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Was sind Freebies? – auf Deutsch einfach erklärt

Fragezeichen Frau
Was sind „Freebies“? (© Melpomenem / iStock)
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„Freebies“ ist ein Begriff, der relativ neu in der deutschen Umgangssprache ist und aus dem Englischen kommt. Was er bedeutet und wann ein Freebie kein Freebie mehr ist, erklären wir hier.

Im Begriff „Freebie“ ist bereits das englische Wort „free“ für „frei/kostenlos“ enthalten, der bereits darauf hinweist, was damit eigentlich gemeint ist. Im Deutschen nutzt man dafür das Wort „Kostprobe“. Mittlerweile hat sich das englische Wort aber auch als eingedeutschter Begriff vor allem im Online-Marketing etabliert.

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Was sind Freebies? Bedeutung und Übersetzung

Ein Freebie ist ein kostenloser Gegenstand oder eine kostenlose Dienstleistung. Wenn ihr beispielsweise beim Bäcker einige Kuchenstücke oder beim Fleischer ein Stück Wurst kostenlos probieren dürft, dann sind das Freebies. Sie sollen euch als potentielle Kunden auf ein neues Produkt oder Marke aufmerksam machen. Aus Sicht des Verkäufers haben Freebies ihre Funktion erreicht, wenn ihr von nun an das entsprechende Produkt regelmäßig einkauft oder konsumiert.

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Aus Sicht des Verkäufers oder Anbieters ist ein Freebie eine Kostprobe seines Angebot, mit dem er ein Problem seiner Kundschaft löst. Das kann dazu führen, dass seine Kunden sich besser fühlen, einem bestimmten Prozess folgen oder ihre Gewohnheiten ändern. Der Verkäufer selbst kann dadurch neue Kunden erreichen, eine bestehende Kundenbindung stärken und seinen Profit maximieren.

Letztlich kann man Freebies auch als Lockmittel für Kundengewinnung umschreiben.

Beispiele für Freebies

Freebies können materiell oder digital sein. Hier sind einige Beispiele für Freebies:

  • Kostproben (beim Bäcker oder Fleischer)
  • Konsumartikel und Werbegeschenke (T-Shirts, Tassen, …)
  • Ein Download (PDF-Datei, eBook, Video, Check-Liste, …)
  • Eine Dienstleistung (Online-Kurs, Webinar, Workshop, …)
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Bezahlung mit Kontaktdaten – Wenn ein Freebie kein Freebie ist

Wie bereits im Wort „free“ schon angedeutet ist, müssen Freebies immer kostenlos sein. Manche Anbieter wollen für den Erhalt eines Freebies personenbezogene Daten wie die eigene E-Mail-Adresse haben. Gemäß der gesetzlichen Lage ist die Preisgabe von Daten aber eine offizielle Bezahlmethode. Das heißt, Freebies für die ihr Kontaktdaten in jedweder Form hinterlegen müsst, sind keine Freebies! Letztlich bedeutet kostenlos, dass ihr im Grunde gar keinen Aufwand habt und das Freebie einfach so erhaltet – ohne Bedingungen. Wer also Freebies als solche bewirbt, aber diese nur im Austausch von Daten herausgibt, dem kann eine unlautere geschäftliche Handlung (§ 3 Abs. 3 UWG) oder Irreführung über Preisgestaltung (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG) vorgeworfen werden.

Ausnahme: Wenn die Kontaktdaten nötig sind, um das Freebie zu verschicken, können sie weiterhin als Freebies beworben werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es ein Link oder eine digitale Datei ist.

Kritisch wird es, wenn die so erworbene E-Mail-Adresse später für andere Zwecke wie die Versendung von Newslettern genutzt wird. Denn dann hätte der Kunde für das Freebie mit seinen Daten bezahlt. Außerdem benötigen Unternehmen vorher die Zustimmung der Kunden, bevor sie Kontaktdaten jeglicher Art für andere Zwecke als die ursprünglich vorgesehenen verwenden dürfen.

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