Tesla muss zahlreiche Fahrzeuge zurückrufen, die ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen. Welche Modelle betroffen sind, erfahrt ihr hier.
Der Elektroautohersteller Tesla soll laut der NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) in Amerika rund 200.000 Fahrzeuge zurückrufen, die durch einen Softwarefehler ein Sicherheitsrisiko auf den Straßen darstellen. Genauer wird dabei das potenzielle Versagen der Rückfahrkamera benannt, unter der Kartei 24V-035 bei der NHTSA nachzulesen, das in Kombination mit der selbstfahrenden FSD-Funktion (Full-Self-Driving) der Tesla-Fahrzeuge zu einem erhöhten Unfallrisiko beiträgt. Ob auch deutsche Autos betroffen sind, lest ihr weiter unten.
Ihr interessiert euch für E-Autos? Dann schaut euch das Video an und werft doch mal einen Blick auf die Alternativen aus Übersee:
Welche Tesla-Modelle sind von dem Rückruf betroffen?
Von dem angekündigten Rückruf sind insgesamt 199.575 Fahrzeuge des amerikanischen E-Auto-Herstellers betroffen, darunter die Modelle S, X und Y aus dem Jahr 2023. Allerdings sind nicht zwangsweise alle Fahrzeuge dieser Modell-Reihen betroffen, sondern ausschließlich, zumindest bisher bekannt, Fahrzeuge mit den Software-Versionen 2023.44.1, 2023.44.30 sowie 2023.44.30.6. Das reine Softwareproblem soll recht unkompliziert über ein Online-Update, ein sogenanntes Over-the-Air-Update, gelöst werden, das allen Auto-Besitzern kostenlos zur Verfügung steht. So soll das Sicherheitsrisiko kurzfristig beseitigt werden.
Sind auch deutsche Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen?
Um euch vorweg zu
beruhigen: Von einer Rückruf-Aktion deutscher Tesla-Modelle ist bis dato noch
keinerlei Kenntnis vorhanden. In der Datenbank des KBAs (deutsches Kraftfahrt-Bundesamt), in der Rückruf-Aktionen für Fahrzeuge gelistet werden, wurde
bisher nichts vermerkt. In Deutschland steckt das autonome Fahren noch in den
Kinderschuhen und dieses ist nur in wenigen ausgewählten und genehmigten
Bereichen erlaubt. Da das Versagen der Rückfahrkamera hauptsächlich in
Kombination mit der Selbstfahr-Funktion (FSD) auftritt, bleibt abzuwarten, ob
es in Deutschland überhaupt zu einem Rückruf kommen wird. Sollten sich die
Behörden noch für einen Rückruf entscheiden, halten wir euch selbstredend auf
dem Laufenden.