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Was ist die Auslagenpauschale bei Post, DHL & Co.?

Zoll Versand
© Garsya / iStock
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Bestellt man Pakete aus dem Ausland, fallen verschiedene Gebühren für Zoll und Steuern an. Bei einer Lieferung mit DHL, Hermes, UPS und Co. ergibt sich oft zusätzlich eine „Auslagenpauschale“ in Höhe von 6 Euro. Was steckt dahinter und kann man die Zahlung verweigern oder umgehen?

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Die Auslagenpauschale bei DHL und der Deutschen Post gibt es schon seit 2018, viele Internetnutzer stoßen allerdings erst seit der Umsatzsteuerreform vom 1. Juli 2021 darauf. Gab es bis dahin eine Freigrenze für Einkäufe aus dem Nicht-EU-Ausland mit einem Wert von bis zu 22 Euro, müssen seitdem auch für günstige Online-Bestellungen Einfuhrabgaben bezahlt werden. Die Pauschale fällt unter anderem bei Einkäufen an, die aus China geliefert werden, zum Beispiel bei Wish-Bestellungen. Auch beim Versand aus Großbritannien und der Schweiz wird die Gebühr aber fällig.

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Auslagenpauschale bei DHL und Co.: Das steckt dahinter

Die Auslagenpauschale ist eine Gebühr, die zusätzlich zu den Einfuhrabgaben anfällt. Die Pauschale ergibt sich für alle Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern, die verzollt werden müssen. Hierbei fallen die Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Zollgebühren an. Die Deutsche Post oder ein anderer für die Lieferung verantwortlicher Transportdienst streckt die Kosten hierfür für den eigentlichen Empfänger vor und bezahlt die Abgaben an den Zoll. So spart ihr euch den Weg zum Zollamt. Ihr zahlt für diesen Service entsprechend die Auslagenpauschale bei der Übergabe eurer Online-Bestellung. Die Kosten für den Service liegen unabhängig vom Gesamtwert der bestellten Waren bei der Deutschen Post und DHL bei 6 Euro. Auch andere Transportdiensten wie Hermes und UPS nehmen 6 Euro als Service-Gebühr.

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Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage ergibt sich für Online-Einkäufer neben den zusätzlichen Kosten ein weiterer Nachteil: DHL-Boten sollen seit dem Ausbruch des Corona-Virus Sendungen, bei denen ein Entgelt anfällt, nicht mehr persönlich übergeben. Lieferungen, bei denen eine Auslagenpauschale anfällt, werden also automatisch an eine Filiale weitergeleitet. Laut DHL muss dieser Umweg gemacht werden, da nur in Filialen, nicht aber bei der persönlichen Übergabe eine bargeldlose Zahlung und somit kontaktlose Übergabe möglich ist.

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Die Auslagenpauschale fällt nur an, wenn eine Sendung zur Hausanschrift eines Empfängers oder an einen ausgewählten Ablageort geliefert werden soll, nicht jedoch bei einer Hinterlegung bei einem Zollamt.

Auslagenpauschale verweigern oder vermeiden?

Ihr könnt die Auslagenpauschale in einigen Fällen umgehen:

  • Der Online-Händler hat einen Sitz in der EU oder führt eine Mehrwertsteuer in einem EU-Land ab.
  • Es fallen für die Lieferung gar keine Einfuhrabgaben an, zum Beispiel für Privatgeschenke im Wert von bis zu 45 Euro oder Online-Bestellungen bis zu einem Wert von 5,23 Euro (mit 19 Prozent Mehrwertsteuer) oder 14,20 Euro (7 Prozent Mehrwertsteuer).
  • Ihr verzollt die Sendungen selbst. Dafür könnt ihr euch bei der DHL per Formular anmelden. Bestellungen werde dann nicht an eure Lieferadresse, sondern ans Zollamt geliefert.
  • Der Online-Händler führt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Euro direkt bei der Bestellung an ein deutsches Finanzamt ab. Das ist meistens der Fall, wenn die Angabe „VAT“ in der Bestellübersicht zu sehen ist.
  • Ab 2022 sollen Online-Einkäufer Pakete aus dem EU-Ausland selber digital beim Zoll anmelden können.
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Falls ihr die Zahlung verweigert, wird euch das Paket nicht ausgehändigt. Die Sendung wird anschließend an den ursprünglichen Absender zurückgeschickt, meist kostenpflichtig.

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