört aber beispielsweise die Reparatur durch den Verkäufer. Ein anderes Auto könnt ihr lediglich von einem Händler fordern, vorausgesetzt es gibt vergleichbare, „scheckheftgepflegte“ Modelle.
- Erstattung oder Minderung des Kaufpreises: Dazu gehört auch der Rücktritt vom Kauf, falls die Konditionen für den Käufer indiskutabel sind.
- Schadensersatz ist möglich.