Die Zeiten der Tupperpartys sind vorbei. Nach 78 Jahren stellt der Kult-Hersteller Tupperware offiziell den Betrieb europaweit ein.
Tupperware stellt Betrieb ein
Der Kult-Hersteller hat seine Geschäftstätigkeit in Deutschland und Österreich offiziell eingestellt, wie der Webseite zu entnehmen ist. Neue Lizenzverträge mit der US-Obergesellschaft konnten nicht vereinbart werden, wie die Lebensmittel Zeitung berichtete. Das endgültige Aus wurde am 8. Januar 2025 entschieden.
Der in Orlando im US-Bundesstaat Florida ansässige Kult-Hersteller konnte über Jahrzehnte hinweg erhebliche Gewinne mit den berühmten Tupperpartys und dem regulären Handel mit Frischhaltedosen und anderen Kunststoffprodukten erzielen. In den letzten Jahren musste das Unternehmen jedoch rückläufige Umsätze beklagen.
Die Verantwortlichen äußerten bereits im März 2024 Bedenken hinsichtlich der Liquidität. Pläne, die einzige Fabrik zu schließen, sind bereits seit Juni bekannt. Das Unternehmen hatte dann im November 2024 in Deutschland Insolvenz angemeldet.
100.000 Beschäftigte betroffen
Von dem Aus sind in Europa 100.000 Berater betroffen. Zudem wird auch der Betrieb in Produktionsstätten eingestellt, wie zum Beispiel im Werk in Aalst in Belgien. Davon sind 270 Mitarbeiter betroffen. In Zukunft fokussiert sich der US-Konzern auf die Märkte in Mittel- und Nordamerika, Brasilien, China und Indien.
Gründe für die Insolvenz von Tupperware
Der Insolvenz von Tupperware gehen lange Verhandlungen mit den Lieferanten und Kreditgebern voraus. Das Unternehmen hat mittlerweile ungefähr 700 Millionen US-Dollar an Schulden. Seit mehreren Jahren leidet Tupperware unter finanziellen Problemen, die vor allem auf die starke Konkurrenz im Onlinehandel zurückzuführen sind.
Nach Bekanntwerden der Insolvenz brach die Aktie von Tupperware um 57 Prozent ein. Die Aktie, die 2013 noch einen Wert von 90 US-Dollar hatte, lag am 17. September nach Börsenschluss nur noch bei 47 Cent.
Was wird aus dem Garantieversprechen?
Auf viele seiner Produkte gewährte Tupperware eine Garantie von 30 Jahren. Die Garantie betrifft Material- und Herstellungsfehler. Für die folgenden Fälle gilt keine Garantie:
- Schönheitsfehler, wenn ein Produkt voll funktionsfähig ist
- normale Abnutzung bei häufiger Benutzung
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und erlischt nicht einfach bei Insolvenz. Kunden haben unabhängig von einer Insolvenz das Recht auf Gewährleistung, wenn ein Produkt fehlerhaft geliefert wird. Die Garantieansprüche der Kunden erlöschen erst dann, wenn das Unternehmen aufgrund von Insolvenz seinen Betrieb vollständig einstellt.