Füllt man eine Überweisung aus, muss je nach Formular und Anbieter neben der IBAN, dem Betrag und dem Verwendungszweck auch ein „Begünstigter“ angegeben werden. Was bedeutet das und was trägt man dort ein?
„Begünstigte“ gibt es auch bei anderen Formularen, bei denen es um Auszahlungen und andere Geldtransfers geht, etwa bei Lebensversicherungen. Die Bedeutung ist immer die gleiche.
Was muss man bei „Begünstiger“ angeben?
Bei „Begünstigter“ steht bei einer Überweisung der Vor- und Nachname des Zahlungsempfängers. Habt ihr Anweisungen zur Zahlung erhalten, steht der Name des „Begünstigten“ manchmal auch im Feld „Empfänger“. Es sollte sich dabei also um den Namen des Kontoinhabers handeln, zudem die IBAN auf der Überweisung gehört. Es kann sich dabei sowohl um Privatpersonen als auch um Unternehmen handeln. Überweist man also auf ein Firmenkonto, stehen dort kein Vor- und Nachname, sondern die Bezeichnung des Unternehmens.
Bedeutung bei Lebensversicherungen
Bei einer Lebensversicherung ist der „Begünstigte“ die Person, die Geld aus der Versicherung erhält. Dabei muss es sich nicht um den Versicherungsnehmer handeln. In solchen Fällen ist die Angabe wichtig, um den Versicherungsbetrag nach einem Todesfall des Versicherungsnehmers zu übermitteln. Wurde kein Begünstigter angegeben, geht die Leistung in den Nachlass.
Wer ist der „Begünstigte“?
Das Feld „Begünstigter“ sollte man bei Überweisungen mancher Banken nicht leer lassen, da die Überweisung sonst nicht ausgeführt werden könnte. Im Normalfall ist es aber nicht schlimm, wenn dort ein kleiner Fehler gemacht wurde. Es gibt auch Banken, bei denen die Überweisung durchgeführt wird, wenn gar kein Begünstigter angegeben worden ist. Meist wird der Name des Empfängers nicht mit dem Namen des tatsächlichen Kontoinhabers abgeglichen. In der Regel ist die Angabe nur für einen selbst wichtig, damit man später noch zuordnen kann, an wen man Geld überwiesen hat.
Wichtiger als der Name des Zahlungsempfängers ist die IBAN. Hier sollte man auf jeden Fall auf korrekte Daten achten. Bei Zahlendrehern kann das Geld ansonsten an eine falsche Stelle geraten, auch wenn ein richtiger Name eingetragen worden ist. Eine falsch ausgeführte Überweisung lässt sich kaum noch zurückholen.