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TikTok-Video: „300 € Hitzebonus für Bürgergeldempfänger“ – was steckt dahinter?

© Getty Images / ArminStautBerlin
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Nach der Heizkostenpauschale in Höhe von bis zu 300 Euro für Studierende für den Winter 2022 sollen nun angeblich Bürgergeldempfänger einen 300-Euro-Hitzebonus erhalten, der für Klimaanlagen, Ventilatoren und sogar Freibadbesuche gedacht sein soll. Das wird zumindest in einem TikTok-Video erklärt, das vielfach angeschaut und geteilt wird. In den Kommentaren sammelt sich der Unmut über diese Maßnahme. Was steckt dahinter?

Den Hitzebonus sollen sich Bürgergeldempfänger seit Anfang August bei Job-Center abholen können. Bedingungen müssen dafür keine erfüllt werden. Mit dem Bürgergeld werden bereits viele Kosten wie die Miete und Anschaffungen für den Lebensbedarf übernommen. Gilt das auch für angenehme Planschbesuche im Sommerbad?

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TikTok-Fake: Es gibt keinen Hitzebonus

Natürlich nicht. Es gibt keinen „Hitzebonus“, der in dem TikTok-Video erwähnt wird. Die Bundesagentur für Arbeit reagierte bereits auf die viralen Videos und dementierte, dass es einen solchen Bonus gibt (Quelle: DPA Factchecking). Bezieher des Bürgergelds können sich also den Weg zum Job-Center sparen und wütende Kommentierende ihre Energie anderweitig einsetzen. Das Job-Center Rhein-Kreis Neuss gibt darüber hinaus an, dass in einem der TikTok-Videos die eigenen Örtlichkeiten gezeigt werden. Es gibt aber keinerlei Erlaubnis für die Verwendung des Bildmaterials. Zudem wurde es laut einem Sprecher in einem falschen Kontext genutzt.

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Glaubt nicht alles, was ihr bei TikTok seht. Das gilt auch für Videos mit Tieren:

TikTok-Views auf Kosten von Bürgergeldempfängern

Bei dem rund 20-sekündigen Video handelt es sich also um nichts weiter als Fake-News. Links, die etwa den angeblichen Hitzebonus nachweisen und Zusatzinformationen bieten, werden in der Videobeschreibung nicht mitgeliefert. Viele TikTok-Nutzer glauben dem gezeigten Inhalt ungeprüft und lassen ihrem Unmut in den Kommentaren freien Lauf.

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Das Video mit dem Hitzebonus ist nicht der erste Fall, bei dem Videoaufrufe auf dem Rücken von Bürgergeldempfängern generiert werden. Im Winter 2022 kursierten bei TikTok zum Beispiel Videos, bei denen ein 100-Euro-Bonus versprochen wurde, wenn man eine Weihnachtskarte an sein Job-Center senden würde. Auch diesen Weihnachts-Bonus gab es für Bedürftige nicht, allerdings sollen bei vielen Job-Centern entsprechende Feiertagsgrüße eingegangen sein (Quelle: Gegen-Hartz IV).

Grundsätzlich gilt also, dass man Informationen aus TikTok, aber auch anderen Social-Media-Plattformen wie Twitter, YouTube oder Facebook nicht einfach blind glauben, sondern Informationen immer gegenprüfen sollte.

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