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ver.di-Mitgliedschaft kündigen: So tretet ihr aus der Gewerkschaft aus

© slobo / GettyImages
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Die Mitgliedschaft bei ver.di kann online beantragt werden, doch wie ist es bei der Kündigung? So könnt ihr bei der Gewerkschaft kündigen – und darauf ist zu achten.

Als Gewerkschaft mit über zwei Millionen Mitgliedern macht sich ver.di für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark. Die Gründe für den Austritt aus der Gewerkschaft können vielseitig sein. Wenn ihr eure Mitgliedschaft bei ver.di beenden möchtet, erklären wir euch hier bei GIGA, wie ihr eure Kündigung einreichen könnt und was dabei zu beachten ist.

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Im Video erklären wir euch, warum ihr euren Handyvertrag am besten jetzt kündigen solltet:

Mitgliedschaft beenden: Voraussetzungen für den Austritt bei ver.di

Die Kündigungsbedingungen sind in der Satzung von ver.di unter §11 geregelt. Darin steht, dass die Mitgliedschaft endet, wenn:

  • ihr euren Austritt mit einer schriftlichen Kündigung fristgerecht erklärt (ordentliche Kündigung)
  • ihr in eine andere DGB-Gewerkschaft übertretet (außerordentliche Kündigung; Mitgliedschaft bei ver.di endet dann automatisch, sobald ver.di der Nachweis einer anderen Mitgliedsbescheinigung vorliegt)
  • durch Ausschluss (zum Beispiel bei Verstoß gegen Satzungsbestimmungen oder gewerkschaftsschädigendem Verhalten sowie bei anhaltendem Zahlungsverzug)
  • durch den Tod des Mitglieds (außerordentliche Kündigung; Mitgliedschaft endet automatisch)
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Ordentliche Kündigung bei ver.di einreichen: So geht's

Bei ver.di könnt ihr eure Kündigung nur schriftlich einreichen, online oder per E-Mail ist das nicht möglich. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Quartalsende. Eure Austrittserklärung muss unterschrieben per Post an die ver.di Anschrift eures zuständigen Bezirks gesendet werden und sollte Folgendes enthalten:

  • eure Mitgliedsnummer (unter anderem auf dem Mitgliedsausweis zu finden)
  • eure vollständige, aktuelle Anschrift
  • das aktuelle Datum
  • den gewünschten Austrittstermin (Datum des Quartalsendes: 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember)
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Bei einer postalischen Kündigung ist es in der Regel empfehlenswert, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Wenn ihr euch nicht sicher seid, wie ihr euer Kündigungsschreiben formulieren sollt, findet ihr bei Dienstleistern wie Kuendigung.org kostenlose Vorlagen. Außerdem übernehmen diese Anbieter auch gegen einen kleinen Geldbetrag die Kündigung für euch, wenn ihr euch Arbeit ersparen möchtet. 

Bei Arbeitslosigkeit: Mitgliedsbeitrag auf Mindestgebühr reduzieren

Solltet ihr arbeitssuchend geworden sein und deswegen eine Kündigung wünschen, dann könnt ihr mit einem Nachweis der Arbeitslosigkeit den Mitgliedsbeitrag auf die Mindestgebühr von 2,50 Euro umstellen und weiterhin von den Vorteilen der Gewerkschaft. Auch beispielsweise bei Elternzeit wird der Mitgliedsbeitrag individuell angepasst.

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