Auf dem Weg zum Führerschein werdet ihr in der theoretischen Prüfung mit den verschiedensten Fragen malträtiert. Eine davon dreht sich um die Frage, was außerorts auf Vorfahrtsstraßen erlaubt ist. Damit ihr genau wisst, wie und wo ein Fahrzeug dort abgestellt werden darf, haben wir euch die wichtigsten Infos in diesem Ratgeber zusammengefasst.
Vorfahrtsstraßen außerorts: Sind Parken und Halten erlaubt?
Wenn euch in der Theorieprüfung die Aufgabe mit der amtlichen Kennnummer 1.4.42-104 begegnet, solltet ihr genau wissen, ob und wenn ja, wo ihr außerorts auf einer Vorfahrtsstraße parken dürft. Die Frage lautet im genauen Wortlaut: „Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?“. Es stehen folgende drei Antwortmöglichkeiten zur Auswahl:
- Halten am rechten Fahrbahnrand
- Parken auf der Fahrbahn
- Parken auf dem Seitenstreifen
Richtig sind hier nur die erste und die dritte Option (in grün markiert). Warum die mittlere Antwort nicht richtig sein kann, lest ihr im nächsten Abschnitt.
Parken auf Landstraßen: Nicht immer verboten
Ganz klar ist, dass ein abgestelltes Fahrzeug mitten auf der Straße ein erhebliches Verkehrshindernis darstellt. Die mittlere Antwort kann also gar nicht richtig sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass ihr bis zu einer Parkbucht weiterfahren müsst.
Viele Autofahrer wissen zwar noch, dass man auf Vorfahrtsstraßen außerorts am rechten Fahrbahnrand halten darf, vergessen aber, dass man auf Seitenstreifen sogar parken darf. Das Missverständnis ist allerdings nachvollziehbar, da diese nur selten auf Vorfahrtsstraßen auch wirklich vorhanden sind. Grünstreifen sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie nicht ausreichend befestigt sind.
Wenn ihr also nicht bis zur nächsten Raststätte mit Toilette warten könnt, dürft ihr auch kurz rechts ranfahren. Bedenkt aber, dass Halten nur bis zu einer Zeitspanne von 3 Minuten gilt. Braucht ihr länger, parkt ihr unerlaubt.
Alternative zur Frage: Verwirrung adé!
Lasst euch nicht aus der Ruhe bringen, wenn ihr in der Fahrprüfung nicht genau die Frage oben gestellt bekommt. Es gibt nämlich noch eine weitere Variante: „Wo ist das Parken verboten?“. In diesem Fall kreuzt ihr die folgenden Antwortmöglichkeiten an:
- Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird.
- Auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Dass ihr mit eurem geparkten Auto niemandem im Weg stehen dürfte, sollte einleuchtend sein. So viel Rücksicht muss sein. Die zweite Antwort könnt ihr euch mit oben erläuterter Regelung herleiten. Schließlich ist hier nicht von einem Seitenstreifen einer Vorfahrtsstraße die Rede, viel eher ist die tatsächliche Fahrbahn gemeint.
Außerorts an Vorfahrtsstraßen parken & halten: Was sonst noch zu beachten ist
Bedenkt aber, dass trotz des Parkens auf dem Seitenstreifen noch immer ein Mindestabstand zwischen 3 bis 3,5 Metern zwischen eurem Fahrzeug und dem Mittelstreifen der Straße eingehalten werden muss. Damit soll nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung das Halten und Parken an engen Straßenstellen unterbunden werden.
Auch ist verboten, außerhalb von Ortschaften bis zu 5 Meter vor und hinter Einmündungen sowie Kreuzungen und scharfen Kurven zu parken.
Parkt ihr über Nacht oder in den Abendstunden müsst ihr euer Fahrzeug zudem ausreichend sichern oder das Parklicht des Kfz einschalten.