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TÜV ohne Fahrzeugschein oder Zulassung – geht das?

Gibt es TÜV ohne Fahrzeugschein? (© Imago / Manfred Segerer)
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Wenn der TÜV ansteht, aber der Fahrzeugschein weg ist, kann das ungünstige Folgen haben. Wie euer Fahrzeug trotzdem durch den TÜV kommt, erklären wir hier.

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TÜV ohne Fahrzeugschein oder Zulassung machen lassen – geht das?

Nein. Denn wenn ihr die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beziehungsweise den Fahrzeugschein verloren habt, kann die bestandene Hauptuntersuchung (HU) nicht im Fahrzeugschein vermerkt werden. Erst wenn ihr einen neuen Fahrzeugschein vorliegen habt, könnt ihr die TÜV-Prüfung durchführen lassen.

Ähnlich ist es, wenn euer Fahrzeug keine Zulassung hat und erst neuen TÜV braucht, um zugelassen zu werden: Ihr dürft dann mit eurem Auto/Motorrad nur zu einem TÜV in eurem oder einem angrenzenden Bezirk fahren. Danach geht es mit dem bestandenen Prüfbericht zurück zur Zulassungsstelle.

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Kann ich mit einer Kopie des Fahrzeugscheins zum TÜV?

Nein. Eine Kopie genügt nicht. Die nötigen Eintragungen müssen auf dem Fahrzeugschein erfolgen (Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Neuen Fahrzeugschein beschaffen

Ablauf, Kosten und Verwarngelder

Ein neuer Fahrzeugschein kostet zwischen 12 und 50 Euro – je nach zuständiger Verwaltungsstelle. Um einen neuen zu erhalten, kann es sein, dass ihr zunächst eine eidesstattliche Versicherung (Versicherung statt eines Eides) vor einem Notar oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben müsst, dass ihr den Fahrzeugschein tatsächlich verloren habt. Falls euch der Fahrzeugschein geklaut wurde, müsst ihr erst zur Polizei, um eine Diebstahlsanzeige zu machen, die ihr dann benötigt. Die Zulassungsstelle stellt euch daraufhin eine sogenannte Verlusterklärung aus, mit der ihr euer Fahrzeug eine Woche ohne den Fahrzeugschein nutzen könnt. Zeitgleich müsst ihr aber einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Falls ihr euren ursprünglichen Fahrzeugschein wieder finden solltet, gebt ihr diesen bei der Zulassungsstelle zur Entwertung ab, weil nur ein gültiger Fahrzeugschein für ein Fahrzeug vorhanden sein darf. Fahrt ihr ohne Fahrzeugschein oder Verlusterklärung und werdet von der Polizei kontrolliert, kostet das in der Regel 10 Euro Verwarngeld.

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Um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, benötigt ihr folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis eurer Person.
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) – bei manchen Verwaltungsstellen wird er nicht benötigt.
  • Den TÜV-Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU).
  • Diebstahlanzeige – falls der Fahrzeugschein gestohlen wurde.
  • Unter Umständen eine eidesstattliche Erklärung.

Zuständige Zulassungsstelle herausfinden

Einen neuen Fahrzeugschein beantragt ihr bei der Kfz-Zulassungsstelle, bei der euer Fahrzeug zugelassen wurde. Diese steht auch in eurem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Außerdem gibt es das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), mit dem ihr online und kostenlos alle wichtigen Informationen über Fahrzeuge anzeigen lassen könnt, auf die ihr als (letzter) Halter eingetragen seid. Außerdem werden dort alle übermittelten Daten der technischen Überwachungsinstitutionen TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS der Haupt- und Sicherheitsuntersuchungen gespeichert.

  • Um das ZFZR nutzen zu können, müsst ihr eure Person identifizieren.
  • Dazu benötigt ihr euren Online-Ausweis, eure PIN, ein Smartphone/Kartenlesegerät und die AusweisApp2 (AusweisApp Bund) – zum Download für Android und iOS. Hier gibt es den Download für Windows.

Neuen Fahrzeugschein gibt es mit TÜV, aber TÜV gibt es erst mit Fahrzeugschein – was nun?

Es kann Folgendes passieren: Ihr habt euren Fahrzeugschein verloren und bekommt nun keinen TÜV. Aber um den neuen Fahrzeugschein ausgestellt zu bekommen, braucht ihr einen gültigen TÜV-Prüfbericht. Wendet euch in dem Fall an die zuständige Zulassungsstelle. Ihr erhaltet dort ein Dokument, mit dem euer Fahrzeug zur TÜV-Prüfung kann. Nach erfolgreicher TÜV-Prüfung geht ihr mit dem Prüfbericht wieder zur Zulassungsstelle, um den neuen Fahrzeugschein abzuholen.

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