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Sportscheck, Dress-for-less & Co.: Was tun, wenn ein Online-Shop pleite geht?

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Immer wieder liest man in den News, dass Unternehmen „insolvent“ sind. Manchmal handelt es sich dabei um Online-Shops, bei denen man gerade erst etwas bestellt hat. Was sollte man in solchen Fällen beachten und welche Auswirkungen könnte das haben?

Windeln.de ist insolvent“, „Sportscheck stellt Insolvenzantrag“, „deutscher PC-Hersteller ist insolvent“ – gefühlt trudeln täglich neue Meldungen dieser Art ein. Hat man gerade erste etwas bei einem betroffenen Anbieter bestellt, könnte das unangenehme Folgen haben. Kunden haben dann aber bestimmte Rechte.

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Sportscheck, Dress-for-less & Co.: Was tun, wenn ein Online-Shop pleite geht?

Vorab ist zu sagen, dass Geld oder Ware bei Käufern noch nicht verloren sind, wenn ein Online-Shop „Bankrott“ ist. Wenn ein Unternehmen „insolvent“ ist, ist es zahlungsunfähig. Das kann verschiedene Auswirkungen haben, die man pauschal nicht auflisten kann. Was genau passiert, ist stattdessen vom Einzelfall abhängig. Alle Schritte nach der Insolvenz werden von einem gerichtlich einberufenen Insolvenzverwalter übernommen. Insolvenzverwalter listen unter anderem die Gläubiger in einer Insolvenztabelle auf. Das sollten Käufer beachten, wenn ein Online-Shop „pleite“ geht:

  • Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt auch nach einer Insolvenz bestehen. Hat man also etwas gekauft, kann man innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware einen Kauf widerrufen. Das geht auch unmittelbar nach dem Kauf, wenn die Ware noch nicht angekommen ist.
  • Wurde der Kaufpreis bereits bezahlt, besteht aber die Gefahr, dass man nicht mehr den vollständigen Kaufpreis zurückerstattet bekommt. Es könnte also sinnvoller sein, gekaufte Artikel stattdessen zu behalten oder an Dritte weiterzuverkaufen.
  • Nach einer Pleite ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bestellte Ware nicht mehr verschickt wird.
  • Wurde eine bezahlte Ware noch nicht geliefert und kann auch nicht mehr geliefert werden, muss ein Amtsgericht vorgeben, was passiert. Ist eine Lieferung zum Beispiel wegen Zahlungsschwierigkeiten vom Anbieter nicht mehr möglich, muss der Käufer eine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Dabei kann es sich um die nicht gelieferte Ware oder nicht erbrachte Leistungen handeln.
  • Das Justizportal Nordrhein-Westfalen stellt ein Formular für so eine Forderung online bereit: Zum Formular.
  • Ob man dann tatsächlich sein Geld oder die gekaufte Ware erhält, hängt davon ab, wie viel Geld beim Unternehmen noch zu holen ist und wie viele andere Gläubiger es noch gibt. Es besteht die Gefahr, nur noch einen Anteil oder gar nichts zurückzubekommen.
  • Bei hohen Forderungen sollte man einen Anwalt konsultieren. Haltet dafür Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsbelege bereit.
  • Wurde etwa in Raten gekauft, müssen die Raten auch nach der Insolvenz bezahlt werden. Dafür wird meist vom Insolvenzverwalter ein neues Konto eingerichtet.
  • Hat man noch Geschenkgutscheine für den Pleite-Shop, sollte man versuchen, sie schnellstmöglich einzulösen, ansonsten müssen Ansprüche daraus ebenfalls beim Insolvenzverwalter angemeldet werden (Wie lange sind Gutscheine gültig?).
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Viele Informationen gibt es hier im Video:

Hat man etwas bei einem Online-Shop bestellt, der danach in die Insolvenz geht, wird man in der Regel über die folgenden Schritte und Möglichkeiten vom Anbieter oder einer Verbraucherzentrale informiert.

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Online-Shop insolvent & pleite: Und jetzt?

Eine Insolvenz hat nicht nur auf die Lieferung gekaufter Artikel Auswirkungen, sondern auch auf Garantiebedingungen und Reparaturleistungen. Ein betroffener Shop wird eine Reparatur vermutlich nicht mehr übernehmen könne. Je nach Fall kann man sich aber im Rahmen einer Garantie direkt an den Hersteller wenden. Nacherfüllungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bleiben bestehen. Können Gewährleistungsrechte durch den Anbieter aber nicht mehr erfüllt werden, muss man entsprechende Forderungen ebenfalls beim Insolvenzverwalter anmelden.

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