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Warensendung verpacken: Wie & was darf rein?

© Getty Images / Sean Gallup
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Bei der Deutschen Post könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen Sachen als Bücher- und Warensendung verschicken. Wie sollte man eine Warensendung verpacken und worauf muss man achten, damit etwas über diese Versandoption verschickt werden kann?

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Für Bücher- und Warensendungen gibt es bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich der Maße und der Größe. Zudem darf nicht alles mit der günstigeren Versandoption verschickt werden. Es handelt sich um ein einziges Produkt. Die Deutsche Post unterscheidet also nicht zwischen Büchersendungen und Warensendungen.

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Warensendung verpacken: Das sollte man beachten

Der Service kann nur genutzt werden, wenn man Bücher, Kataloge, Waren, Muster oder Proben verschickt. Man darf also keine Briefe und Dokumente damit versenden. Zudem sollte man keine teuren Produkte damit auf den Weg bringen, da diese Versandoption nicht versichert ist. Auch eine Sendungsverfolgung wird nicht bereitgestellt. Der Versand als Bücher- und Warensendung ist günstiger als der Weg über einen normalen Brief. Sendungen werden entsprechend weniger hoch priorisiert und die Laufzeit ist länger. Die Deutsche Post gibt an, dass Warensendungen normalerweise 4 Werktage unterwegs sind.

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Als Warensendung können Waren verschiedener Art verschickt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um DVD und CDs handeln, aber auch Smartphone-Zubehör oder Stoffproben. Auch Kataloge und Romane lassen sich so verschicken.

Warensendung: Richtige Größe, Maße und maximales Gewicht

Es stehen zwei verschiedene Möglichkeiten für den Bücher- und Warenversand zur Verfügung. Diese unterscheiden sich im Preis und im Gewicht, nicht jedoch in den Maßen, die ein Umschlag maximal aufweisen darf:

Option

Preis

Maße maximal (Länge × Breite × Höhe in cm)

Gewicht maximal (in g)

500

1,95 Euro

35,3 × 25 × 5

500

1.000

2,25 Euro

35,3 × 25 × 5

1.000

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Es wird keine besondere Umschlagart benötigt. Es ist also egal, ob ihr die Warensendung in Karton oder einen Briefumschlag einpackt. Der Briefumschlag darf, muss aber nicht innen mit Luftpolsterfolie ausgestattet sein. Verpackungen aus Kunststoff, etwa Plastiktüten, dürfen ohne gesonderte Absprache mit der Deutschen Post nicht genutzt werden,

Früher musste der Umschlag offen bleiben und zum Beispiel nur provisorisch durch Klammern geschlossen werden. So ließ sich der Inhalt leicht überprüfen, um sicherzustellen, dass der günstige Versand verwendet werden durfte. Inzwischen kann der Umschlag für den Versand aber vollständig verschlossen werden. Die Deutsche Post ist aber weiterhin dazu berechtigt, den Inhalt darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die günstige Versandoption gegeben sind. Auf dem Umschlag sollte ein Vermerk wie „BÜWA“ stehen, damit erkennbar ist, dass es sich um eine Bücher-Warensendung handelt. Bestellt man eine Versandmarke online, wird der Vermerk dort automatisch abgedruckt. Die Warensendung kann man in einen ganz normalen Briefkasten einwerfen.

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