Wer gerne seinen Dachboden entrümpelt oder auch einmal für Freunde etwas online bei eBay und anderen Plattformen verkaufen will, muss seit Anfang 2023 aufpassen: Es gelten neue Regelungen, nach denen Online-Plattformen wie eBay Daten über Privatverkäufe an Finanzämter melden müssen. Daraus können Steuernachzahlungen resultieren. Wie kann man sich vor der Steuerfalle schützen?
Zum 1.1.2023 trat das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ (PStTG) in Kraft, nach dem Betreiber wie eBay und Amazon dazu verpflichtet sind, unter bestimmten Voraussetzungen Daten von Nutzern an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten.
Steuer-Regelung für private Verkäufe bei eBay & Co.
Das neue Gesetz umfasst jegliche Tätigkeiten, bei denen man eine Vergütung erhält. Neben Verkäufen bei eBay, Vinted, Hood, Etsy und Shpock geht es zum Beispiel auch um Unterkünfte, die man bei Airbnb anbietet. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, Daten von Nutzern, die private Dienstleistungs- oder Veräußerungsgeschäfte online anbieten, weiterzugeben. Es werden also Informationen über private Verkäufe an das Finanzamt weitergeleitet. Das betrifft Verkäufer aber nur, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden.
Zu den Daten, die an das Finanzamt gehen, gehören unter anderem der Name, die Adresse, die Bankverbindung und die Steuer-ID sowie Angaben zu den Einnahmen und Gebühren auf der entsprechenden Plattform. Das Gesetz betrifft Verkäufer, die nicht im professionellen Rahmen bei eBay und Co. tätig sind. Daten müssen also von einer Plattform weitergegeben werden, sobald man pro Jahr mehr als 30 Verkäufe tätigt oder mehr als 2.000 Euro Erlös durch Verkäufe macht. Wenn nicht einer der Werte erreicht wird, passiert nichts.
eBay & Co.: Daten gehen ans Finanzamt
Erstmals gehen die genannten Daten am 31.01.2024 an die Finanzämter in Deutschland. Das umfasst Verkäufe, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2023 bei den verschiedenen Online-Plattformen durchgeführt werden.
Mit dem neuen Gesetz soll verhindert werden, dass Gewinne bei eBay und Co. am Finanzamt vorbeigehen. Mit den erhaltenen Daten können Finanzämter einen genaueren Blick auf Steuererklärungen werfen und überprüfen, ob „sonstige Einkünfte“, Nebeneinkünfte oder gewerbliche Einkünfte vorliegen, die in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen. Zur Sicherheit sollte man alle Verkaufsaktivitäten ab dem 1. Januar 2023 dokumentieren, um den Finanzamt zu belegen, warum die Verkäufe stattgefunden haben.
Hinweis: Das neue Gesetz führt keine neuen Steuerregeln ein. Privatverkäufe von Alltagsgegenständen bleiben in einem bestimmten Rahmen also weiterhin steuerfrei. Mit der neuen Regelung hat das Finanzamt lediglich einen weiteren Weg, um genaue Daten über Einnahmen zu erhalten. Wer also hin und wieder eine CD oder ein T-Shirt für 2 Euro verkauft, braucht nichts zu befürchten. Finanzämter können so aber schneller Händler ermitteln, die sich als Privatverkäufer ausgeben und Verkäufe in hohen Mengen machen oder regelmäßig Luxusgüter anbieten.
Laut § 23 Abs. 3 S. 5 EstG sind diese finanziellen Gewinne unter einem Betrag von 600 Euro nicht steuerpflichtig. Voraussetzung ist eine ordentliche Buchführung für den Nachweis. Es wird also empfohlen, seine privaten Verkäufe ab diesem Jahr in einer Liste zu sammeln, um bei Nachfragen nachzuweisen, dass keine oder nur kleine Gewinne erzielt wurden. Haltet dafür auch Quittungen bereit.
Eine konkrete Grenze, ab wann man nicht mehr privat, sondern gewerblich bei eBay und Co. handelt, gibt es nicht. Stattdessen wird im Einzelfall entschieden. Einzelne und unregelmäßige Verkäufe sind meistens steuerfrei. Sobald man aber kontinuierlich Artikel bei eBay & Co. zum Verkauf anbietet oder Sachen günstig kauft, um sie teurer zu verkaufen, rutscht man in den gewerblichen Bereich, bei dem man nicht nur steuerpflichtig wird, sondern weitere Pflichten hat, indem man etwa ein Widerrufsrecht anbieten muss. Weitere Hinweise zur Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Anbietern lest ihr bei eBay oder bei Stiftung Warentest.