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Super Sparpreis stornieren: Nur dann geht es

© Getty Images / Michele Tantussi
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Mit den „Super Sparpreis“-Tickets könnt ihr sehr günstig in den Zügen der Deutschen Bahn fahren, vor allem, wenn ihr weit im Voraus bucht. Manchmal kann man seine Reise jedoch nicht wie gewünscht antreten. Kann man ein Ticket mit einem „Super Sparpreis“ stornieren?

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Dem Vorteil der günstigen Preise steht ein großer Nachteil gegenüber: Es ist von der Bahn nicht vorgesehen, Super-Sparpreis-Tickets zu stornieren. Werdet ihr also krank oder könnt ihr die Fahrt nicht antreten, verfällt der Fahrausweis und ihr bekommt euer Geld nicht zurück. Es gibt lediglich eine Ausnahme bei der strikten Regelung.

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Super Sparpreis stornieren: Nur dann geht es

Andere Fahrausweise lassen sich bei der Bahn stornieren. Anders sieht es jedoch bei den besonders günstigen Tickets aus. „Die Tickets sind vom Umtausch und Stornierung ausgeschlossen“ – so steht es im Webangebot der Deutschen Bahn. Ein gekauftes Super-Sparpreis-Ticket könnt ihr lediglich zurückgeben, wenn ihr euch bei der Buchung des Tickets vertan habt und zum Beispiel Start- und Zielbahnhof vertauscht wurden. Nach der Online-Bestellung habt ihr 12 Stunden (720 Minuten) Zeit, den Super-Sparpreis zu stornieren. Dann erhaltet ihr den vollständigen Kaufpreis zurück. Die entsprechende Option findet ihr in der Buchungsübersicht in eurem DB-Account.

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Ist der Zeitraum abgelaufen, gibt es keine Möglichkeit mehr zur Rückgabe. Könnt ihr die gebuchte Reise aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht antreten, gibt es kein Geld zurück, auch nicht aus Kulanz. Es ist auch nicht möglich, das Ticket an jemand anderen weiterzugeben oder sogar zu verkaufen. Die Super-Sparpreis-Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar.

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Super Sparpreis: Keine Rückgabe möglich

Fällt der Zug aus oder ergeben sich andere Änderungen am Fahrplan, entfällt die Zugbindung. Ihr könnt dann eine alternative Verbindung nehmen, die euch zum geplanten Ziel bringt. Auch in dem Fall lässt sich das Sparpreis-Ticket aber nicht zurückgeben, wenn die Strecke noch befahrbar ist. Ihr habt aber einen Anspruch auf eine Kaufpreiserstattung aufgrund der Fahrgastrechte:

  • Kommt ihr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof an, bekommt ihr 25 Prozent des gezahlten Preises für diese Fahrt zurück.
  • Wenn ihr über 2 Stunden später ankommt, gibt es 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises zurück.
  • Dabei kommt es auf die Ankunftszeit an, nicht, wann ihr abfahrt.

Lediglich in Ausnahmefällen, etwa wenn ein flächendeckender Bahnstreik ansteht, lockert die Bahn die Bedingungen und ermöglicht eine vollständige Rückgabe des Super-Sparpreis-Tickets.

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