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Was tun mit nicht bestellter Ware?

Mysteriöses Paket
© dcdp / iStock
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Hin und wieder kommt es vor, dass man Pakete mit Waren geliefert bekommt, die man gar nicht bestellt hat. Dafür kann es verschiedene Ursachen geben. Falls ihr euch fragt, was ihr mit solchen Artikeln am besten machen solltet, gibt GIGA euch einige Ratschläge und Hinweise.

Es lässt sich selten eindeutig sagen, warum man unbestellte Ware erhält. Manchmal steckt ein Versehen, ein Systemfehler oder ein menschlicher Irrtum hinter der Falschlieferung, in seltenen Fällen handelt es sich aber auch um eine organisierte Masche.

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Bin ich verpflichtet, falsch gelieferte Ware zurückzusenden?

Natürlich müsst ihr nicht bestellte Ware nicht bezahlen, schließlich habt ihr gar keinen Kaufvertrag dafür abgeschlossen. Einfach so behalten solltet ihr den zugeschickten Artikel aber trotzdem nicht. Geschenkt gibt es in der Regel nichts. Wenn ihr den eigentlich nicht gewünschten Artikel doch behaltet, könnte das als Signal verstanden werden, dass ihr doch einen Kaufvertrag eingehen wollt. So wird euch der „zufällig“ verschickte Artikel doch noch in Rechnung gestellt.

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  • Ihr dürft ein Paket definitiv nicht behalten, wenn es euch zwar übergeben wurde, aber gar nicht euer Name als Empfänger darauf angegeben ist. In diesem Fall hat es möglicherweise ein Lieferant etwas zu eilig gehabt. Forscht der eigentliche Empfänger oder Absender nach dem Verbleib des Pakets und kommt heraus, dass ihr es habt, müsst ihr die Ware herausrücken oder ersetzen.
  • Falls ihr etwas bestellt habt, die Bestellung aber versehentlich doppelt geliefert wurde, dürft ihr sie ebenfalls nicht behalten. Der Absender muss sich aber um einen Rücktransport kümmern, sodass euch keine Aufwände entstehen dürfen.
  • Bekommt ihr etwas Unbestelltes zugeschickt, müsst ihr es nicht bezahlen. Das ist in §241a BGB gesetzlich geregelt.

Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.“ (§241a BGB)

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Paket bekommen, aber nichts bestellt

Falls die Lieferung von einem bekannten Shop mit großem Namen kommt, scheut euch nicht, den Kundenservice zu kontaktieren. So lässt sich abklären, wie es zu der Falschlieferung gekommen ist. Ihr dürft den Artikel dann entweder behalten oder bekommt ein Rücksendeetikett, um den falsch gelieferten Artikel zurückzuschicken. Ihr seid zwar nicht dazu verpflichtet, den Absender zu kontaktieren. So habt ihr aber wenigstens Sicherheit, was hinter der Lieferung steckt und könnt ruhig schlafen.

Erklärt bei der Kontaktaufnahme aber ausdrücklich, dass ihr nichts bestellt habt. Zwielichtige Unternehmen könnten Aussagen umdeuten und daraus eine Kaufabsicht ableiten. Falls euch jemand in solch eine Falle tappen lassen will, macht einfach von eurem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch.

Nicht selten werdet ihr auch einige Zeit nach einer versehentlichen Lieferung vom Absender kontaktiert und um eine Rücksendung gebeten. Laut Verbraucherzentrale sollte man nicht gewollte Artikel ein halbes Jahr lang aufbewahren. Wird um eine Rücksendung gebeten, sollte der Händler die Kosten dafür übernehmen.

Manchmal erhält man auch unbestellte Artikel, wenn der eigene Account im entsprechenden Online-Shop gehackt wurde. Die Cyber-Diebe haben dann über euren Namen eingekauft und die Sendungen allerdings fälschlicherweise an euch geschickt. Es empfiehlt sich also auch, Passwörter zu ändern. Generell solltet ihr jeden Online-Account, der irgendwie mit Geld zu tun hat, per Zwei-Faktor-Authentifizierung absichern.

Warum bekomme ich Amazon-Pakete, die ich nicht bestellt habe?

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Leute mehr oder weniger günstige Waren von Händlern aus Fernost erhalten haben, die im „Amazon Marketplace“ tätig sind.

Hier wurden anscheinend von Händlern Adresslisten verwertet und Artikel gratis zugeschickt, um sich einen Push im Verkäufer-Ranking zu verschaffen. Eine bessere Bewertung ist bei Amazon verbunden mit einer höheren Positionierung in den Angebotslisten, wodurch interessierte Käufer schneller auf entsprechende Angebot aufmerksam werden können. Für Händler sind die so verschickten Gratis-Artikel dann mehr oder weniger als „Werbekosten“ zu verbuchen. Falls ihr in solchen Fällen nichts von den Verkäufern hört, dürftet ihr die Artikel aller Voraussicht nach behalten, ohne mit einer nachträglichen Zahlungsaufforderung rechnen zu müssen. Auch hier gilt aber: Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr einen Anbieter kontaktieren, falls dieser aus der Sendung hervorgeht.

Auch überfüllte Lager könnten Ursache für eine Lieferung eines Gratis-Artikels sein. Für den Anbieter ist dann das Zuschicken günstiger als den Artikel zu zerstören oder noch länger zu lagern. Möglicherweise habt ihr auch länger bei einem Online-Shop nichts mehr bestellt, der durch das „Geschenk“ wieder auf sich aufmerksam machen möchte.

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Fazit

Habt ihr ein Paket mit Artikeln erhalten, die ihr nicht bestellt habt, könnt ihr nicht zur Zahlung gezwungen werden. Zur Sicherheit solltet ihr den Absender kontaktieren, um abzuklären, warum die Artikel zugeschickt wurden und ob ihr sie behalten dürft oder zurückschicken sollt. Kosten dürfen euch zu keinem Zeitpunkt entstehen, außer ihr macht mit dem Absender nachträglich doch einen Handel aus.

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