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Ungewöhnliches Überholverbot: Wer dieses Schild sieht, muss sich auskennen

Viele sind bei diesem Schild überfragt.
Viele sind bei diesem Schild überfragt. (© IMAGO / Dreamstime)
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Ein Auto, ein Fahrrad, ein Motorrad – alle zusammen auf einem Schild. Dieses Verkehrszeichen ist ungewöhnlich. Was verbietet es, was will es uns sagen? Wir schauen uns das genauer an.

Hunderte Verkehrszeichen in Deutschland

Die deutsche Straßenverkehrsordnung umfasst mehrere hundert Verkehrsschilder in Deutschland. Sie alle zu kennen wäre gut, aber die wenigsten Autofahrer in Deutschland wissen die Bedeutung aller Schilder.

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Viele Schilder sind auch nicht für alle Fahrer wichtig, sondern nur für bestimmte Situationen oder Straßen vorgesehen. Sie können auch Empfehlungen sein, sie sind verkehrssicherheitstechnisch also weniger relevant als etwa das Stoppschild.

Mehrere Schilder allein fürs Überholverbot

Auch zum Thema Überholverbot gibt es in Deutschland eine Reihe an unterschiedlichen Schildern. Sie verbieten etwa grundsätzlich das Überholen an bestimmten Strecken. Auch gibt es Regelungen für das Überholen mit Fahrzeugen ab einem bestimmten Gewicht.

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Und für die einzelnen Überholverbotsschilder gibt es dann auch wieder spezielle Schilder, die das Überholverbot aufheben. Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland ein weiteres Überholverbotsschild.

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Mehrspurige Fahrzeuge dürfen einspurige nicht überholen

Überholverbotsschild
Ein besonderes Überholverbotsschild (© Bundesanstalt für Straßenwesen)

Dieses Schild mit dem roten Auto auf der linken Seite und dem schwarzen Fahrrad und Motorrad auf der rechten Seite, verbietet Fahrern mehrspuriger Fahrzeuge, also etwa Autos, auf diesem Streckenabschnitt einspurige Fahrzeuge, wie Fahrräder und Motorräder, zu überholen. Dies kann an engen Straßen der Sicherheit der Motorradfahrer oder auch den Fahrern entgegenkommender Fahrzeuge dienen.

Diese Schilder sind fast schon zu deutsch.

Strafen für Verstoß gegen das Überholverbot

Wenn ihr gegen das Überholverbot verstoßt und erwischt werdet, drohen je nach Vergehen zwischen einem und zwei Punkte in Flensburg. Es kann zusätzlich eine Geldstrafe von 70-250 Euro verhängt werden, unter Umständen droht auch Führerscheinentzug.

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