An Silvester wird sehr zum Leidwesen vieler Anwohner und besonders zu dem von Haustieren wieder Feuerwerk gezündet, um das neue Jahr zu begrüßen. Wenn an Neujahr allerdings ein Schaden am eigenen Auto aufgrund von Böllern festgestellt wird, ist der Ärger groß. Wer kommt in der Werkstatt dafür auf?
Lackschaden durch Silvesterknaller: Ihr dürft aufatmen
Dass die Angst vor so einem Schaden groß ist, ist bei so viel brennendem Schwarzpulver verständlich. Ihr dürft allerdings beruhigt sein, denn eine normale Rakete richtet nach der ordnungsgemäßen Explosion im Himmel keinen Schaden mehr an.
Wahrscheinlicher ist ein Schaden allerdings, wenn mit Raketen oder Böllern auf Autos gezielt wird. In diesem Fall könnten Schmauchspuren im Lack die Folge sein. Dann zahlt in erster Linie natürlich der Verursacher, beziehungsweise dessen private Haftpflichtversicherung.
Ist der Übeltäter allerdings nicht aufzufinden, zahlt bei der Reparatur von Vandalismus-Schäden (beispielsweise bei der ATU) die Vollkasko. Die Teilkasko springt ein, wenn Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben die Folgen der Silvesternacht sind (Quelle: ADAC).
Wie lassen sich Schäden durch Vandalismus & Co. verhindern?
Die einfachste Möglichkeit, an Silvester Schäden am eigenen Auto zu vermeiden, ist natürlich, es in der eigenen Garage zu parken. So kommen weder Betrunkene, noch Feuerwerkskörper auch nur in die Nähe des fahrbaren Untersatzes. Besonders in Städten ist ein privater Stellplatz allerdings Luxus.
Um dennoch auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, zumindest einen Parkplatz in einer ruhigen Seitenstraße zu suchen. Wem die zusätzliche Sicherheit etwas wert ist, sollte sich überlegen, das Fahrzeug in einer nahegelegenen Tiefgarage oder in einem Parkhaus unterzubringen. Das könnte euch unter Umständen billiger zu stehen kommen und ihr könnt ruhiger schlafen.
Falls ihr allerdings selbst gerne ein paar Böller zünden wollt: Lasst Vorsicht walten und tut das nicht in der Nähe von Autos. So geschieht nichts und beide Parteien sparen sich den Ärger.