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Was bedeuten „HU” und „AU”? TÜV, GTÜ, KÜS & Dekra erklärt

Alle zwei Jahre muss das Auto zur HU. Doch wofür steht die Abkürzung und warum ist das notwendig? (© IMAGO / Manfred Segerer)
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Um sicherzugehen, dass euer Fahrzeug für öffentliche Straßen geeignet ist, müsst ihr es alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) bringen – Neuwagen sind erst nach drei Jahren an der Reihe. Doch warum das ganze Theater und was wird dabei eigentlich gemacht? Wir erklären euch, was bei HU und AU alles untersucht wird.

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TÜV, GTÜ, KÜS & Dekra: Was ist eine HU?

Unter der Abkürzung „HU“ versteht man die Hauptuntersuchung bei TÜV und Co. Umgangssprachlich wird das Prüfinstitut gerne mit der HU gleichgesetzt, jedoch bekommt ihr euer Fahrzeug auch bei anderen Organisationen und Partner-Werkstätten abgenommen. Beispiele dafür sind die Dekra, die GTÜ und die KÜS. Auch bei der Werkstattkette ATU könnt ihr die Hauptuntersuchung vornehmen lassen.

Zweck der Hauptuntersuchung

Ziel der HU ist es, die „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit“ eures Kfz sicherstellen zu lassen. Damit will der Gesetzgeber unterbinden, dass ihr mit einem verkehrsuntauglichen und nicht vorschriftsgemäßen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmt und damit andere Verkehrsteilnehmer potentiell gefährdet.

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Darüber, dass jemand euren Wagen auseinander schraubt, um jede Schweißnaht zu überprüfen, braucht ihr euch keine Sorgen machen. Die Hauptuntersuchung wird als „zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile“ definiert (Quelle: ADAC).

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Ist das Fahrzeug in Ordnung, bekommt ihr eine Prüfplakette aufs hintere Kennzeichen. Werden allerdings gravierende Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden – danach müsst ihr das Fahrzeug innerhalb eines Monats erneut bei TÜV und Co. vorstellen. Wie das genau im Gesetzestext verankert ist, lest ihr in § 29 der StVZO, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Was euch die HU kostet, erfahrt ihr hier:

Was wird also bei der HU untersucht?

Zuerst wird Allgemeines überprüft, das heißt, die Fahrzeug-ID muss mit den Papieren übereinstimmen, das Lenkradschloss und das Tachometer müssen funktionieren und mit den Kennzeichen darf es keine Probleme geben. Auch sollte der Verbandskasten vollständig und das Warndreieck vorhanden sein.

Als nächstes auf der über 150 Punkte langen Checkliste stehen die Auspuffanlage, die Beleuchtung, die Bremse, die Elektrik, das Fahrgestell sowie der Antrieb, die Lenkung, die Scheiben und das Glas. Besonders wichtig sind eure Reifen – schließlich ist das der einzige Kontakt mit der Straße. Rost, Schäden und Abnutzungsspuren an den genannten Stellen können schwerwiegende Mängel sein oder sich dazu entwickeln, die euch und andere in riskanten Situationen gefährden.

Wann ihr zur HU müsst und wie ihr die Frist nie wieder verpasst, haben wir euch in diesem Ratgeber zusammengefasst:

Eigentlich immer mit dabei: Was ist die AU?

Wie der Name „Abgasuntersuchung“ schon verrät, wird hierbei der Ausstoß eures Fahrzeugs auf die vorgeschriebenen Grenzwerte überprüft. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung sogar fester Bestandteil der HU, sie muss allerdings nicht zeitgleich erfolgen und ihr müsst sie auch nicht beim gleichen Unternehmen durchführen lassen. Festgelegt sind die Rahmenbedingungen der AU in § 47 der StVZO.

Verpflichtet sind (fast) alle Fahrzeuge mit Diesel- und Benzinmotoren – die Prüfintervalle decken sich mit denen der HU (Quelle: Auto Bild). Folgende Kfz sind davon befreit:

  • Diesel mit einer Erstzulassung vor 1977.
  • Diesel mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Kilometern pro Stunde.
  • Benziner mit einer Erstzulassung vor dem 1.7.1969.
  • Benziner mit einer Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Zweiräder mit einer Erstzulassung vor dem 1.1.1989 oder mit einem Motor kleiner als 50 Kubikzentimeter.

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