Deutschland soll sich für den Winter auf Stromausfälle vorbereiten. Wie sieht es aus, wenn während der Arbeitszeit der Strom ausfällt und man deshalb nicht arbeiten kann? Muss man für die Zeit Urlaub nehmen oder Überstunden abbummeln? Bekommt man die Zeiten, in denen man nicht arbeiten kann, bezahlt?
Zunächst gilt nach dem Arbeitsvertragsrecht der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Im Falle eines Stromausfalls lässt sich das aber nicht so einfach anwenden.
Stromausfall: Gibt es Lohn? Muss man „Minus-Stunden“ nehmen?
„Business Insider“ hat mit der Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Alicia von Rosenberg gesprochen, um die Frage nach der Arbeitszeit während eines Stromausfalls zu klären. Eine ganz einfache Antwort auf die Frage, ob der Lohn bei einem Arbeitsausfall während eines Blackouts weitergezahlt wird, gibt es wie so oft bei rechtlichen Anliegen nicht.
- In einem Betrieb muss der Arbeitgeber Voraussetzungen schaffen, dass man arbeitsfähig ist. So muss euch nicht nur Arbeitsmaterial wie ein PC zur Verfügung gestellt werden, sondern auch dafür gesorgt werden, dass das Gerät mit Strom versorgt wird.
- Der Arbeitgeber kann das Risiko einer Betriebsstörung, etwa während eines Stromausfalls, also nicht einfach auf den Arbeitnehmer abwälzen.
- Befindet ihr euch im Büro und fällt dort der Strom aus, könnt ihr folglich nicht arbeiten, auch wenn eure Arbeitskraft eigentlich dafür zur Verfügung steht.
- Ihr könnt durch den Blackout nicht damit „bestraft“ werden, Urlaub oder Minusstunden nehmen zu müssen. Auch darf euch kein Gehalt für diese Zeit gekürzt werden.
Braucht ihr gar keinen Strom für eure Arbeit, müsst ihr hingegen auch während eines Stromausfalls normal weiterarbeiten, sollte die Tätigkeit durch den Blackout nicht unmöglich geworden sein.
Hinweis: Beachtet, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Viele Fälle sind individuell zu handhaben. In einem guten Arbeitsverhältnis lassen Bedingungen für Fälle von „höherer Gewalt“ meist ohne große Streitigkeiten in einem Gespräch klären. Oft gibt es im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen genaue Regelungen für entsprechende Fälle. Bei Zweifeln oder offenen Fragen solltet ihr einen Rechtsanwalt befragen.
Stromausfall im Home-Office: Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus?
Anders sieht es aus, wenn der Strom flächendeckend ausfällt und ihr deswegen zum Beispiel nicht mit der Bahn fahren könnt, im Betrieb aber alles normal funktioniert. Als Arbeitnehmer habt ihr das Wegerisiko und müsst selbständig dafür sorgen, pünktlich zum Arbeitsplatz zu kommen. Schafft ihr das nicht, habt ihr keinen Anspruch auf einen Arbeitslohn. Auch das gilt aber natürlich nur, wenn ihr eure Tätigkeit trotz Stromausfall normal ausüben könntet.
Befindet ihr euch im Home-Office und könnt wegen eines Strom- oder Internetausfalls nicht arbeiten, kontaktiert umgehend euren Arbeitgeber. Im Idealfall kommt ihr dann einfach ins Büro und arbeitet dort weiter. Das gilt auch während einer „Home-Office-Pflicht“ wie es zur Corona-Zeit der Fall war. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber ein Hygienekonzept für die Arbeit im Büro haben.
Laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Atilla von Stillfried gilt das Betriebsrisiko des Arbeitgebers auch, wenn sich der Arbeitnehmer im Home-Office befindet.
Kann man zuhause also nicht arbeiten, weil der Strom oder das Internet ausfällt, muss das Gehalt weitergezahlt werden. Das gilt aber nur, wenn man den Ausfall nicht selbst zu verantworten hat. Wer zuhause also sein Internetkabel durchschneidet oder die Stromrechnung nicht bezahlt, kann sich so nicht einfach vor der Arbeit drücken. Arbeitet ihr zudem dauerhaft und nicht nur vorübergehend im Home-Office, gilt auch hier das Wegerisiko und ihr müsst für eine alternative Lösung des Internetproblems sorgen, etwa durch einen LTE-Router (bei Notebooksbilliger.de ansehen).