In Deutschland müssen seit einiger Zeit über 40 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Wann weiß man, wann der eigene Führerschein dran ist? Wie sind die Fristen? Und wofür wird dieser immense Aufwand betrieben?
Der Umtausch ist verpflichtend. Die Fristen richten sich nach dem Geburtsjahrgang oder dem Ausstellungsjahr der Fahrererlaubnis. Bis 2033 sollen dann nur noch aktuelle Führerscheinversionen im Umlauf sein. Die Pflicht gilt für alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 in Deutschland ausgestellt wurden.
Kann man den Führerschein online umtauschen lassen?
Im Video erfahrt ihr alle Hintergründe und Informationen zu den Fristen und Kosten:
Ob sich der Führerschein online umtauschen lässt, hängt von der jeweiligen Behörde ab, die für einen zuständig ist. Dabei handelt es sich um die Führerscheinstelle des Wohnortes. Nur in wenigen Bundesländern wie Baden-Württemberg ist ein Online-Austausch möglich. In der Regel müsst ihr online bei der Behörde in eurer Kommune einen Termin buchen, um dann vor Ort zu erscheinen.
Fristen für den Führerscheinaustausch: Das kostet es
Bleibt der Umtausch aus, wird der Führerschein nicht ungültig. Man begeht dann aber eine Ordnungswidrigkeit, die eine Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro mit sich bringt. Hinter der gewaltigen Aktion steckt die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Hiernach müssen Führerscheine in der ganzen Europäischen Union fälschungssicher sowie einheitlich sein. Die Fahrererlaubnis muss zudem in einer Datenbank erfasst sein.
Diese Fristen gelten für den Umtausch:
Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden
Zunächst werden die alten, auch „Lappen“ genannten Dokumente sowie die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine und DDR-Führerscheine ausgetauscht. Diese Fristen gelten für alle Führerscheine, die vor 1999 ausgegeben wurden:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis spätestens 19.01.2033
- 1953 – 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 – 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 – 1970: Umtausch bis zum 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis zu 19. Januar 2025
In diesem Jahr sollte also alle, die einen Führerschein bis 1970 gemacht haben, ein aktuelles Dokument in der Tasche haben. Neben den Abhängigkeiten vom Ausstellungsdatum gibt es aber auch Fristen für bestimmte Geburtsjahre.
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgegeben wurden, hängt die Umtauschfrist nicht mehr vom Geburtsdatum, sondern vom Ausstellungsjahr ab:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Ihr könnt den Führerschein auch vor den festgelegten Daten umschreiben.
Was braucht man für den Führerschein-Umtausch?
PKW-Führerscheine (Klasse B), die nach dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, gelten nur noch maximal 15 Jahre und müssen dann erneuert werden. Dabei muss aber keine neue Fahrprüfung abgelegt werden. Stattdessen geht es nur um die Aktualisierung des Passfotos und der Personendaten. Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts. Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Führerschein
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Passfoto
Die Gebühren für den Austausch liegen je nach Behörde bei circa 25 Euro. Bei alten Papierführscheinen benötigt man eine Karteikartenabschrift der Behörde, bei der der „Lappen“ ursprünglich ausgestellt wurde. Diese Abschrift lässt sich auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle senden. Genauso wie etwa beim abgelaufenen Personalausweis wird der alte Führerschein durch eine Stanzung entwertet und kann dann als Erinnerungsstück wieder mit nach Hause genommen werden.