Es gibt genügend Gründe, aus denen man einen Telefongespräch aufzeichnen will: Etwa zur besseren Erinnerung an Gesprächsinhalte, oder um einen Beweis gegen Telefonbetrüger zu haben, wenn sie anrufen und daraus einen angeblichen Vertragsabschluss basteln. GIGA sagt euch, wie das technisch geht und worauf ihr achten müsst.
Bei Telefonterror oder betrügerischen Telefonverkäufern ist man gut beraten, zur Beweissicherung ein Telefonat aufzunehmen. Einerseits gibt es da relativ hohe gesetzliche Hürden, andererseits kann man die aber auch zur Verteidigung einsetzen. Wir sagen euch, wie das geht.
Telefongespräch mitschneiden – so geht’s am Smartphone und Festnetz
- Für Android und iPhone gibt es Apps, mit denen ihr ein Telefongespräch aufzeichnen könnt – theoretisch. Praktisch haben die sich in unseren Tests als sehr schlecht herausgestellt. Zum Beispiel hören sich die Aufnahmen der Android-Apps „Anruf Aufzeichnen“ und „Cube ACR“ so an, als würde das Mikrofon des Handys den Ton des Lautsprechers über die Schwingungen des Handys aufnehmen. Die Sprachaufnahme ist kaum zu hören, das Hintergrundrauschen extrem laut. Das kann allerdings an Einschränkungen der verwendeten Smartphones liegen. Angesichts der Play-Store-Bewertungen scheint es ein Glückspiel zu sein, bei welchen Handys die Aufnahme von Telefonmitschnitten funktioniert und welche es verweigern. Probiert es einfach aus.
- Beim iPhone sieht es auch nicht besser aus. Einigermaßen funktionierende Apps, wie „Anruf Recorder – IntCall“ sind zwar kostenlos, aber nehmen nur auf, wenn man „Credits“ kauft – für mindestens 5 Dollar.
- Im Festnetz habet ihr verschiedene Möglichkeiten, wenn ihr ein Telefonat aufnehmen wollt. Einige Festnetztelefone verfügen über eine Mitschnittfunktion, die ihr während des Gesprächs aktivieren könnt. Manchmal haben gerade kabellose Telefone auch Buchsen, an die ihr ein Headset abschließen könnt. Die lassen sich natürlich auch mit einem PC oder einem Rekorder verbinden, um die Gespräche aufzuzeichnen. Und schließlich gibt es die Option, mit einer Diktiergeräte-App eures Smartphones das Gespräch aufzuzeichnen. Haltet dazu das Mikrophon des Handys an den Ohrhörer des Telefons.
Wenn es euch vor allem darum geht, jemanden einer „Telefonstraftat“ zu überführen, reicht es oft aus – wie unten beschrieben – einfach mit einer Aufnahme zu „drohen“. Wichtig ist auch, dass ihr euch an die nachfolgenden rechtlichen Vorgaben haltet, sonst könnt ihr zumindest rechtlich mit den Aufnahmen nichts anfangen.
Anrufe aufzeichnen – die rechtlichen Grundlagen
Wenn ihr einen Anruf aufnehmen wollt, müsst ihr euch an die gültigen Gesetze halten. Diese besagen vereinfacht gesagt:
- Man darf nicht einfach ohne Warnung beziehungsweise Zustimmung ein Telefonat mitschneiden.
- Tut man es trotzdem, macht man sich strafbar. § 201 StGB sieht dafür eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft vor. Außerdem sind Aufnahmen ohne Zustimmung vor Gericht nicht als Beweis zu verwenden.
- Theoretisch benötigt man sogar eine schriftliche Zustimmung, aber im Allgemeinen wird die mündliche Zustimmung als ausreichend betrachtet.
- Die Zustimmung zur Aufzeichnung kann während des Gesprächs entzogen werden. In dem Fall muss die Aufnahme sofort beendet werden.
Dem gleichen Schutz unterliegt auch das unerlaubte Mithören eines Gesprächs. Wenn also ein Zeuge das Gespräch mithört, muss man das ebenfalls „anmelden“. Erfolgt jedoch eine Zustimmung zum Mithören oder Mitschneiden eines Telefongesprächs, so kann es auch als Beweismittel verwendet werden.
Telefongespräch aufzeichnen: Manchmal reicht schon die Drohung
Wenn man mit jemandem am Telefon etwas vereinbart, wird er in der Regel wenig dagegen haben, dass man das Telefonat mitschneidet. Auch seriöse Telefonverkäufer werden das vermutlich nicht ablehnen. Anders sieht das mit unerlaubten Verkaufsanrufen aus und erst Recht natürlich mit Betrügern, die ihre Opfer durch manipulative Fragen zu bestimmten Aussagen drängen, um sie später nötigenfalls so zurechtzuschneiden, dass ein Vertragsabschluss daraus wird.
Hier kann man einerseits die eigene Aufnahme als Beweis zur Anfechtung solcher Verträge verwenden. Aber auf der anderen Seite eignen sie sich auch zur Abwehr solcher Versuche: Wenn man gleich am Gesprächsbeginn sagt: „Ich werde dieses Telefongespräch aufnehmen. Sind Sie damit einverstanden?“ ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Häufig wird man aber auch erleben, dass damit das Telefonat beendet ist.
In nahezu allen Fällen unserer Erfahrung, haben die Anrufer danach entweder sofort aufgelegt oder ihre Zustimmung nicht geben wollen. In dem Fall sagt man dann „Tut mir leid, dann können wir dieses Gespräch nicht weiterführen.“ und legt auf.