Ihr wollt euren Vertrag mit dem Nachhilfedienstleister der Schülerhilfe kündigen? Wir verraten euch in diesem Beitrag, wie ihr am besten vorgeht und was es dabei zu beachten gibt.
Die Schülerhilfe bietet Nachhilfe in allen Fächern für Schüler an. Dabei sind sie für alle Klassenstufen offen und haben auch viele zusätzliche Angebote neben normalen Nachhilfestunden. Vertreten ist sie an vielen Standorten in Deutschland; es gibt aber auch die Möglichkeit, die Dienste online im Online-Learning-Portal in Anspruch zu nehmen. Wir erklären im Artikel, wie ihr euer Abo ganz einfach wieder kündigen könnt.
Wie ist es übrigens mit eurem Handy-Vertrag? Warum ihr ihn grundsätzlich regelmäßig und so schnell wie möglich kündigen solltet, verraten wir euch im Video:
Schülerhilfe kündigen: Zu welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung möglich?
Eine Kündigung ist laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schülerhilfe um bis zu vierzehn Tage zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Deswegen ist der erste Schritt, den ihr unternehmen solltet, dass ihr in den Vertragsunterlagen nachsehen solltet. Die Laufzeiten können unterschiedlich sein und von sechs Monaten bis hin zu zwölf Monaten reichen. Dennoch könnt ihr bei wichtigen Gründen außerordentlich kündigen, sodass die vereinbarten Fristen nicht gelten. Ein Umzug wäre zum Beispiel ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht, wobei ihr eine Frist von einem Monat beachten müsst.
Schülerhilfe kündigen: Das Kündigungsschreiben
Bei der Kündigung könnt ihr entscheiden, ob ihr sie per Post, E-Mail oder Fax einreichen wollt. Auch für das Kündigungsschreiben gibt es verschiedene Wege: Entweder fertigt ihr selbst ein formloses Kündigungsschreiben an, das die wichtigsten Daten wie den Kündigungszeitpunkt enthält, oder ihr findet eine kostenlose Vorlage im Internet. Zum Beispiel könnt ihr für die Kündigung bei der Schülerhilfe die Mustervorlage von der Seite kuendigung.org verwenden. Für die Produkte des Online-Lerncenters bietet Schülerhilfe Formulare an, die ihr auf der Internetseite herunterladen könnt, was euch einiges an Arbeit und Zeit erspart. Dort findet ihr ein Kündigungs- und Widerrufsformular.
Oder ihr kündigt jetzt noch unkomplizierter online mit aboalarm.
Seid ihr auf der Suche nach einem neuen Handy? Schaut euch hier die beliebtesten Smartphones an:
Schülerhilfe kündigen: Das sind die Adressen
Ihr könnt die Kündigung per Post an folgende Adresse verschicken:
- ZGS Bildungs GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 2, 45891 Gelsenkirchen
Wenn ihr die Kündigung per E-Mail oder Fax versenden wollt, dann könnt ihr folgende Kontaktdaten nutzen:
- E-Mail: info@schuelerhilfe.de
- Fax: +49 209 3606220
Wenn ihr die Kündigung verschickt habt, könnt ihr euch telefonisch einige Tage danach erkunden, ob sie auch wirklich beim Unternehmen eingegangen ist. Auch wenn ihr zuvor Fragen habt, ist diese Rufnummer eine gute Anlaufstelle für euch:
- Telefon: +49 209 36060
Empfehlung: Kündigung per Einschreiben
Natürlich bleibt es euch überlassen, auf welchem Weg ihr die Kündigung versendet. Per E-Mail geht es schneller und einfacher und ihr spart euch den Weg zur Post. Wir empfehlen aber trotzdem, Kündigungen immer postalisch per Einschreiben zu versenden, weil ihr die Sendung zurückverfolgen könnt. Der Empfänger kann dabei auch nicht behaupten, dass er euer Schreiben nicht erhalten hat.
Wie steht ihr eigentlich zum Thema Sicherheit und Datenschutz im Internet? Verratet es uns in der Umfrage: